Betriebliche BU Versicherung

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  1. Avatar von StahlKocher
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    Standard Betriebliche BU Versicherung

    Hallo liebe Leute,

    Vielleicht wurde hier schon über das Thema diskutiert, aber ich möchte dennoch eure Tipps dazu erfahren.

    Unsere Firma bietet seit einem Jahr eine Berufsunfähigkeitsversicherung über die Zweitgrößte Versicherung Deutschlands an und das über eine Vermittlerfirma aus Nürnberg.

    Zu meiner Person: ca. 45 Jahre, 2 Kinder, Steuer Kl. 3, Bruttoverdienst ca. 3500€.

    Eine private BU möchte ich nicht wegen den lästigen Gesundheitsfragen, wenn es doch zu einem Leistungsfall kommen sollte und ich irgendwas vergessen habe anzugeben ist der Schutz dahin und dieses Risiko möchte ich einfach nicht eingehen.



    Bei dem uns angebotenen Modell ist es halt interessant wegen den vereinfachten Gesundheitsfragen, es sind drei oder vier Fragen: in den vergangenen 12 Monaten nicht länger als 20 Kranktage, kein Antrag in den letzten 5 Jahren auf EU bzw. EM-Rente gestellt haben und zum Vertragsabschlusszeitpunkt voll Arbeitsfähig sein.

    Meine Fragen wären:

    In wie fern ist es sinnvoll eine BU Absicherung über den Arbeitgeber abzuschließen?

    Eckdaten:
    Grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung bei positiver Beantwortung der Dienstobliegenheitserklärung (siehe 3 fragen oben). - Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Taf an, es gibt keine Wartezeit. - volle Leistung bereits ab 50% Berufsunfähigkeit. - Grundlage ist der zuletzt ausgeübte Beruf. - verkürzte Prognosezeitraum Voraussichtlich 6 Monate. - Entfall der weiteren Beitragszahlung bei vorliegender BU. - rückwirkende Zahlung der BU Rente. - Laufzeit der BU Rente bis zur Regelaltersgrenze 67. - keine Arztanordnungsklausel ( der Versicherte muss sich nicht an ärztliche Weisungen halten, um die Leistung zu erhalten). - Verzicht auf abstrakte verweisbarkeit. - einheitliche Berufsgruppe. - keine Beitragszuschläge für Raucher, Motorradfahrer und Risikosportler. - hohe Flexibilität, der Vertrag kann jederzeit reduziert werden und erhöht werden, Erhöhung jedoch nur bis zur dann aktuellen Höchstabsicherung und positiver Abgabe der Dienstobliegenheitserklärung. - private Weiterführung oder Weiterführung bei neuen Arbeitgeber zu gleichen Konditionen wird ermöglicht. - kein Höchsteintrittsalter. - Verzicht auf Paragraph 163 VVG (keine Prämienerhöhung durch den Versicherer möglich, - weltweiter Versicherungsschutz.

    So steht es weiter im Angebot:
    Exklusiver Kollektivvertrag und günstige Konditionen, AG Zuschuss 15%, VWL Leistungen können eingebracht werden, staatliche Förderung durch Steuer und Sozialversicherungsersparnis in der Beitragsphase.

    Was haltet ihr von diesem Vertrag bzw. Konditionen?

    Ich weiß das bei dieser Versicherung (müsste Schicht 2 sein) bei einem evtl. Leistungsfall die komplette Rente voll zu versteuern ist und das noch Kranken und Pflegeversicherung voll abgezogen werden.

    Ich bin im Internet auf eine Rechnung gestoßen, wonach bei 2000€ Bruttorente nur noch 1100-1200€ Nettorente übrig bleiben. Kann das wirklich sein? Der geht halt Steuern und Sozialabgaben drauf. Das wären ja fast die Hälfte der vereinbarten Rente.

