Riester / Scheidung / nur 1 Vertrag wird bespart
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 Erfahrener Benutzer 
                     -  05.08.2014
-  814
 
 
 
 
 
 Riester / Scheidung / nur 1 Vertrag wird bespart Riester / Scheidung / nur 1 Vertrag wird bespart
noch Ehefrau:  35.000 € Brutto - spart nicht in Riester ein 
 noch Ehemann: 50.000 € Brutto - spart Mindestbetrag von 60 € im Jahr
 
 2 Kinder geboren 2010 & 2008
 
 Kann der Ehemann Anteilig die Zulage für beide Kinder abgreifen?
 
 50.000 € / 100 x 4% = 2000 €
 
 2000 € - 154 - 300 - 300 = 1246 € / 12 Monate = 103,83 € pro Monat (für volle Zulage)
 
 Steht bei einer Besparung von 60 € im Jahr!!!
 folgende Zulage zu?
 
 Zulagen Gesamt: 154 + 300 + 300 = 754 €
 
 2000 € = 100%
 754 € Zulagen + 60 € Eigeneinzahlung = 814 € = 40,7 %
 
 754 € = 100 % davon 40,7% = 306,88 €
 
 Das würde bedeuten mit 60 € Einzahlung bekommt man 306,88 € Zulagen?
 
 Hab ich einen Rechenfehler?
 Ist die Vorraussetzung das die noch Ehefrau auch Riester bespart mit 60 €?
 
 
 
 
 
 
 
 
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                  Erfahrener Benutzer 
                     -  05.09.2014
-  1.942
 
 
 
 
 
 AW: Riester / Scheidung / nur 1 Vertrag wird bespart AW: Riester / Scheidung / nur 1 Vertrag wird bespart
  Zitat von  Martin79HN
 Kann der Ehemann Anteilig die Zulage für beide Kinder abgreifen? 
 
 
 Ja, wenn sie seinem Vertrag zugeordnet sind.
 
 
50.000 € / 100 x 4% = 2000 € 
 
2000 € - 154 - 300 - 300 = 1246 € / 12 Monate = 103,83 € pro Monat (für volle Zulage)
 
 
 
 Richtig.
 
 
Steht bei einer Besparung von 60 € im Jahr!!!  
folgende Zulage zu? 
 
Zulagen Gesamt: 154 + 300 + 300 = 754 € 
 
2000 € = 100%  
754 € Zulagen + 60 € Eigeneinzahlung = 814 € = 40,7 % 
 
754 € = 100 % davon 40,7% = 306,88 € 
 
Das würde bedeuten mit 60 € Einzahlung bekommt man 306,88 € Zulagen?
 
 
 
 Nein.
 
 
Hab ich einen Rechenfehler?
 
 
 
 Nein, aber Du hast einen Denkfehler. Die Rechnung lautet: 2.000 € - 754 € = 1.246 € = 100 %
 60 € x 100 / 1.246 € = 4,815 % = 36,31 €.
 
Ist die Vorraussetzung das die noch Ehefrau auch Riester bespart mit 60 €?
 
 
 
 Nein, Voraussetzung ist, dass die Noch-Ehefrau der Zulagenberechtigung des Ehemannes für die Kinder zustimmt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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