Hallo zusammen,

ich gerade vor der Frage wie ich alte Lohnansprüche aus den vorherigen Jahren steuerlich zu beachten habe.

Zu meiner Situation: Ich war in den Jahren 2016, 2017 bis einschließlich August 2018 als Werkstudent tätig und habe zuletzt erfahren, dass mein AG versäumt hat mein Urlaubsanspruch für den gesamten Zeitraum abzugelten.

Vielleicht etwas naiv, ging ich davon aus, dass mein Urlaubsanspruch von 2016 und 2017 auch irgendwie rückwirken berechnet wird, doch leider ist dem nicht so. Die Zahlungen wurden rückwirkend auf August 2018 bezogen und nun habe ich für den Gesamtbetrag Lohnsteuer, Soli, RV und AV - KV/PV nicht, da ich über der BBG liege - gezahlt und das obwohl ich als Werkstudent zum einen keine AV zu zahlen habe und ich in den Jahren 2016 und 2017 laut Steuerbescheid weit unter dem Grundfreibetrag liege, ich also auch da deutlich weniger Steuer zu zahlen hätte.

Ich hatte noch nicht die Möglichkeit mit meiner Lohnabrechnung zu telefonieren, frage mich aber ob das alles rechtens zugeht? Ich habe gerade das Gefühl für die Versäumnisse meines AG (finanziell) gerade stehen zu müssen...

Jeder Hinweis ist willkommen!
Vielen Dank!

Patrick