    Ich wollte ursprünglich 1500€ absichern sodass ungefähr Netto 1250€ übrig bleiben, aber diese Rechnung wird wohl nicht aufgehen. Für eine monatliche Bruttorente von 1500€ müsste ich monatlich ca. 220€ Brutto aufwenden das wären ungefähr 125€ Netto. Bei 1750€ ca 250€ Brutto und ca. 145€ Netto.

    Ich habe auch ein wenig im Internet recherchiert, manche sagen sogar das man vorher eine Rechtschutzversicherung abschließen sollte, für den Fall das bei einem evtl. Leistungsfall der Versicherer nicht zahlen will.

    Ich bräuchte eine Versicherung für meine Versicherung. Lustig 😆

    Nichts desto trotz hätte ich doch gern eine BU Versicherung für den Fall der Fälle.

    Also bei 150€ Netto monatlich wäre sowieso meine absolute Grenze obwohl mir das ja auch schon sehr hoch vor kommt.

    Eine einmalige garantierte Kapitalleistung gibt es übrigens auch, bei 250€ Brutto monatlich, wären es mit 67 Jahren ca. 6000€. Und bei nicht Inanspruchnahme der BU (wenn kein Leistungsfall eintritt) ca. 26000€ aber nicht garantiert.

    Diese Einmalzahlung wäre sowieso uninteressant für mich, es geht in erster Linie um den Schutz.

    Ich bin leicht verunsichert.

    Bin über jeden Tipp dankbar 🙏🏻

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Betriebliche BU Versicherung

    Schlussendlich zählen sie alle Vor- und Nachteile ja bereits auf.

    Zum Brutto-/Netto-Unterschied der BU-Rente:
    Kranken- und Pflegeversicherung scheint schlüssig zu sein, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind. Hier sind rund 18 - 20% abzuziehen. Diese sind aber übrigens in vielen Fällen auch in der 3.Schicht, also als Privatvertrag, wenn man als freiwillig Krankenversicherter in der Gesetzlichen ist, abzuziehen.
    Was an Steuern zu zahlen ist hängt dann von den Gesamteinnahmen ab. Kann ich aus der Ferne schlecht beurteilen. Dass jedoch bspw. von 2.000 € nur noch 1.100 € übrig blieben erscheint mir zu schlecht gerechnet. Die verpflichtenden Sozialversicherungsbeiträge von Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen ja dann weg.

    Beachten sollte man jedoch, aber auch hier wieder unabhängig von 3. oder 2.Schicht, dass bei BU keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Sprich in den meisten Fällen müsste derjenige eigentlich dann noch zusätzlich entsprechend Geld zurücklegen, um auch diese Lücke zu schließen. Daher macht es Sinn auch dieses Szenario bei der Ermittlung der BU-Rentenhöhe zu berücksichtigen.

    Zu den Gesundheitsfragen:
    Wenn bei ihnen keine relevante Vorerkrankung vorliegt, halte ich jedoch ihre persönliche Motivation für den betrieblichen Vertrag für falsch. Über einen Auszug ihrer Krankenversicherung und Kopie der Krankenakte von ihrem Hausarzt lässt sich so etwas normalerweise lückenlos aufarbeiten. Wenn die Gesundeitsfragen korrekt und im Detail beantwortet wurden halte ich auch das Thema bzgl. der Rechtsschutzversicherung für Quatsch! Es ist ja nicht so, dass sich bei einem Leistungsfall die Versicherer irgendwas aus dem Hut zaubern oder irgendwelche völlig absurden Kausalitäten unterstellen. Der oder diejenige, die die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet muss auch keine Sorge wegen eines Rücktrittes aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben.

    Daher wäre meine Empfehlung - wenn keine Vorerkrankungen vorliegen - an sie durchaus im Vorfeld auch einen Vergleich mit einem Produkt der 3.Schicht einzuholen. Eigentlich lässt sich erst danach wirklich sagen mit welcher Variante sie besser fahren würden.

