Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

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  1. Avatar von Bifihh
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    Standard Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

    Moin, moin,

    ich habe folgende Frage:
    Ich bin Freiberufler und möchte dieses jahr einen Einmalbetrag in die Altersvorsorge investieren.
    Hierzu stehen zwei Alternativen zur Wahl:

    A: Alte fondsgeundene lebensversicherung
    Ich verfüge noch über eine alte, fondsgebundene lebensversicherung, die ich 2001 als Direktversicherung über meinen Arbeitnehmer abgeschlossen hatte. Nachdem ich bei diesem ausgeschieden bin, wurde dieser auf mich persönlich übertragen. Ich habe jedoch seit ca. 2004 nicht mehr in die Versicherung eingezahlt. jetzt überlege ich, ob ich hier nun dieses jahr einen Einmalbetrag leisten soll. Die Versicherung ist vor Fälligkeit nicht auszahlbar und daher auch nicht beleihbar.

    B: Rürup
    Da mein diesjähriges zu versteuerndes Einkommen über 60k € beträgt, denke ich auch über eine Rürup-Rente nach, zumal wir in der Familie "recht alt" werden.

    Ich bin mir über die Vor- und nachteile der Alternativen, insb. in steuerlicher Sicht, nicht im klaren. ich meine mich zu erinnern, dass "alte" Lebensversicherungen steuerlich einen gewissen Vorteil haben? Zudem fürchte ich, dass bei einem neuen Rürup-Vertrag ggf. auch einiges für Vertriebs- und Provisionskosten der Versicherungen draufgehen?
    Was mein Ihr zu den Alternative?

    vielen Dank für eure Antworten !

  2. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

    A: Alte fondsgebundene Lebensversicherung

    Fondsgebundene Lebensversicherungen sind in der Regel kostenintensiv. Die Auszahlung ist, weil vor 2005 abgeschlossen - abgesehen von dem Direktversicherungsanteil - steuerfrei. Die Sparraten wirken sich allerdings immer weniger steuermindernd aus, weil der Sonderausgabenabzug nach der 2004er Rechtslage mehr und mehr reduziert wird.

    B: Rürup
    Die Beiträge vermindern im Rahmen der Höchstbeträge das steuerpflichtige Einkommen. In 2016 können es für einem Single 82 % von 22.172 € abgesetzt werden, ab 2025 ist der Höchstsatz von 100 % erreicht. Die spätere Rente ist allerdings voll steuerpflichtig.

    Du solltest Dir in Abhängigkeit Deines geplanten Sparvolumens, der Produktkosten und ggf. des Höchstrechnungszinses ausrechnen lassen, welcher Vertrag eine höhere Rendite erwirtschaften kann und wie hoch der steuerliche Effekt sein kann. Dies kann sicherlich ein guter Versicherungsmaklers bewerkstelligen.

  3. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

    Die spätere Rente ist allerdings voll steuerpflichtig.
    Nein. Das gilt für einen Rentenerstbezug ab 2040. Derzeit beträgt der Anteil 72%. Bis 2020 steigt dieser Anteil jährlich um 2%-Punkte, danach bis 2040 um 1%-Punkt. Zu beachten ist allerdings, dass der steuerfreie Betrag als absoluter Wert eingefroren wird. Werden Rentenleistungen im Laufe der Jahre erhöht, so sind diese Steigerungen wiederum voll zu versteuern.

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Nein.
    Wie gut für den TS, dass meine Beiträge kritisch beäugt werden.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Das gilt für einen Rentenerstbezug ab 2040. Derzeit beträgt der Anteil 72%. Bis 2020 steigt dieser Anteil jährlich um 2%-Punkte, danach bis 2040 um 1%-Punkt.
    Unabhängig davon, dass der TS vermutlich erst ab 2040 in Rente geht, habe ich tatsächlich den schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung nicht bedacht.

  5. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

    Unabhängig davon, dass der TS vermutlich erst ab 2040 in Rente geht, habe ich tatsächlich den schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung nicht bedacht.
    Es erfolgt kein Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Dieses Procedere findet bereits heute Anwendung. Schrittweise ändert/ erhöht sich nur der jeweilige Rentenanteil, der nachgelagert besteuert wird.

