Erfahrung mit DSGVO Schulungsprogrammen?

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  1. Avatar von lemondrop
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    Standard Erfahrung mit DSGVO Schulungsprogrammen?

    Hallo!

    Ich würde gerne zukünftige Mitarbeiter für die neue DSGVO einschulen lassen, sofern sie noch nicht anderweitig eine erhalten haben.
    Nun habe ich mir einmal zusammengerechnet, wie viel uns das kosten würde - kurz: zu viel!

    Nun habe ich recherchiert und diese Schulungskurse gefunden: https://www.teachtoprotect.de/
    Leider ist das ja alles hinter einer Paywall versteckt, weshalb ich mir nicht einmal die Unterlagen ansehen kann bzw. hineinschnuppern kann.
    Aber im Grunde werden da eben Schulungsunterlagen zur DSGVO zur Verfügung gestellt.

    Kennt vielleicht jemand dieses Programm und kann es empfehlen?
    Ich glaube es kommt uns günstiger, wenn wir unsere Mitarbeiter einfach mit diesem Materialien sensibilisieren. =/

    Hmmm... was meint ihr?

  2. Avatar von marinapecunia
    marinapecunia ist offline

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    Standard AW: Erfahrung mit DSGVO Schulungsprogrammen?

    Ja, mit diesem Thema wird jetzt gut Geld verdient!


    Ich schau morgen gern mal, ob ich ein Webinar finde, das Du nutzen kannst.

    Außerdem hätte ich auch ein Programm anzubieten, mit dem man sich als Unternehmer informieren kann, z.B. braucht das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, ....

    Mit dem Tool, das von spezialisierten Anwälten und Datenschutzexperten entwickelt wurde, erhälst Du eine einfache Lösung, die alle Dokumente, Checklisten und Anforderungen der DSGVO an Unternehmen abdeckt, und das kostengünstig und schnell in der Umsetzung. Mit einer einer Checkliste, kannst Du erst einmal kostenfrei den individuellen Bedarf Deines Unternehmens ermitteln.

    Im Zusammenhang mit der DSGVO rückt auch der Schutz des digitalisierten Arbeitsablaufes in den Fokus, denn Fehler, Schadensfälle oder Cyper-Crime, können bezogen auf den Datenschutz ebenfalls erhebliche Kosten und Ärger verursachen. Entsprechende Versicherungen bieten hier auch häufig Schulungen der Mitarbeiter an.

    Ich hoffe, das hielt ein wenig.

  3. Avatar von blossi
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    Standard AW: Erfahrung mit DSGVO Schulungsprogrammen?

    Apropos Datenschutz. Braucht man eigentlich als Frieberufler nun auch eine eigene Datenschutzseite? Ich habe nur eine kleine Homepage, eine Art Profil, über meine Person, ein wenig Referenzen, das wars. Tatsächlich kam kürzlich ein Kunde und verlangte eine Auskunft der gespeicherten Daten. Habe als Vorlage diesen Mustergenerator benutzt ... ich hoffe mal das genügt, oder muss ich mehr Infos rausgeben?

  4. Avatar von marinapecunia
    marinapecunia ist offline

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    Standard AW: Erfahrung mit DSGVO Schulungsprogrammen?

    Ja, brauchst Du sobald Du mit Kundendaten zu tun hast. Hier habe ich mir vor der DSGV einiges geholt(siehe unten), ansonsten bin ich als Finanzmaklerin im AfW (Berufsverband) und erhalte da auch aktuelle Dokumente und Informationen; Vorstand ist bei uns ein RA, so klappt es ganz gut.
    https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html







  5. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Erfahrung mit DSGVO Schulungsprogrammen?

    blossi,

    auch wenn du keine Kundendaten auf der Website erhebst, brauchst du eine Datenschutzerklärung. Es geht nicht nur um Kundendaten, sondern um alle personenbezogenen Daten, egal ob diese Kunden sind oder nicht. IP Adressen sind personenbezogene Daten und die werden auf jeden Fall (kurzfristig) in den Serverlogs gespeichert.

    Aber wo kein Kläger, da auch kein Richter. Die DSGVO voll umzusetzen würde (gerade im Sinne der Nachweispflicht des Einverständnises eines Kunden für seine Datenspeicherung, Kontaktaufnahme usw., wenn diese nicht in einem direkten Bezug zu einem Auftrag und nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen) eigentlich fast jedes Unternehmen zur Aufgabe zwingen. Gerade hinsichtlich der Anforderung nur notwendige Daten zu speichern ist dies eigentlich kaum einzuhalten. Das würde z.B. bedeuten die Telefonnummer darf gespeichert werden solange ein Auftrag bearbeitet wird (für Rückfragen usw.) und wenn die Daten nur noch im Sinne einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert werden, müsste diese gelöscht werden. So müssten quasi sämtliche Kundendaten ständig überwacht werden, welche Daten noch notwendig sind und welche somit gelöscht werden müssen.

    Wir handhaben es so, dass wir uns "nach außen" abgesichert haben, damit nicht irgendwelche Anwälte beim Blick auf die Homepage irgendwelche Abmahnungen verschicken können. "Nach innen" handhaben wir es eigentlich nicht viel anders als vorher...

  6. Avatar von Laurel
    Laurel ist offline

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    Standard AW: Erfahrung mit DSGVO Schulungsprogrammen?

    Ganz genau, wenn du keine Kundendaten erhebst, kannst du mit deinen Daten ohnehin machen was du möchtest.

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