  3. Avatar von StahlKocher
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    Standard AW: Betriebliche BU Versicherung

    Hallo Herr Hillebrecht,

    vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde mir mal ein Angebot zum Schicht 3 Modell einholen. Mal sehen wie es dort preislich für mein Alter aussieht. Falls Ihnen noch was wichtiges zum Schicht 2 Modell einfallen sollte, würde ich mich über eine Rückantwort sehr freuen. Nochmals vielen Dank. LG

  4. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Betriebliche BU Versicherung

    Zitat Zitat von StahlKocher
    Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Taf an, es gibt keine Wartezeit. - volle Leistung bereits ab 50% Berufsunfähigkeit. - Grundlage ist der zuletzt ausgeübte Beruf. - verkürzte Prognosezeitraum Voraussichtlich 6 Monate. - Entfall der weiteren Beitragszahlung bei vorliegender BU. - rückwirkende Zahlung der BU Rente. - Laufzeit der BU Rente bis zur Regelaltersgrenze 67. - keine Arztanordnungsklausel ( der Versicherte muss sich nicht an ärztliche Weisungen halten, um die Leistung zu erhalten). - Verzicht auf abstrakte verweisbarkeit. - einheitliche Berufsgruppe. - keine Beitragszuschläge für Raucher, Motorradfahrer und Risikosportler. - hohe Flexibilität, der Vertrag kann jederzeit reduziert werden und erhöht werden, Erhöhung jedoch nur bis zur dann aktuellen Höchstabsicherung und positiver Abgabe der Dienstobliegenheitserklärung. - private Weiterführung oder Weiterführung bei neuen Arbeitgeber zu gleichen Konditionen wird ermöglicht. - kein Höchsteintrittsalter. - Verzicht auf Paragraph 163 VVG (keine Prämienerhöhung durch den Versicherer möglich, - weltweiter Versicherungsschutz.

    So steht es weiter im Angebot:
    Exklusiver Kollektivvertrag und günstige Konditionen, AG Zuschuss 15%, VWL Leistungen können eingebracht werden, staatliche Förderung durch Steuer und Sozialversicherungsersparnis in der Beitragsphase.
    Vielleicht nochmal zu den Leistungen. Mit Ausnahme der vereinfachten Gesundheitsprüfung sind alle angebotenen Leistungsinhalte keine außergewöhnlichen. Nicht jeder Versicherer bietet auch jeden dieser Punkte an, aber es sind keine Alleinstellungsmerkmale.

    "Exklusiver Kollektivvertrag und günstige Konditionen" klingen gut, aber sagen erstmal rein gar nichts aus. Auch die 15% Arbeitgeber-Zuschuss sind das Minimum, was gesetzlich gezahlt werden muss.

    Worum es mir geht. Im Betrieb kann der Arbeitgeber den Anbieter bestimmen. In der 3.Schicht bestimmen sie den Versicherer. Das kann dazu führen, dass trotz der AG-Förderung und den Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen eine leistungsstärkere Gesellschaft in der 3.Schicht preisgünstiger ist. Das weiß ich natürlich nicht. Aber deshalb macht zumindest ein Vergleich Sinn.

    Außerdem, wenn ausschließlich die Berufsunfähigkeitsversicherung über den Betrieb laufen soll, macht sicherlich auch nochmal ein Blick auf das Ergebnis der reduzierten Sozialversicherungsbeiträge Sinn. Dadurch, dass sie z.B. aufgrund dessen weniger Prämien in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sinken auch entsprechend diese Ansprüche. Normalerweise sind es - aber natürlich muss man das individuell betrachten - keine gigantischen Unterschiede, zumal in der Regel auch eine Altersvorsorge über das selbe System es weitaus mehr als ausgleicht.

    Aber insgesamt will ich die betriebliche BU-Absicherung, bevor sie mich falsch verstehen, nicht negativ darstellen, da sie - in vielen Fällen - eine wirklich sehr interessante Geschichte ist. Aber wirklich aufzeigen kann es eigentlich nur, StahlKocher, ein Vergleich mit dem Produkt der 3.Schicht mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis.