  6. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Es erfolgt kein Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Dieses Procedere findet bereits heute Anwendung. Schrittweise ändert/ erhöht sich nur der jeweilige Rentenanteil, der nachgelagert besteuert wird.
    Die Formulierung "schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung" kann so falsch nicht sein, habe ich sie doch den Steuertipps der Akademischen Arbeitsgemeinschaft entlehnt. Zum besseren Verständnis des Themas zitiere ich den gesamten Passus des betreffenden Textes:
    Der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

    • Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden seit 2005 steuerlich gleich behandelt. Es wird nicht mehr danach unterschieden, ob es sich um eine lebenslange Leibrente (z.B. die Altersrente) oder um eine abgekürzte Leibrente (z.B. die Erwerbsminderungsrente) handelt.
    • Maßgebend ist nicht mehr der Ertragsanteil, sondern der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn. Der andere steuerfreie Teil der Jahresrente wird als Rentenfreibetrag vom Finanzamt festgeschrieben und gilt in dieser Höhe für die gesamte Laufzeit der Rente.
    • Für in 2005 bereits bestehende Renten (Bestandsrenten) beträgt der Besteuerungsanteil 50 %. Erhöhungsbeträge aus regelmäßigen Rentenanpassungen nach 2005 sind aber in voller Höhe steuerpflichtig.
    • Für Renten, die ab 2006 beginnen, steigt der Besteuerungsanteil – je nach Jahr des Rentenbeginns (Rentnerjahrgang) – bis zum Jahr 2020 schrittweise um zwei Prozentpunkte jährlich auf 80 % und danach um einen Prozentpunkt jährlich auf 100 % ab dem Jahr 2040. Erhöhungsbeträge aus regelmäßigen Rentenanpassungen in den Folgejahren sind aber in voller Höhe steuerpflichtig.


  7. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

    Die Formulierung "schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung" impliziert, dass es für Rentenzahlungen aus Rürupverträgen eine andere steuerliche Grundlage gegeben hat. Dem ist nicht so, dementsprechend ist die Formulierung auch in dieser Form schlicht nicht korrekt. Wenn man einem anderen Text etwas entnimmt, heißt das noch lange nicht, dass man die entlehnte Formulierung nicht auch verschlimmbessern könnte.

  8. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Die Formulierung "schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung" impliziert, dass es für Rentenzahlungen aus Rürupverträgen eine andere steuerliche Grundlage gegeben hat.
    Die gibt es noch bis 2040, erst dann ist die nachgelagerte Besteuerung Hundertprozentig.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Wenn man einem anderen Text etwas entnimmt, heißt das noch lange nicht, dass man die entlehnte Formulierung nicht auch verschlimmbessern könnte.
    Wenn man eine richtige Antwort
    Die spätere Rente ist allerdings voll steuerpflichtig.
    noch verbessern möchte können schon mal Verschlimmbesserungen vorkommen.

  9. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

    Die gibt es noch bis 2040, erst dann ist die nachgelagerte Besteuerung Hundertprozentig.
    Es gibt immer noch keinen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Die gilt bereits heute, von daher kann man auch nicht bis 2040 dazu übergehen. Allein der prozentuale Anteil, der nachgelagert besteuert wird, ändert sich. Hatten wir aber schon.
    Wenn man eine richtige Antwort
    Wenn die Antwort denn richtig wäre. Sie könnte nur dann richtig sein, wenn man wüsste, wann der TO gedenkt in Rente zu gehen und die Leistungen aus dem Rürupvertrag in Anspruch zu nehmen. Das wissen wir nicht, ergo kann die Antwort auch nicht richtig sein. Du gestehst dir ja immerhin selbst ein, dass du bestenfalls mutmaßen kannst.

  10. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

    Du verbeißt Dich in Interpretationen, die so nicht richtig sind. Am besten schalten wir mal den gesunden Menschenverstand ein und stellen fest, dass die Rente nachgelagert und die Rentenversicherungsbeiträge vorgelagert besteuert werden.

    Bis 2004 gab es hauptsächlich eine vorgelagerte Besteuerung der RV-Beiträge und in geringem Maße - mit dem Ertragsanteil - eine nachgelagerte Besteuerung der Renten. Weil die Pensionäre ihre Pension schon immer voll versteuern mussten, erwirkten sie ein Urteils des BVG. Danach musste der Gesetzgeber gleichschalten und hat die volle Versteuerung - auch der Renten - beschlossen. Hätte man dies sofort umgesetzt, dann hätten Rentner, die ihre RV-Beiträge voll versteuert haben, nun auch noch ihre Rente voll versteuern müssen. Diese Ungerechtigkeit hat man etwas abgemildert, indem man sich für den schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung entschieden hat. Mit schrittweisen Übergang meint man die sukzessive Steuerfreistellung der Rentenversicherungsbeiträge (abgeschlossen in 2025) bei gleichzeitig beginnender sukzessiver Erhöhung der Rentenversteuerung bis zur später (2040) beginnenden Vollversteuerung der Renten.

