Vermieter möchte Miete Bar (Schwarz?)

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  1. Avatar von Enjoyx
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    Standard Vermieter möchte Miete Bar (Schwarz?)

    Hallo Zusammen,

    ich wohne mit meiner Mutter und meiner Schwester seit ca. 7 Jahren in Miete. Der Vermieter verlangt seit anbeginn die Miete in Bar. Eine Quittung o.ä. erhalten wir nicht. Auf dem Mietvertrag steht eine Kontonummer auf diese wir aber nichts überweisen sollen, da diese wohl (laut aussage des Vermieters) nicht mehr stimme. Nach unzähliger Anfragen (seit mehreren Jahren) nach neuer Kontonummer haben wir nie eine erhalten. In einem Gespräch vor ca. zwei Wochen kam heraus, dass er die ganzen Einnahmen wohl nicht versteuert.. Sprich er zieht die Miete von uns SCHWARZ ein. Wir möchten absolut keinen Ärger mit dem Finanzamt und sind uns bislang auch keiner Schuld bewusst gewesen. Wir sind uns jetzt nicht sicher, wie wir das Ganze aufdecken sollen ohne, dass wir ins falsche Licht rücken. Auch dass der Vermieter nicht mitbekommt, dass wir ihn "gemeldet" haben, sprich anonym.
    Ich weiß, wir haben in Vergangenheit sehr blauäugig gehandelt, aber wie sollen wir hier nun vorgehen?

    Wir als Familie sind am verzweifeln, da wir nicht wissen, wie wir mit der Situation umgehen sollen.
    Ich danke euch vielmals für eure Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Enjoyx

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Vermieter möchte Miete Bar (Schwarz?)

    Enjoyx,

    also da musst du und ihr als Familie nicht verzweifeln, weil das Sache des Vermieters ist. Es ist für den Mieter nicht vorgeschrieben, wie er die Miete zu bezahlen hat. Es obliegt dem Vermieter bei Barzahlung ein Kasse zu führen und diese Einahmen dort einzutragen und dann zu versteuern. Auch bei einer Überweisung kann der Vermieter die Miete "schwarz" kassieren, wenn er die Miete nicht über das Geschäftskonto, sondern über das Privatkonto laufen läßt. Sprich vom Finanzamt oder anderen Behörden habt ihr nichts zu fürchten bzw. nur der Vermieter, die ihr theoretisch dort anzeigen könntet.

    Euer Problem ist die Nachweisbarkeit der Mietzahlungen. Ohne Quittung oder Kontoauszug (bei einer Überweisung) könnt ihr nicht beweisen, dass ihr Miete bezahlt habt. Theoretisch könnte der Vermieter euch fristlos kündigen und behaupten, dass ihr 2 Monate keine Miete bezahlt habt. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist aber extrem gering, da bei einer Räumungsklage vor Gericht der Vermieter erklären müsste, warum er neben den letzten 2 Monaten noch nie eine Miete bekommen hat, da er noch nie Mieteinnahmen versteuert hat.

    Euer Vorgehen:
    Ihr müsst gar nichts tun, da ihr nicht wissen könnt, ob der Vermieter die Einnahmen verteuert oder nicht. Sicher wissen könntet ihr es nur, wenn er euch seine Steuererklärung zeigen würde. Ist nicht eure Sache... natürlich könntet ihr den Vermieter beim Finanzamt anzeigen, wenn ihr sicher wißt, dass er "schwarz" kassiert. Dass der Vermieter darüber nicht "erfreut" wäre sollte klar sein und wahrscheinlich alles versuchen wird, um euch aus der Wohnung zu drängen, im Zweifelsfall über Eigenbedarf.

  3. Avatar von RobertX
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    Standard AW: Vermieter möchte Miete Bar (Schwarz?)

    Guten Tag,

    dann muss er ja ein anderes Konto haben, wenn die Kontonummer nicht mehr aktuell ist. Quittung steht euch unbedingt zu, als Beweislast später. So machte ich das in den 80ern, dass es so noch heute gibt? Er braucht ja auch ein Konto, wenn er Steuer online macht.

    Also besteht drauf, wenn nicht, Mieterbund einschalten.

    Wenn das bar mehr wie 450 E sind, will er die Steuer umgehen, mal eine Vermutung, keine Unterstellung.

    Also ausdrücklich das verlangen, steht euch doch zu.

    Viel Erfolg

    RobertX
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  4. Avatar von viktor
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    Standard AW: Vermieter möchte Miete Bar (Schwarz?)

    ich würde riskieren, auf das angegebene konto zu überweisen, um zu testen, ob das konto tatsächlich nicht mehr besteht. (falls vorher diese bank keine auskunft erteilen will). vielleicht kann man auch anhand IBAN-rechner über die existenz dieses konto feststellen.

    Oder man gibt dem vermieter eigene kontoverbindung, dass er die miete per lastschrift einziehen soll.

    jedenfalls quittung geben lassen bei barzahlung. gibt doch an, dass eine behörde, bank, o.a. .... das verlangt vorzulegen.

  5. Avatar von Dante
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    Standard AW: Vermieter möchte Miete Bar (Schwarz?)

    Ersäuf dich bitte.

