Nicht beglichene Rechnungen von Mobiltelefonen sowie Versandhäusern können ebenso wie ein nicht korrekt aufgelöstes Bankkonto umgehend zu einer Erfassung in der Schufa führen. Nahezu 8% der bei der Schufa gespeicherten Personen verfügen über einen Negativeintrag. Darunter befinden sich häufig auch potentielle Kreditkunden, die generell zwar über eine gute Bonität verfügen, aber beispielsweise nach einer Unstimmigkeit mit dem Mobilfunkanbieter die Handy-Rechnung nicht bezahlt und alle nachfolgenden Mahnungen ignoriert haben. Eine Immobilienfinanzierung kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem realisiert werden. Einige Banken gewähren seit dem Jahr 2006 auch Kreditnehmern mit kleineren und größeren Schufaeinträgen Immobilienkredite. Es gibt auch Banken, die sich darauf spezialisiert haben, Personen mit mehreren überhöhten Krediten einen Hypothekenkredit zu gewähren womit sämtliche Zahlungsverpflichtungen abgelöst werden können. Damit können Negativeinträge bei der Schufa teilweise bereinigt werden und die Kreditnehmer werden schufafähig.
Da das Ausfallrisiko derartiger Kredite wesentlich höher ist, kann in diesem Fall die Refinanzierung der Immobilienfinanzierung nicht wie üblich über Pfandbriefe erfolgen, sondern muss durch Forderungsverbriefungen auf Kapitalmärkten refinanziert werden. Deshalb werden für diese Kredite in der Regel relativ höhere Zinssätze gefordert.
Die Konditionen derartiger Kredite (Subprime-Darlehen) liegen bis zu 3 % über den üblichen Konditionen von bestrangigen Hypothekendarlehen.