  5. Avatar von StahlKocher
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    Standard AW: Betriebliche BU Versicherung

    Hallo Herr Hillebrecht,

    erst einmal wieder ein großes Dankeschön für Ihre schnelle Antwort und ihre kompetente Hilfe.

    Herr Hillebrecht können sie mir vielleicht eine Sache noch erklären bzw. hätten sie eine Antwort darauf.

    Folgendes:

    Nehmen wir mal an, man entscheidet sich doch für die zweite Schicht.

    Wie kann denn ein Versicherer das (Risiko) eingehen und jeden der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt ohne Gesundheitsfragen versichern?

    Wenn jetzt jemand eine Erkrankung hat die ihn früher oder später zur Berufsunfähigkeit zwingt und er diese bewusst verschweigt weil ja keine Gesundheitsfragen gestellt werden und die Versicherung abschließt, wäre das nicht wissentlich? und würde dieser tatsächlich ohne Probleme BU-Rentner werden können?

    Ich denke mal für den Arbeitgeber wäre der Vorteil: Der Mitarbeiter muss nicht noch jahrelang beschäftigt werden obwohl er nicht richtig Belastbar ist, also Wegfall von Schonarbeitsplätzen, vielleicht Wegfall von evtl. Abfindung. Gäbe es noch mehr Gründe bzw. Vorteile für den Arbeitgeber?

    LG

  6. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Betriebliche BU Versicherung

    Zitat Zitat von StahlKocher

    Wie kann denn ein Versicherer das (Risiko) eingehen und jeden der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt ohne Gesundheitsfragen versichern?

    Wenn jetzt jemand eine Erkrankung hat die ihn früher oder später zur Berufsunfähigkeit zwingt und er diese bewusst verschweigt weil ja keine Gesundheitsfragen gestellt werden und die Versicherung abschließt, wäre das nicht wissentlich? und würde dieser tatsächlich ohne Probleme BU-Rentner werden können?
    Der Gedanke ist natürlich völlig berechtigt, StahlKocher. Dahinter stecken versicherungsmathematische Aspekte betreffend dem Kollektiv. Bedeutet: Wenn bspw. auch nur zehn neue Verträge damit generiert werden, so kann der Versicherer statistisch davon ausgehen, dass z.B. drei hiervon (Zahl ist geschätzt, da ich ihren Beruf nicht kenne) zu einem Leistungsfall werden. Die Beiträge sind also versicherungsmathematisch so kalkuliert, dass von einer gewissen Anzahl an Leistungsfällen von vornherein ausgegangen wird. In der ein oder anderen Firma wird dieser Wert dann unterschritten, in der anderen überschritten. Im Notfall kann der Versicherer die Überschusssätze reduzieren, wodurch sich der Beitrag erhöht.

    Da auch bitte beachten: Der §163 VVG besagt keine Erhöhungen über den Brutto- bzw. Tarifbeitrag hinaus. Das heißt nicht, dass es grundsätzlich keine Erhöhungen des Beitrages gibt bzw. - falls gewählt - eine Reduzierung der Bonusrente nicht möglich wäre.

    Aber um auf ihre Frage zurück zu kommen: Ein BU-Versicherer reguliert in der 2.Schicht genauso wie in der 3.Schicht.

    Zitat Zitat von StahlKocher
    Ich denke mal für den Arbeitgeber wäre der Vorteil: Der Mitarbeiter muss nicht noch jahrelang beschäftigt werden obwohl er nicht richtig Belastbar ist, also Wegfall von Schonarbeitsplätzen, vielleicht Wegfall von evtl. Abfindung. Gäbe es noch mehr Gründe bzw. Vorteile für den Arbeitgeber?
    Der Arbeitgeber ist dazu gesetzlich verpflichtet ein solches System anzubieten, zumal auch kein finanzieller Nachteil in ihrer angebotenen Variante für ihn entsteht. Die 15% AG-Zuschuss werden finanziert durch die Sozialversicherungsersparnisse, die nicht nicht nur sie selbst, sondern entsprechend auch ihr Arbeitgeber hat.

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