  6. Avatar von RobertX
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    Standard AW: Vermieter möchte Miete Bar (Schwarz?)

    gibt ja hier recht qualifizierte Bemerkungen, ersauf doch bitte, sonst nix aufm Kasten, was soll das denn hier zu tun haben?
    ----------------------------------

    Anwalt, was ist wohl teurer, der will auch gleich ab dem 1. Gespräch verdienen

    Robert

  7. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Vermieter möchte Miete Bar (Schwarz?)

    Zitat Zitat von RobertX

    Wenn das bar mehr wie 450 E sind, will er die Steuer umgehen, mal eine Vermutung, keine Unterstellung.
    Hä ?

    Was hat das mit mehr wie 450 EUR zu tun ? Das sind Einnahmen aus Vermietung&Verpachtung und müssen auch so angegeben werden.
    Das ist doch kein Minijob....

  8. Avatar von Bitte
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    Beitrag AW: Vermieter möchte Miete Bar (Schwarz?)

    Zitat Zitat von Enjoyx
    Hallo Zusammen,

    ich wohne mit meiner Mutter und meiner Schwester seit ca. 7 Jahren in Miete. Der Vermieter verlangt seit anbeginn die Miete in Bar. Eine Quittung o.ä. erhalten wir nicht. Auf dem Mietvertrag steht eine Kontonummer auf diese wir aber nichts überweisen sollen, da diese wohl (laut aussage des Vermieters) nicht mehr stimme. Nach unzähliger Anfragen (seit mehreren Jahren) nach neuer Kontonummer haben wir nie eine erhalten. In einem Gespräch vor ca. zwei Wochen kam heraus, dass er die ganzen Einnahmen wohl nicht versteuert.. Sprich er zieht die Miete von uns SCHWARZ ein. Wir möchten absolut keinen Ärger mit dem Finanzamt und sind uns bislang auch keiner Schuld bewusst gewesen. Wir sind uns jetzt nicht sicher, wie wir das Ganze aufdecken sollen ohne, dass wir ins falsche Licht rücken. Auch dass der Vermieter nicht mitbekommt, dass wir ihn "gemeldet" haben, sprich anonym.
    Ich weiß, wir haben in Vergangenheit sehr blauäugig gehandelt, aber wie sollen wir hier nun vorgehen?

    Wir als Familie sind am verzweifeln, da wir nicht wissen, wie wir mit der Situation umgehen sollen.
    Ich danke euch vielmals für eure Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Enjoyx



    Ich hab jetzt nur das durchflogen hier ohne die Antworten zu sichten und ihr solltet das zu Anzeige bringen.

    Punkt 1, Mietzahlungen sind grundsätzlich immer zu überweisen, schon aus Rechtlicher Sicht und zum schutz.
    Punkt 2, wer dennoch das macht in Bar zu bezahlen macht sich Strafbar in bezug auf unterschlagung zu unterstützung.
    Punkt 3, das dem Finanzamt anzeigen.

    Aus meiner Sicht, egal wie der Markt nun ausschaut mit Wohnung, würde ich zur Polizei gehen und das dort klären wie man da vorgehen soll und überhaupt.



    Jetzt sprech ich was an was man eigentlich nicht machen soll.

    Punkt 1, es gibt keinen nachweis über eine zahlung usw. ( sehr gut. )
    Punkt 2, Mieterhöhung, ( muss ich nicht machen und werd ich nicht bezahlen, da nie Miete gezahlt wurde ), wir wohnen Mietfrei auf Lebenszeit per Handschlag abgemacht so vor Jahren. Vertraglich hat man halt was gemacht warum auch immer.

    Ganz klar, da folgt nun ein Kampf, viel schriftverkehr usw. wenn überhaupt, ( Kann aber alles egal sein.) Da es nix schriftliches wie der Mietvertrag gibt ohne jegliche belege.



    Jetzt der Werg wo man Normal regeln kann.

    Einfach ein Schreiben aufsetzen, ( Einschreiben wo man als empfänger unterschreiben muss ), dass Sie in Zukunft die Miete nicht mehr bar bezahlen, sondern per Banküberweisung, da Barzahlung unzeitgemäß. Schließlich müssen Sie ja jedes Geld von Ihrem Konto abheben um den Barbetrag zu übergeben. Schreiben Sie, dies wäre Ihnen aus Gründen der Belastbarkeit nicht mehr länger möglich. 14 Tage frist einräumen und folgt danach nix, keine Miete mehr bezahlen. Wenn keine Miete kommt, dann werden die Vermieter die Kt-Nr. schon rausrücken. Folgt noch immer nix, beim Finanzamt vorstelleg werden und Mietvertrag mit Schreiben was an dem Vermieter ging vorzeigen.

    Wie soll denn das z.B. bei Leuten gehen, die oft im Urlaub sind oder Montagearbeiter wo selten daheim sind ?? Dann ginge auch keine Barzahlung und einfach auf die Str. werfen geht auch nicht.

  9. Avatar von Leberwurstliebe
    Leberwurstliebe ist offline

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    Standard AW: Vermieter möchte Miete Bar (Schwarz?)

    Das klingt wirklich dubios... Überweisung der Miete ist rechtlich abgesichert, was der Vermieter da mit Euch macht nicht. Informiert Euch mal und bringt es im Notfall wirklich zur Anzeige.

    LG

  10. Avatar von ZehnKreuzer
    ZehnKreuzer ist offline

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    Standard AW: Vermieter möchte Miete Bar (Schwarz?)

    Was ist aus der Geschichte geworden?

    Wie regelt ihr das jetzt mit der Miete?

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