Vinkulierung der Eigenheimversicherung

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  1. Avatar von Alibaba0815
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    Standard Vinkulierung der Eigenheimversicherung

    Hallo Zusammen,

    hab mit der Suchfunktion nichts zum Thema gefunden, daher hier mein Anliegen.

    Ich habe einen Kredit für die Baufinanzierung unseres Hauses abgeschlossen.
    Nun ist vom Kreditgeber eine Rechnung von meiner Eigenheimversicherung über 48,-€ weitergeleitet worden.
    Der Kreditgeber hat dort wohl einen Sperrschein (Vinkulierung) der Eigenheimversicherung beantragt.

    Nachdem ich bisher nichts mit Krediten zu tun hatte hab ich mich erstmal nicht ausgekannt und etwas nachgelesen.
    Mit der Vinkulierung sichert sich der Kreditgeber ab, um im Schadensfall als erstes Geld von der Versicherung zu erhalten.

    Soweit so gut, nun meine Frage.
    Mich hat die Rechnung aus 2 Gründen überrascht. Erstens, weil ich nicht gewusst habe dass es sowas gibt und
    zweitens, weil ich erst durch die Rechnung informiert wurde, dass diese beantragt wurde.
    Daher die Frage, kann eine Bank dies einfach bei der Versicherung beantragen, ohne dass der Versicherungsnehmer informiert wird?
    Und weiters, woraus erfolgt das Recht des Kreditgebers dies durchzuführen? Ist dies irgendwo in allgemeinen Bankengesetzen festgelegt,
    oder sollte sich dies aus dem Kreditvertrag ergeben?
    Das einzige, was ich dazu im Kreditvertrag gefunden habe ist folgende Passage:

    "Im Fall einer grundpfandrechtlichen Sicherung hat der Darlehensnehmer dafür Sorge zu tragen, dass das Gebäude samt Zubehör zum
    vollen, soweit möglich zum gleitenden Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschaden versichert ist und bleibt.
    Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften."

    Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verständlich darstellen.
    Natürlich sind 48€ nicht die große Summe, aber es geht mir da mehr ums Prinzip.

    Schönen Gruß
    Thomas

  2. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Vinkulierung der Eigenheimversicherung

    Kenne ich absolut nicht und wurde bei uns auch niemals von Banken verlangt. Deshalb würde ich mal sehr stark in Frage stellen, ob das Pflicht ist bzw. unsere Banken müssten immer freiwillig darauf verzichtet haben.

    Die Passage mit den Versicherungen ist Standard in jedem Darlehensvertrag, wird aber mW vonBanken nicht überprüft bzw. wir mussten noch niemals Versicherungsscheine vorlegen. Feuer ist sowieso Pflichtversicherung und Leitungswasser versichern wir nur bei Immobilien mit über 30 Jahren Alter. Sturm und Hagel hatten wir früher nie, seit 2013 oder 2014 haben wir diese Versicherung immer dazu genommen. Man erinnert sich an früher oftmals etwas "verklärend", aber Tornados, Windhosen, Extremgewitter usw. gab es meiner Wahrnehmung früher nicht. Hat sich leider geändert und seitdem betrachten wir diese Versicherung als sehr sinnvoll....

  3. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Vinkulierung der Eigenheimversicherung

    Wo liegt das eigentliche Problem??

  4. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Vinkulierung der Eigenheimversicherung

    Ey sicher hat die Bank rechte an eurem Eigentum durch die Grundschuld. Sie will nur sichergehen das im Fall der Fälle Geld fließt

  5. Avatar von Alibaba0815
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    Standard AW: Vinkulierung der Eigenheimversicherung

    Das Problem liegt darin, dass es für mich so aussieht,
    als ob die Bank die Vinkulierung ohne Berechtigung durchgeführt hat
    und mir dann auch noch die Kosten weiterleitet.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Vinkulierung der Eigenheimversicherung

    Was für Kosten sind dadurch denn entstanden und ihnen in Rechnung gestellt worden?

  7. Avatar von Alibaba0815
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    Standard AW: Vinkulierung der Eigenheimversicherung

    Für die Vinkulierung sind Kosten in Höhe von € 48,- entstanden, steht in meinem Beitrag.
    Das nennt sich Sperrscheingebührt und wird von der Versicherung in Rechnung gestellt.
    Diese hat die Rechnung an den Kreditgeber gesendet und dieser hat die Rechnung dann an mich weitergeleitet.

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Vinkulierung der Eigenheimversicherung

    Dann ist das aber eher eine Diskussion die mit der Versicherung zu klären ist und da es dir ja um das Prinzip geht, sei erwähnt, dass es unabkömmlich ist, dass sich die Bank als Grundschuldgläubiger die Rechte aus der Versicherung abtreten lässt. Erhebt die Versicherung dafür nun eine Gebühr, was zwingend ja nicht sein müsste, dann hat dies auch der Darlehensnehmer, bzw. Versicherungsnehmer zu zahlen.

    Finden lassen dürfte sich diese Gebühr in den Geschäftsbedingungen der Versicherung, ansonsten wäre sie auch nicht fällig.