Ist diese Formulierung eine Ablehnung des Widerrufs // Voraussetzung für RSV?

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  1. Avatar von mapoe
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    Standard Ist diese Formulierung eine Ablehnung des Widerrufs // Voraussetzung für RSV?

    Hallo Zusammen,

    ich frage deshalb, wei die Rechtsschutzversicherung ja nur Kosten übernimmt, die nach Ablehnung des Widerrufs durch die Bank entstehen ;-)

    Ist die nachstehende Formulierung der ING-DiBa im Antwortschreiben, das mit "Wir machen Ihnen ein Angebot" betitelt ist, eine Ablehnung des Widerrufs? Hier der genaue Wortlaut:

    "Sie kritisieren die in dem mit Ihnen abgeschlossenen Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung. Nach Prüfung teilen wir Ihre Ansicht nicht. Wir sehen nicht, dass Sie nicht ordnungs- gemäß über Ihr Recht zum Widerruf aufgeklärt wurden. Unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage wurden Sie nach den gesetzlichen Vorgaben über Ihr Widerrufsrecht belehrt.

    Dennoch streben wir eine einvernehmliche Lösung an. Deshalb machen wir eine Ausnahme: Wir bieten Ihnen auf den nächsten Seiten einen Vergleich an - aus Kulanz und ohne, dass wir damit eine Rechtspflicht anerkennen, und ohne Präjudiz für andere Fälle."


    ##########


    Das Darlehen von der ING-DiBa aus 2004 hatten wir rechtzeitig widerrufen, bevor der Gesetzgeber den Banken "ausgeholfen" hat, damit sie ihre Fehler aus den Jahren 2002-2010 nicht selbst korrigieren mussten. Die juristische Prüfung unseres Darlehensvertrags hatte ergeben, dass die verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und daher unwirksam sind. Die Widerrufsbelehrung weicht demnach in mehreren Punkten von dem seinerzeit gültigen Belehrungsmuster ab und ist fehlerhaft, z. B.:

    - "Ich-Form"
    - nicht deutlich genug über den tatsächlichen zeitlichen Beginn der Widerrufsfrist belehrt
    - der „in Empfang genommene Darlehensbetrag innerhalb von zwei Wochen" zurück zu zahlen sei
    - weil nicht die ladungsfähige Hausanschrift des Unternehmens angegeben wird

    Ferner hätte, da der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, uns die sogenannten Informationen zum Fernabsatz ausgehändigt werden müssen. Die Widerrufsfrist hat alleine aus diesem Grund schon nicht zu Laufen begonnen.

    Hier der komplette Wortlaut der Widerrufsbelehrung aus 03/2004:





    WIDERRUFSRECHT

    ICH BIN DARÜBER BELEHRT WORDEN, DASS ICH AN DEN ANTRAG NICHT MEHR GEBUNDEN BIN, WENN ICH IHN INNERHALB EINER FRIST VON 2 WOCHEN WIDERRUFE.

    DER WIDERRUF MUSS KEINE BEGRÜNDUNG ENTHALTEN. ER KANN VON MIR IN TEXTFORM ERFOLGEN. TEXTFORM BEDEUTET, DASS ICH DIE WIDERRUFSBELEHRUNG DURCH URKUNDE PER POST ODER MIT HILFE EINES ANDEREN, EINE DAUERHAFTE WIEDERGABE DER ERKLÄRUNG IN SCHRIFTZEICHEN ERMÖGLICHENDEN KOMMUNIKATIONSMEDIUMS ABGEBEN KANN. DERARTIGE ANDERE KOMMUNIKATIONSMEDIEN SIND ETWA DAS TELEFAX UND DIE E-MAIL-NACHRICHT.

