Hallo,
mein Haus wurde in 1997 teilweise über einen vorfinanzierten Bausparvertrag abgewickelt.

Die Bausparkasse schreibt, man habe 1997 keine Widerrufsbelehrung verwandt da diese noch nicht vorgeschrieben war.

Allerdings hat die Bausparkasse auf dem Bausparantrag aus 1997 eine Widerrufsbelehrung verwandt.

Spielt dies rechtlich eine Bedeutung?

Gibt es da noch eine Möglichkeit, lohnt es sich, einen Anwalt zu konsultieren?
Es wurde eine erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt die evtl.zurückgefordert werden könnten.

Vielen Dank.