Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

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  1. Avatar von kama83
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    Standard Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Hallo zusammen,

    ich habe bereits das Forum zu Beiträgen durchsucht, konnte diesen Fall jedoch so nicht finden.

    Mein Mann und ich haben 2009 ein Haus gekauft und finanziert. Nebenbei liefen (bereits schon vorher abgeschlossen) 2 normale Bausparer bei der schwäbisch hall und vor 4 Jahren kamen noch 2 abgeschlossene Wohnriesterverträge bei der wüstenrot dazu (hohe Zulagen durch 3 Kinder ab 2008). Plan war, dass dann der Restkredit (Zinsbindung endet am 31.12.2019) mit diesen 4 Bauspardarlehen getilgt wird.
    Nun hatten wir in der Vergangenheit das Glück ein zinsloses Darlehen zu erhalten. Durch dieses konnten wir die derzeitige Tilgung auf 10% hochfahren.

    Nun sieht es zum Ende des Jahres so aus, dass wir den Restkredit voll durch alle Bausparer (2 normale und 2 Wohnriester) ablösen können. Wir benötigen also keine Bauspardarlehen und zahlen dann ab 01/20 nur das Privatdarlehen ab.

    Nun kümmern wir uns bezüglich der Wohnriesterverträge gerade darum, dass die Zulagen usw. zum Ende der Zinsbindung ausgezahlt werden. Die wüstenrot hat uns die Zuteilung bereits zugeschickt mit der Bitte um Antwort. Auf dem Antwortformular kann man das Bauspardarlehen annehmen oder auf das Bauspardarlehen verzichten und das Guthaben auf ein Konto überweisen lassen. Gleichzeitig steht dort, dass in dem Fall der Bausparvertrag (Wohnriester) aufgelöst wird.

    Ein Mitarbeiter der Zulagenstelle teilte mir eben am Telefon mit, dass es sich dann in dem Fall um eine förderschädliche Auszahlung handeln würde! Er meinte, dass der Vertrag bis ins Rentenalter bestehen bleiben müsse.
    Ich meinte dann, dass das Geld ja voll an das Kreditinstitut zur Tilgung des Kredites geht. Er meinte, dass dies unrelevant sei. Gleichzeitig druckste er etwas rum, weil er dann nen normalen Riester-Rentenvertrag mit Wohnriester verglichen hat. Zum Schluss meinte er, dass ich das mit der Bausparkasse klären solle.

    Die Dame von der Bausparkasse meinte nun, dass dies Quatsch wäre und es keine förderschädliche Auszahlung sei.

    Nun bin ich vollständig verwirrt und habe natürlich Angst, dass die Zulagenstelle nach ein paar Jahren kommt und meint: Rückzahlung bitte!

    Mir erschließt sich auch der Sinn nach dem ruhenden Wohnriester-Vertrag nicht, wenn die Immobilie abbezahlt ist. Und wie gesagt, die Bausparkasse würdeden Vertrag bei Auszahlung des Guthabens auflösen.

    Hatte jemand schon so einen Fall und kann mir sagen, was ich nun beachten muss?

    Achso...und es würde doch eh dieses Wohnförderkonto angelegt und verzinst werden oder? Da ich erst 36 bin, kommt ja da sicherlich einiges zusammen? Kann mir dort jemand die Berechnung erklären? Habe auch in 2 Wochen einen Termin bei meiner Beraterin.

  2. Avatar von kama83
    kama83 ist offline
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Das ist eine gute Information dass man die "nur" Vorteile zurückzahlen muss statt nachzuversteuern, weil wir in unserem Fall früher eher weniger verdient haben und somit
    der Steuervorteil nicht so groß war. Wir fahren also besser, als wenn der gesamte Betrag mit dem aktuellen Steuersatz versteuert würde.

    Ich werde das dann mal wie empfohlen zusammenrechnen, was auf den Steuerbescheiden steht.

    Ich jedenfalls sehe es mittlerweile so, dass sich Wohnriester eher nicht lohnt, wenn man wie wir das sehr früh in Anspruch nimmt und lange das WFK mit den 2% verzinst wird.
    Zusätzlich wenn man im laufe dieser Zeit deutlich mehr verdient als in den ersten Jahren Riesterrente und dadurch der Steuersatz im Alter potentiell höher ist (was sich jetzt natürlich schwer bis gar nicht vorhersagen lässt).
    Kommen noch die anderen Wohnriester Nachteile hinzu.

