Angenommen kommt die regelung eines schadenfalls lange nicht vorwärt, die hausverwaltung schiebt die schuld an die versicherung, sie sei zu langsam.
der verwaltung ist nicht betroffen, ist ihr egal; auch der versicherung als zahler.

kann die beschädigten direkt bei der versicherung nach dem sachstand nachfragen auch um druck auszuüben ?
darf die hausverwaltung die daten (versicherungs- oder schadennummer usw.) den beschädigten dafür weitergeben ?