Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

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  1. Avatar von whoknows
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    Standard Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    Ich hoffe, jemand kann mir etwas meine Sorgen nehmen.

    Wir haben vor knapp 8 Jahren ein Haus (bestehende Immobilie, Großraum München) gekauft.
    Gemeinsames Nettoeinkommen (beide unbefristet angestellt) zu der Zeit über 6000 Euro, damals keine Kinder.
    Monatliche Rate etwa 2000 Euro, also 1/3, perfekt (damals...).

    KP 400T
    Eigenkapital knapp 50T, finanziert wurden also knapp über 90%.
    aktuelle Restschuld circa 250T
    weitere Verbindlichkeiten (Ratenkredite) circa 70T,

    Reserven vorhanden, aktueller Hauswert mit hoher Sicherheit über 600T (eher mehr)
    Schufa Basis > 98, Schufa Branchen nicht bekannt.

    Nun ist es leider so, dass krankheitsbedingt das Nettoeinkommen komplett weggebrochen ist.
    Finanziell sind die Raten kurzfristig noch durchaus stemmbar, aber eben nicht die kommenden 15-20 Jahre (Volltilgung).
    Das Nettoeinkommen Hauptverdiener ist zwar weg aber durch den Bezug einer privaten Berufsunfähigkeitsrente, Minijob und Kindergeld
    ist weiterhin ein monatliches (Netto)Einkommen von über 5T vorhanden.
    Wenn alles nach Plan gelaufen wäre, dann wäre die Immo in etwa 12 Jahren getilgt, leider läuft nicht immer alles im Leben nach Plan.

    Wir würden gerne (spätestens) zum Ablauf von 10 Jahren umschulden um auf eine (viel) geringere monatliche Rate zu kommen
    und die Laufzeit generell strecken.
    In diesem Schritt gerne auch weg vom Annuität/BSV/TA/Riester Mist hin zur klassischen Annuität.
    Bei den üblichen Onlinerechnern konnte ich monatliche Raten kleiner 1T Euro darstellen.

    Am liebsten wäre mir:
    Zusammenfassen aller Verbindlichkeiten und eine Zinsbindung 20 Jahre mit Tilgung 2% und großzügiger Sondertilgungsoption.

    Die entscheidende Frage wird jedoch sein:
    Habe ich als BU-Rentner entsprechende Bonität? (Rente ist unbefristet, also > 20 Jahre).

    Bitte keine Lebensweisheiten, danke.

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    Whoknows,

    wie bereits per PN Ihnen mitgeteilt, alles kein Problem, alles mach-, und darstellbar.

    Die BU Rente wird genauso als nachhaltiges Einkommen anerkannt, wie es möglich ist, nach Ablauf der Zinsfestschreibungszeit aus dem bestehenden Konzept auszusteigen und zu neuen Bedingungen umzuschulden.

    Selbstverständlich steigen sie dann auch aus dem Tilgungsaussetzungsdarlehen mit dem Wohnriester aus und zeichnen ein klassisches Annuitätendarlehen mit direkter Tilgung, Sondertilgungs-, und Tilgungssatzänderungsoptionen, ausgestattet mit einer langen Zinsfestschreibungszeit.

    Keine Bange, sie haben alle Optionen, alles wird gut!

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    Hallo whoknows, bei einem Darlehensvolumen von EUR 320.000 (Baufinanzierung und Ratenkreditzusammenfassung) ist eine Schuldenzusammenfassung wie von Ihnen gewünscht bei Ihrem Einkommen kein Problem.

    Ist die private BU Rente befristet oder unbefristet?

  4. Avatar von whoknows
    whoknows ist offline
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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    Danke für Ihre Antwort.
    unbefristet, siehe meinen 1. Beitrag.

  5. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    Hallo,

    nur als kurzer Hinweis: die BU Rente muss mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Außerdem besteht, je nachdem, über welche Art die BU erfolgt ist, auch Versicherungspflicht in der KV und eine andere steuerliche Betrachtung.
    Zudem: die Rente muss auch dafür genutzt werden, um sich um das Thema Altersvorsorge zu kümmern.

    alles Gute!

  6. Avatar von whoknows
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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    Danke für den Hinweis + völlig korrekt.