  3. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Vor 10 Jahren waren Kreditzinssätze von 4% durchaus üblich - da wären 2% auf dem Wohnförderkonto besser gewesen - nur jetzt im Niedrigzinsumfeld lohnt es sich nicht unbedingt.

    Man kann es u.U. so anlegen, dass man Förderung/Steuervorteil lange sammelt - die Immobilie mit niedrigem Zins selber finanziert - und erst kurz vor der Rente (oder falls die Zinsen stark steigen sollten) den Wohnriester zur Tilgung nutzt.

    Diese ganzen Zusammenhänge sollte man natürlich optimal vor Vertragsunterschrift verstanden haben.

    Falls man seine Immobilie nicht Riesterinfiziert haben möchte, kann man das Kapital natürlich auch in eine andere Art von Riestervertrag umschichten - z.B. in einen kostengünstigen ETF-Riesterfondsparplan und sich damit eine Zusatzrente aufbauen - viele Info dazu kann man bei Finanztip oder Finanzfluss finden.

  4. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    An utopus,

    Laut einer Unterlage einer Bausparkasse wird wie folgt die Steuerlast für Riester errechnet: Das mit den fiktiven 2 % Sollzins p. a. ist richtig!

    Höhe des Riesterkonto zum 65.Lebensjahr z. B. 50.000 €, dies wird geteilt durch die Jahre bis zum 85 Lebensjahr! 50.000 € durch 240 Monate macht einen monatlichen Betrag sind 208,33 €!

    Jetzt müssen Sie den durchschnittlichen Steuersatz aus der 1 Seite obere Hälfte der Einkommenssteuerbescheid (Steht unter den Gutschrift/Nachzahlungs Feld) in Klammern bei einen durchschnittlichen angenommen Steuersatz von 30 % runde 62,50 € monatlich, mal 240 Monate zurückzahlen, macht 15.000 € und als Einmalzahlung mal 70 % gleich 10.500 €.
    Das gilt aber nur für den Regulären Weg! Also sparen und tilgen in der Lebensarbeitsphase und mit eintritt ins Rentenalter wenn das Einkommen sich halbiert zurück zahlen! Wenn dann der Steuersatz auf 15 % sinkt macht dies 31,25 € mal 240 Monate verbleiben 7.500 € und als Einmalzahlung runde 5.250 €.
    Da Problem ist aber weder der Kunde noch ein Vermittler kann über den richtige Höhe der Steuerschuld errechnen, einzig die Zulagenstellen kann dies, denn die "besitzt" diese Informationen!

    Eine Beratung eines Vermittlers (der Versicherung, Finanzanlagen oder Darlehnsbranche) über die steuerliche Situation ist ihn rechtlich verboten! Siehe Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
    Außer einfachste Fragen, bezüglich der Rückzahlung bzw. ein Hinweis auf den Steuerberater, zur Befragung über der rechtlichen Situation!

    An Kama83,

    Ich gehe mal davon aus, durch deine vertieften Mitteilungen über die Riesterverträge keine richtige Beurteilung über die selbige hast!

    Ich gehe davon aus dass es Zwei Riester mit einer über die jährliche 2.100 € Besparung sind! Desweitern gehe ich davon aus das ihre Zusammen nicht über 112.000 € im Jahr verdient! Auch ist die Steuerklassenwahl nicht 4/4, sondern eher 3/5, damit dürfte die Ehefrau neben der Zulage auch eine steuerliche Vergünstigung in der jährliche gemeinsame Steuerveranlagung erhalten!

    Die Riesterrente ist eben nicht nur eine Zulagenansammlung sondern nach den Prinzip der Günstigerkeitsveranlagung!
    Im Normalfall gibt es nur die Zulage! Aber in besonderen Fall reicht diese eben nicht aus!

