Doppelte Zahnzusatzversicherung

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  1. Avatar von benedikth
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    Standard Doppelte Zahnzusatzversicherung

    Hallo miteinander,

    Vor 4 Wochen erhielt ich einen Kostenvoranschlag für zwei Kronen.
    ich habe das Problem, dass ich eine dopplete Zahnzusatzversicherung habe.
    die erste schloss meine Muter vor rund 10 Jahren ab. Die Rechnung wird weiterhin von ihrem Konto abgebucht.
    Leider wusste ich von der Versicherung nichts und schloss vor 2 Jahren selbst eine zweite ab.
    Nachdem ich den Kostenvoranschlag erhalten habe, teilte mir meine Mutter von der ersten Versicherung mit.

    Bei der zweiten Versicherung hatte ich angerufen und dies mitgeteilt. Diese sagte mir, dass dies unzulässig ist.
    Heute bekam ich auch einen Brief der zweiten Versicherung. Diese verlangt mehr Informationen über den Vertrag mit der ersten Versicherung.

    Dann habe ich mir von beiden Versicherungen die AGBs durchgelesen.
    Beide schreiben, dass eine Doppelversicherung unzulässig ist und zu einer fristlosen Kündigung führt.

    Wie gehe ich denn am besten vor?
    Muss ich der Versicherung Auskunft geben?
    Beide Verträge liesen sich frühestens Ende 2018 kündigen.

  2. Avatar von Bitte
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    Standard AW: Doppelte Zahnzusatzversicherung

    Grundsätzlich gilt das Bereicherungsverbot ( nach §200 im Versicherungsvertragsgesetz ).

    So eine Doppelversicherung sollte auf jeden Fall vermieden werden.

    Falls es doch einmal - wie bei dir - zu einer Doppelversicherung kommen sollte ist es wichtig, diese bei beiden Versicherungen zu melden ( Namen des anderen Versicherungsunternehmens, die Höhe der Absicherung und die Versicherungsnummer angeben .) Im Leistungsfall ist für beide Versicherungen relevant, was die jeweils andere Versicherung bereits erstattet hat.

    Achtung: Teilweise ist auch in den Bedingungen des Versicherers klar ausgeschlossen, dass weitere gleichartige Verträge bei anderen Versicherungen abgeschlossen werden dürfen !!

    Am besten sucht man sich wirklich von vornherein eine Versicherung bzw. einen Tarif, der umfassende Leistungen vorsieht


    Die Versicherungen tauschen sich alle aus und stellen auf jeden Fall fest, wenn Du die Rechnung zweimal einreichst. Außerdem teilen die dann den Rechnungsbetrag einfach durch zwei. Doppelt kassieren ist nicht. Man darf sich beliebig oft versichern, aber nur von einer Versicherung kassieren.

    Eine muss gekündigt werden, dazu am besten mit der Versicherung sprechen.

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