Zum Thema Umschulden 
zu a) diese Schuldsumme ist nichts auszusetzen, dafür haben sie ja das Haus!
zu  b) Wie kommen Sie an diese 70.000 € weiteren Schulden?  Durch die  BU-Zeit oder durch echten Konsum vor der BU Zeit? Mein Rat: Lochen Sie  mal alle Kreditkarten, jetzt! Und melden sie alle Karten  schnellstmöglich ab!
zu c) die Online Rechner rechnen so lange bis  sie selbst Geld für die Darlehnsaufnahme bekommen! Völlige wertlos in  ihren Fall und den anderen Fällen diese Berechnungen!
zu d) "Hätte,  hätte Fahrradkette!"; eher der Wunsch denn Wirklichkeit,  selbstverständlich bekommen sie einen Rahmendarlehnsvertrag mit 20 Jahre  Laufzeit, dieser hat aber nichts mit den vereinbarten Zinssatz zu tun!  Denn wenn § 490 Abs. 3 BGB durchliest, den Querverweis weist man als  Fachmann was damit gemeint ist! Sollten Sich die Zinsen innerhalb der  Laufzeit erhöhen und dadurch der Wert der Häuser sich um die Hälfte  mindern, so sollte man als Hauseigentümer sich mit den § 314 Abs. 1 BGB  eingehend befassen. 
Das man durch den Rahmendarlehnsvertrag zwar "gefesselt" ist, jedoch das der Zins jederzeit frei bleibt!
Denn  wer weis wie sich der Zins dann nach den Abschluss entwickelt! Demnach  gibt es selbst bei den gesetzlichen genannten § 489 Abs. 2 BGB, richtige  Lücken in der angeblichen Zinssicherheit von 10 Jahren! Steigen die  Zinsen, sinken die Hauswerte bzw der Beleihungsauslauf steigt auf über  100 %! Daher ist ein das außerordentliche Kündigungsrecht des Gläubigers  unantastbar und nicht aushebelbar, trotz rechtsgültigen  Darlehnsvertrag!
zu e) hier ist der Zusammenhang von c , e und f  unverkennbar! Kein Online Rechner erfasst diese Situation richtig, denn  diese Situation ist Einzelfall abhängig und daher mit Werbemitteln  unlösbar! So ist dies unter § 505 c BGB ganz klar geregelt!
Um  überhaupt selbst Einblick zu gewinnen, müsste Sie selbst wissen welche  Grundschuld zu welchen Darlehn oder Konsumkredit gehört! So schrieben  Sie, den Kaufpreis von 400 k€ /davon Darlehn 90 % = 360 k, nebst 15 %  Zins, 2 Jahre macht 120.000 €, zusammen 480.000 € Grundschuld  abgetreten!
Nun stellt sich die Frage wer sind oder ist der  Gläubiger? Einer oder mehrere? Und an welchen Rang sind diese in der  Grundschuld eingetragen? Nun, welche Grundschuld wird frei die bis 60 %?  Oder nur die bis 100 % vom Hauswert? Hier hilft auch nur ein  vereidigter Gutachter, denen kann man bei Ortsgericht entgeltlich zu  Verkehrswert hinzu ziehen! Was aber keinerlei Rechtskraft gegenüber den  Darlehnsgeber erlangt, erspart aber die Ablehnung durch den  Darlehnsgeber, siehe auch § 505 c BGB, mangels ausreichender Sicherheit!  Alternativ, unverschämte hohe Zinsen! 
Auch kann der Darlehnsgeber  gegenüber den Schuldner verlangen, gemäß § 241 BGB Abs. 1 letzter Satz:  "Die Leistung kann auch in einen Unterlassen bestehen!". Da die  Herausgabe von der Pfandschuld, durch den Gläubiger nicht zu erwarten  ist! Das faktisch eine geplante Umschuldung unmöglich verbleibt!
Es  ist nicht ohne Grund warum der Gesetzgeber, seit 2007, 2014 und 2016,  für die Berufe Versicherung, Finanzanlagen und Vergabe von Kredite eine  gewisse Fachkenntnis verlangt! Um solche finanziellen Schnitzer, die für  die Betroffenen in ein heillosen wirtschaftlichen Chaos enden,  vermieden werden!       
Bruno68