Hallo liebe Wissenden,
ich bin seit 20 Jahren selbstständiger Bauing und war über viele Jahre bei der TK versichert.
Im Juni 2016 bin ich zur HKK gewechselt (auch eine GKV).

Die TK hatte die Beiträge damals in 2015 auf der Grundlage des EK-Steuerbescheides 2014 berechnet und die bisherige Beitragsermittlung lief ja so, dass ab dem Folgemonat des Datums vom Steuerbescheid dann der Beitrag entsprechend der Einnahmen angepasst wurde. Da ich den EK Steuerbescheid für 2015 erst Anfang 2017 erhielt und eine Änderung der Beiträge dadurch nicht infrage kam, habe ich diesen auch nicht mehr bei der TK eingereicht.

Seit 01.01.2018 gelten ja nun neue Regeln und es erfolgt mit jedem Steuerbescheid ein Ausgleich der Beiträge nach oben oder unten. Diese Regelung gab es bis 31.12.2017 nicht, sodass man zuviel gezahlte Beiträge bei Einnahmen-Rückgang im laufenden Jahr nicht erstattet bekam. Erfreulich, dass jetzt auch die GKV abrechnen muss, denn ich habe dort im Laufe der Jahre einige 1000 Euro verloren....2015 war aber mein Einkommen etwas höher als 2014

Heute nun (Jan. 2018) bekomme ich von der TK ein Schreiben, wo man mich auffordert, den EK-Steuerbescheid von 2015 einzureichen, damit man die korrekten Beiträge berechnen kann.
1. Muss ich den EK-Steuerbescheid 2015 überhaupt noch bei der TK einreichen ?
2. Kann die TK jetzt einfach rückwirkend für 2015 Beiträge neu berechnen und diese nachfordern, obwohl das ja nach den Richtlinien bis Ende 2017 nicht möglich war ?
3. Wie ist die neue Regelung zu verstehen - kann die GKV jetzt ab 01.01.2018 rückwärts (auch für Zeiten von der Gesetzesänderung) für mehrere Jahre Beiträge neu berechnen und nachfordern ?

Es wäre nett, wenn mir jemand durch diesen GKV Dschungel helfen kann.

Danke im Voraus...