    Modellrechungen :

    Ein Kunde mit zu versteuertes Einkommen von 60.000 € jährlich, einen Spitzensteuersatz von ca. 48 % folgerichtig auch eine eine Steuerschuld von 28.800 €

    Gleicher Kunde mit zu versteuertes Einkommen von 60.000 € jährlich, zahlt jetzt aber die 2.100 € in die Riester ein! daher sind nur noch 57.900 € zu versteuern! Der Steuersatz sinkt Spitzensteuersatz auf ca. 48 % folgerichtig eine andere Steuerschuld von 27.792 €
    Man brauch kein Honk sein, aber die Differenz von 28.800 € zu 27.792 € ergibt runde 1.008 € abzüglich der Zulage von 175 € ergibt einen steuerlich Vorteil von 833 € jährlich! Dies mal 40 Jahre ergibt schon eine Summe 40.300 € auf den Zulagenkonto, dann plus 2 % p. a.! Sehr leicht eher bei 60.000 €! Teile wie oben beschrieben und wenn sein durchschnittlicher Steuersatz in Deutschland dann auf unter 20 % fällt! Zahlt dieser 50 € Monatlich zurück! Runde 12.000 € oder einmalig 8.400 €! Aber dass werden die meisten Vermittler noch Kunden verstehen!

    Nun zurück, scheinbar steht für die beiden Riesterverträge die Kündigung in Betracht! Aus rein rechtlicher Sicht ist dies aber eben nicht mehr möglich, wenn aber das Geld trotzdem haben will, so kommt nur eine Rückabwicklung in Frage!
    Natürlich versteckt in einer Kündigung, denn bei einer Kündigung würde ja auch die Zulage an den Vertragsinhaber gehen!
    Diese aber wäre aber mit einen ungewissen finanziellen Ausgang möglich, weil Sie Nichtwissen in wie weit sie weitere steuerlichen erhaltende Vorteile seit Jahren, auf Einmaligkeit zurück gezahlt werden müssten!
    Nur ganz wenige Sachen sind mit der Riester möglich So ist die Portierung innerhalb der Riesterwelt möglich (von Riesterbausparen, in die Riester Versicherung oder Banksparplan möglich) dies kostet max. 100 € (nur Transfer), ob neue AP bezahlt werden müssen, ich vermute mal ja!

    Auch müsste man überlegen, ob für die Auflösung nicht die Zustimmung die Bausparkasse nötig ist, steht hier auch im Raume! Und ob ein gerichtlicher Streit für die Rückabwicklung nötig ist, kann nur die Riester Bausparkasse sagen! Sollte es zu einen Rechtsstreit kommen, dürfte alles platzen, da eine Vorlaufzeit in der Regel von einen Jahr ansteht, wegen LG!

    Auch eine Betragsfreistellung der Riesterverträge, bringt nichts! Da die beiden Guthabensummen fehlen und die mögliche jährliche Steuergutschrift entfällt!

    Wie ich schon hier schrieb, es wird Bunt!

    Unter den Gesichtspunkt des wenigsten Widerstand würde ich einen neuen Darlehnsvertrag über de fehlende Summe, abzüglich des "Guthaben", der beiden "normalen BSV abschließen! Mit weiteren 5 bis 10 Jahren Laufzeit!
    Modell A
    60 % Beleihungsauslauf, 50.000 €, 5 Jahre fest mit 1 % Tilgung monatlich mit 90 €, ablösen durch ein Riestervertrag mit 48.000 € BSS, Guthaben mit ca. 20.000 €, Restschuld 28.000 € verteilt auf 15 Jahren, abzüglich Zulagen!

    Modell B
    60 % Beleihungsauslauf, 50.000 €, 10 Jahre fest mit 1 % Tilgung monatlich mit 84 €, ablösen durch ein Riestervertrag mit 45.000 € BSS, Guthaben mit ca. 18.000 €, Restschuld 27.000 € verteilt auf 15 Jahren, abzüglich Zulagen!

    Mit den 2.Riestervertrag portieren und weiterbesparen und am Ende mit Eintritt der Rentenphase, durch die einmalige 30 % ig Entnahme, die mögliche Zulagenschuld einmalig mit 70 % abbezahlen!

    Um diesen Weg zu begehen bedürfte man einen Makler, der gleichzeitig den den § 34 i und § 34 d Abs. 1 oder den § 34 f Abs. 1 inne hat! Um Haftungslöcher in Form der Vertragsnichtigkeit vermeiden kann! Ein Vermittler mit Einzelzulassung, da kann weder der Berater, Makler noch Vertreter über einen sauberen Übergang informieren und ausführen!

    Denn es geht im schlimmsten Fall um Subventionserschleichung in 5 stelliger Höhe!

    Bruno68

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