    FRISTLAUF

    DER LAUF DER FRIST BEGINNT MIT DEM ZEITPUNKT, IN DEM MIR DIESE WIDERRUFSBELEHRUNG IN TEXTFORM MITGETEILT UND MIR EINE VERTRAGSURKUNDE, MEIN SCHRIFTLICHER VERTRAGSANTRAG ODER EINE ABSCHRIFT DER VERTRAGSURKUNDE BZW. DES VERTRAGSANTRAGES AUSGEHÄNDIGT WURDEN. ZUR WAHRUNG DER FRIST IST ES AUSREICHEND, DASS ICH DEN WIDERRUF INNERHALB DER WIDERRUFSFRIST AN DIE UNTEN ANGEGEBENE ADRESSE ABSENDE.

    WIDERRUF BEI BEREITS AUSGEZAHLTEN DARLEHEN

    AUCH WENN ICH DAS DARLEHEN VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST BEREITS EMPFANGEN HABE, KANN ICH MEIN WIDERRUFSRECHT NOCH AUSÜBEN. WIDERRUFE ICH IN DIESEM FALLE MEINE AUF ABSCHLUSS DES DARLEHENSVERTRAGES GERICHTETE WILLENSERKLÄRUNG, SO MUSS ICH DEN IN EMPFANG GENOMMENEN DARLEHENSBETRAG INNERHALB VON ZWEI WOCHEN ZURÜCKZAHLEN. HABE ICH DAS DARLEHEN ZUERST EMPFANGEN UND DANACH WIDERRUFEN, BEGINNT DIE FRIST MIT DEM WIDERRUF DER ERKLÄRUNG. HABE ICH ZUERST DIE ERKLÄRUNG WIDERRUFEN UND DANN DAS DARLEHEN EMPFANGEN, BEGINNT DIE FRIST MIT DEM EMPFANG DES DARLEHENS. ZAHLE ICH DEN EMPFANGENEN BETRAG NICHT BINNEN ZWEI WOCHEN NACH ERKLÄRUNG DES WIDERRUFES ODER AUSZAHLUNG DES DARLEHENS ZURÜCK, SO GILT DER WIDERRUF ALS NICHT ERFOLGT.

    ADRESSAT DES WIDERRUFES

    DER WIDERRUF IST ZU SENDEN AN:
    ALLGEMEINE DEUTSCHE DIREKTBANK AG
    POSTFACH 110211
    60628 FRANKFURT
    FAX-NR.: 069 / 27 222 289
    E-MAIL: baufi-service@diba.de

  2. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Ist diese Formulierung eine Ablehnung des Widerrufs // Voraussetzung für RSV?

    Ja, das gilt als Ablehnung des Widerrufs.

  3. Avatar von mapoe
    mapoe ist offline
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    Standard AW: Ist diese Formulierung eine Ablehnung des Widerrufs // Voraussetzung für RSV?

    Danke Colonia, dann ist die Zeit reif, den Fall zu mandatieren.

    Wobei, muss ich erst noch die Frist abwarten, die wir der ING-DiBa zur Auskunft über gezogene Nutzungen und Abrechnung unser rückgewährungsansprüche oder ist die durch die Ablehnung obsolet geworden?

    Wir hatten der Bank ja mitgeteilt, dass wir erst danach ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten...

  4. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Ist diese Formulierung eine Ablehnung des Widerrufs // Voraussetzung für RSV?

    Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann schicke das Schreiben vorab zur Rechtsschutzversicherung und lass Dir eine Bescheinigung für ein erstes Beratungsgespräch geben. Dann beantragt der Rechtsanwalt die Übernahme der Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit und wenn die Bestätigung der RV da ist, dann beginnt die vorgerichtliche Tätigkeit, so war es jedenfalls bei mir.

    Übrigens, auf der Seite vom Rechner von LGSaar ist eine Liste von Anwälten, die mit seinem Rechner rechnen.

  5. Avatar von eugh
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    Standard AW: Ist diese Formulierung eine Ablehnung des Widerrufs // Voraussetzung für RSV?

    Bitte im Thread "Widerrufsjoker - Erfahrungen" weitermachen, wo es auch zum Thema "RSV" ausführliche Diskussionen gibt (auch neue geben kann). Danke.
    Hier mache ich zu.

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