    Mit diesem Hintergrundwissen gehe ich nun auf Deine Einwendungen ein:
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Es gibt immer noch keinen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Die gilt bereits heute, von daher kann man auch nicht bis 2040 dazu übergehen.
    Oh doch, siehe meine einleitende Erklärung.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Allein der prozentuale Anteil, der nachgelagert besteuert wird, ändert sich.
    Neben dem prozentuale steuerpflichten Anteil der Rente, ändert sich auch - allerdings nur bis 2025 - der prozentuale steuerfreie Anteil der vorgelagerte Besteuerung der RV-Beiträge. Und deshalb kann man sagen: Es handelt sich hierbei um einen schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Wenn die Antwort denn richtig wäre. Sie könnte nur dann richtig sein, wenn man wüsste, wann der TO gedenkt in Rente zu gehen und die Leistungen aus dem Rürupvertrag in Anspruch zu nehmen. Das wissen wir nicht, ergo kann die Antwort auch nicht richtig sein.
    Die Antwort ist sehr wohl richtig, weil der TS auf jeden Fall die Veränderung der vorgelagerte Besteuerung seiner RV-Beiträge erlebt und mit Rentenbeginn (egal wann) zur nachgelagerten Besteuerung wechselt.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Du gestehst dir ja immerhin selbst ein, dass du bestenfalls mutmaßen kannst.
    Ich musste nicht mutmaßen, ich habe lediglich vergessen zu erwähnen, dass die volle Versteuerung der Rente erst ab 2040 beginnt.

  11. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

    Der TO möchte eventuell einen Rürupvertrag abschließen. Er wird daher auch keinen schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erleben, sondern nur, dass sich der prozentuale Anteil seiner zu versteuernden Rente von Jahr zu Jahr erhöht. Daher gilt für den kursiven und unterstrichenen Teil von
    Und deshalb kann man sagen: Es handelt sich hierbei um einen schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung.
    :
    Falsch bleibt falsch.

  12. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Der TO möchte eventuell einen Rürupvertrag abschließen. Er wird daher auch keinen schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erleben, sondern nur, dass sich der prozentuale Anteil seiner zu versteuernden Rente von Jahr zu Jahr erhöht.
    Das ist mal wieder witzig: "Er wird daher auch keinen schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erleben" aber "der prozentuale Anteil seiner zu versteuernden Rente erhöht sich von Jahr zu Jahr". Welche Rente? Du gestehst also ein, dass er wahrscheinlich die Rürup abschließen wird, weil momentan hat er nur eine umgewandelte Betriebsrente, die nach aktuellem Recht steuerfrei zur Auszahlung kommt.

    Warum willst Du die Existenz des Vorgangs "schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung" einfach nicht akzeptieren? Ob der TS einen Rürup-Vertrag abschließt oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass dieser "schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung" , der sehr viele mehr oder weniger betrifft, zur Zeit durchlaufen wird und erst in 2040 abgeschlossen ist. Streng genommen ist er sogar schon 2025 abgeschlossen, weil ab diesem Zeitpunkt die RV-Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge voll steuerfrei sind und somit für diese Produkte keine vorgelagerte Verteuerung mehr stattfindet.

    Sei bitte so gut und hör mit Deiner Korinthenkackerei auf. Wenn Du hier was sinnvolles beitragen möchtest, dann klär doch bitte mit dem TS die Produkte ab. Da hast Du ja offensichtlich ganz brachbare Kenntnisse. Zumindest kann und will ich Dich auf Gebiet auch nicht übertreffen.

  13. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Rürup oder "alte" Fondsgebundene Lebensversicherung

    Warum willst Du die Existenz des Vorgangs "schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung" einfach nicht akzeptieren?
    Ganz einfach: Für den TO, der überlegt, eine Rüruprente abzuschließen, gibt es diesen Übergang schlicht und ergreifend nicht. Das habe ich nun zur Genüge erläutert. Noch einmal: Was eine nachgelagerte Besteuerung bedeutet, wissen wir beide. Und wenn der TO nun eine Rüruprente abschließen sollte, sind spätere Rentenzahlungen eben später, also nachgelagert zu versteuern. Nix Übergang. Das magst du als Korinthenkackerei auslegen. Ich dagegen sage: Ich stelle eine falsche Aussage richtig. Nicht mehr, nicht weniger. Und das ist sinnvoll genug.

    Das ist mal wieder witzig: "Er wird daher auch keinen schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erleben" aber "der prozentuale Anteil seiner zu versteuernden Rente erhöht sich von Jahr zu Jahr".
    Das ist nicht "witzig", so muss die korrekte Formulierung lauten.

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