Wie (Nach)Berechnung GKV-Beiträge für frühere Jahre für freiwillig Versicherten?

+ Antworten
4Antworten
  1. Avatar von pstein
    pstein ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    12.05.2010
    Beiträge
    10
    Danke
    0

    Standard Wie (Nach)Berechnung GKV-Beiträge für frühere Jahre für freiwillig Versicherten?

    Angenommen man reicht jetzt (als freiwillig Versicherter) bei einer gesetzl. Krankenversicherung die EkSt-Bescheide 2014 und 2015 ein.

    Bisher wurden in den Jahren 2014 bis jetzt die KV-Beiträge aufgrund von Schätzungen berechnet.

    Das tatsächliche Einkommen in 2014 (gem.EkSt-Bescheid) ist nun höher als das damals geschätzte Einkommen.
    Das tatsächliche Einkommen in 2015 (gem.EkSt-Bescheid) ist nun niedriger als das damals geschätzte Einkommen.

    Muss man jetzt KV Beiträge (für welchen Zeitraum ?) nachentrichten?

    Bekommt man jetzt zuviel gezahlte KV-Beiträge (für welchen Zeitraum) zurück erstattet?

    Welche Angaben sind nun für die KV-Beitragsberechnung ab 01.2017 massgebend:
    Die aus der Einkommensschätzung für 2017 oder die aus dem letzten, verfügbaren EkSt-bescheid 2015?

    Peter

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Wie (Nach)Berechnung GKV-Beiträge für frühere Jahre für freiwillig Versicherten?

    Zitat Zitat von pstein
    Muss man jetzt KV Beiträge (für welchen Zeitraum ?) nachentrichten?

    Bekommt man jetzt zuviel gezahlte KV-Beiträge (für welchen Zeitraum) zurück erstattet?

    Welche Angaben sind nun für die KV-Beitragsberechnung ab 01.2017 massgebend:
    Die aus der Einkommensschätzung für 2017 oder die aus dem letzten, verfügbaren EkSt-bescheid 2015?
    Wer suchen kann, ist im Vorteil!

    Hier im die Forum, hättest Du diesen Beitrag finden können.

  3. Avatar von brainy
    brainy ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    02.07.2013
    Beiträge
    1.069
    Danke
    87

    Standard AW: Wie (Nach)Berechnung GKV-Beiträge für frühere Jahre für freiwillig Versicherten?

    Das funktioniert genauso, wie es kranker nicht gehen kann.

    Bei einem Mehreinkommen, wird dieses ab Steuerbescheiddatum für die Beiträge zugrunde gelegt.

    Ein Mindereinkommen wird unabhängig vom Bescheiddatum, ab Zeitpunkt der Vorlage bei der GKV berücksichtigt.

  4. Avatar von brainy
    brainy ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    02.07.2013
    Beiträge
    1.069
    Danke
    87

    Standard AW: Wie (Nach)Berechnung GKV-Beiträge für frühere Jahre für freiwillig Versicherten?

    Zum 1.1.18 ändert sich das Berechnungssystem.

    Es wir vorläufig festgesetzt und nach Erstellung des Steuerbescheides endgültig festgesetzt.

  5. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Wie (Nach)Berechnung GKV-Beiträge für frühere Jahre für freiwillig Versicherten?

    Zitat Zitat von brainy
    Zum 1.1.18 ändert sich das Berechnungssystem.

    Es wir vorläufig festgesetzt und nach Erstellung des Steuerbescheides endgültig festgesetzt.
    Das wird er wohl schon im von mir verlinkten Beitrag gelesen haben.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 11.01.2018, 18:10
  2. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 30.08.2012, 09:34
  3. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 05.12.2011, 15:40
  4. Mieteinnahmen bei freiwillig versicherten in der GKV

    Von FreddyM im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 09.08.2010, 16:08