Versicherungsabschluss ohne Unterschrift?

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  1. Avatar von Kopka
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    Frage Versicherungsabschluss ohne Unterschrift?

    Hallo,

    ich brauche Rat zu einem Versicherungsabschluss.

    Ich habe für uns eine neue private Haftpflichtversicherung abgeschlossen bzw. abschließen wollen.

    Dazu habe ich einen Vertreter der Basler Versicherung per E-Mail kontaktiert und um eine Angebotsübersendung gebeten.

    Nach einem kurzen Telefonat mit besagtem Berater habe ich per E-Mail das Angebot und die Versicherungskonditionen erhalten und per Post zwei Tage später entsprechende Werbebroschüren.

    Da ich das Angebot annehmen wollte, habe ich dem Vertreter per E-Mail meine Vertragsabsicht mitgeteilt und um die Übersendung der Vertragsunterlagen zur Unterschrift gebeten.

    Daraufhin wurde ich erneut per Telefon von dem Vertreter kontaktiert und er wollte noch einige Eckdaten wissen. Anschließend hat er mir mitgeteilt, dass es für den Vertragsabschluss ausreichend sei, wenn ich meine Vertragabsicht ausdrücklich per E-Mail noch einmal mitteile. Er leite das Anliegen dann an die Zentrale weiter, die mir die Police dann zukommen lassen werde.

    Per E-Mail habe ich meinen Vertragswunsch noch einmal explizit formuliert und ein paar Tage später ein automatisch erstelltes Schreiben von der Basler erhalten, sie hätten meinen Antrag geprüft und würden mich als Versicherungsnehmer annehmen und mir hiermit bestätigen, dass zum genannten Datum eine private Haftpflichtversicherung zwischen mir und der Basler Versicherung beginne.

    Und nun zu meiner Frage: Was ist das denn?

    Bin ich altmodisch, wenn ich erwarte, dass ein Vertrag anders zustande kommt und ich einen entsprechenden Vertrag mit einer Unterschrift unterzeichne? Ist diese Form des Vertragsabschlusses überhaupt rechtsgültig?

    Ich mache mir Sorgen, ob dieser Vertrag im Schadensfall überhaupt Bestand hat?

    Es kann ja theoretisch um sehr viel Geld gehen und erfahrungsgemäß und vom Hörensagen werden Menschen dann schnell piensig.

    P. S. Eine Police habe ich übrigens noch nicht erhalten und der Vertrag soll am 8.11.2017 beginnen!

  2. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Versicherungsabschluss ohne Unterschrift?

    Du bist tatsächlich altmodisch.

    Wo ist das Problem?

    Du prüftst nur die Police auf Richtigkeit und wenn alles OK ist, dann heftest Du sie ab, wenn nicht, dann kannst Du 14 Tage nach deren Zugang widersprechen.

    Im herkömmlichen Fall müsstest Du zusätzlich noch den Antrag prüfen. Außerdem kostet das herkömmliche Verfahren unnötig Zeit, Papier und Porto.

  3. Avatar von Kopka
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    Standard AW: Versicherungsabschluss ohne Unterschrift?

    Ich habe mich zwischenzeitlich auch etwas schlauer machen können.

    Zuerst dachte ich daran, die Verbraucherzentrale zu kontaktieren, aber die machen es einem richtig schwer - z. B. habe ich über keine meiner Telefone eine Möglichkeit eine Premiumservicenummer anzurufen und das soll auch so bleiben - und 25€ für eine einfache E-Mail war mir das jetzt auch nicht wert.

    Bei der BaFin bin ich aber fündig geworden.

    Ich zitiere einfach mal frei von bafin.de

    Gemäß § 7 VVG ist ein Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in der VVG-Informationspflichtenverordnung (nachfolgend: VVGInfoV) vorgeschriebenen Angaben in Textform mitzuteilen.
    [...]
    Der Begriff der Textform ist in § 126b BGB definiert. Hiernach muss eine Erklärung entweder in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden. Ausgehend hiervon sind dem Versicherungsnehmer grundsätzlich Papierdokumente zu übergeben. Jedoch genügen auch CD-ROM, USB-Stick oder ähnliches diesen Anforderungen, soweit der Versicherer sichergestellt hat, dass der Versicherungsnehmer die Informationen auch lesbar machen kann.
    [...]
    Telefonisch geschlossene Versicherungsverträge sind wirksam. Unter Umständen kann es jedoch sein, dass bei dieser Form des Vertragsabschlusses die in § 7 VVG normierten Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt worden sind. In diesem Falle können dem Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Versicherer zustehen.
    [...]
    (...)ist der gesamte Verlauf des Beratungsgesprächs in einem Beratungsprotokoll schriftlich zu fixieren und dem Versicherungsnehmer auszuhändigen. Hierbei ist umstritten, ob das Beratungsprotokoll unterschrieben werden muss. Aus Beweisgründen sollte ein Versicherungsnehmer jedoch darauf bestehen, dass das Beratungsprotokoll von beiden Seiten (Versicherer und Versicherungsnehmer) unterschrieben wird. Werden die Pflichten zur Beratung vom Versicherer schuldhaft verletzt, ist er dem Versicherungsnehmer nach Maßgabe von § 6 Abs. 5 VVG zum Schadensersatze verpflichtet.

    Ausnahmen von der Beratungspflicht bestehen gem. § 6 Abs. 6 VVG bei Großrisiken und bei von einem Makler vermittelten Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen i.S.v. § 312b BGB. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherungsnehmer durch gesonderte schriftliche Erklärung auf Beratung und Dokumentation verzichten (vgl. § 6 Abs. 3 VVG).11
    Mir scheint nun, dass der Vertragsabschluss auch in dieser Form stattfinden kann und abgesehen von Telefon auch E-Mail als Medium verwendet werden kann.

    Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, fällt sogar die Beratungspflicht weg und mir scheint sogar das Fehlen eines Beratungsprotokolls richtig.

    Jetzt warte ich noch auf die Police und hefte sie nach Durchsicht ab.

    Ich möchte keine Metadiskussion starten, aber "mein Problem" ist, dass wir in einer kapitalistisch geprägten Umwelt leben, in der es nach Ansicht der meisten, völlig in Ordnung scheint, wenn jeder nur nach seinem persönlichen Vorteil strebt, und wenn sich jemand übervorteilen lässt, dann ist das ein Problem des Betroffenen, der eben hätte besser aufpassen müssen.

    Kurz gesagt, ich würde lieber in einer Welt leben, in der ich die Haustüre unabgeschlossen lassen kann und der "common sense" bestehen würde, dass man dort nicht rein geht, ohne eingeladen zu sein, aber stattdessen bin ich dann selbst schuld, wenn ich ausgeraubt werde.

    Daher bin ich im Zusammenhang mit Vertretern der Finanzwirtschaft immer superskeptisch und frage lieber fünf mal nach, als mich, auch nach Lehrgeld in der Vergangenheit, über den Tisch ziehen zu lassen.

  4. Avatar von chrgor
    chrgor ist offline

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    Standard AW: Versicherungsabschluss ohne Unterschrift?

    Kann ich sehr gut nachempfinden.

    Ich bin sogar so old school, dass ich meine Kunden noch persönlich kennenlernen will, bevor sie auch nur irgendetwas unterzeichnen. Einfach, weil auch das Bauchgefühl und die Chemie stimmen muss. Ansonsten hat die Zusammenarbeit keinen Sinn, meiner Meinung nach, da Geld und Schutz immernoch sehr sensible Themen sind und bleiben sollten.

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