    Steuer klar, bei mir nicht so dramatisch, wird erst zu einem Thema falls ein nennenswertes neues Einkommen zusätzlich dazukommt.

    KV: daher knapp über Minijob.

    Alter: Wenn die Umschuldung erfolgreich war, hab ich ggf. wieder einen Kopf für solche Themen. Generell natürlich korrekt, subjektiv muss ich sagen wenn ich es in meiner Situation nun schaffe bis Mitte 60 meine Hausschulden einigermaßen los zu bekommen wäre ich sehr sehr dankbar.

  7. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    @Whoknows, mal eine allgemeine Frage.
    Wenn Ihre KV über Minijob abgesegnet ist. Wie hoch darf eigentlich die Rente oder anderes Einkommen sein und man darf immer noch über Minijob KV versichert sein?

    Denn eine Bekannte von mir arbeitet als Minijob in einem Reisebüro und hat mit einem Gewerbe angefangen nachhaltig Geld zu verdienen.
    Durch den Minijob war Sie von Anfang an KV versichert.
    Es lief super im Gewerbe und plötzlich kam die Krankenkasse an und verlangt für die vergangenen Jahre ca. EUR 43.000 KV Beitrag nachträglich.
    Da die Krankenkasse es auch selbst versäumt hat die Steuerbescheide über Gewerbe anzufordern.
    Das nur nebenher.

    Weiß einer der Versicherungsprofis denn wieviel man monatlich verdienen darf wenn man separat über einen Minijob KV versichert ist? Und es zu keiner nachträglichen Beitragsforderung kommt?

    Ich dachte bislang immer dass man sofort von der Krankenkasse zu einem höheren Betrag verdonnert wird wenn man mehr verdient

  8. Avatar von whoknows
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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    Ich bin kein Versicherungsprofi.
    Alle Aussagen ohne Gewähr.

    Zunächst muss man zwischen freiwilliger Vers. und Pflichtversicherung differenzieren.

    Ist man abhängig pflichtversichert (ab 450,01€) sind sonstige Einkommen nicht zu verbeitragen.

    Bei freiwilliger Versicherung sind auch weitere Zuflüsse zu berücksichtigen.

    Mit Minijob ist man nicht pflichtversichert soweit ich weiß. Auch Selbstständigkeit hört sich stark nach freiwilliger GKV an...

    Ich habe mich oben verschrieben. Habe eine Midijob (nicht Mini).

    Generell ist das Thema ziemlich komplex...

  9. Avatar von whoknows
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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    @Herr Hillermann,

    dürfte ich fragen zu welchem Zinssatz Sie denken dass in etwa eine gesamte Umschuldung machbar ist?

    circa 120T per sofort (1/3 der Hausfinanzierung kann demnächst umfinanziert werden da TA-Spsr BSV Zuteilung + Ratenkredite)
    circa 170T Mitte/Ende 2022 (2/3 Restschulden Haus).

    Mir ist völlig klar, dass ohne Details keine konkrete Aussage möglich, eine unverbindliche grobe Einschätzung würde mich freuen.
    Danke.

  10. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    Hallo whoknows, meinen Sie jetzt EUR 120.000 umzuschulden und EUR 170.000 dann beispielsweise Mitte 2022 als Forwarddarlehen?

  11. Avatar von whoknows
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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    So wäre mein Wunsch, falls das machbar ist?

    Mit Grundschuld (aktuell 370T) kenn ich mich leider null aus.

    Wunsch wäre jeweils 20 Jahre Zinsbindung (ggf. auch 15 falls es ein deutlicher Abschlag wäre).

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    Liegt Ihnen doch alles vor, whoknows.

  13. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    An whoknows,

    etlichen Fragen habe ich an Sie!

    sind sie PKV oder GKV versichert?
    Und warum BU Fall?
    Welche BU haben sie denn? Ein Bu aus der bAV oder eine SBU? Des weiteren haben Sie eine Schadens BU oder eine Summen BU?

    Wenn sie Freiwillig weiterversichert in der GKV sind, dann sollten Sie ihre aufgelaufene Beiträge schnellst möglich lösen! Sonst kommt der Hammer von ihre GKV Kasse, spätestens zum 5 Jahr, nach Eintritt der BU hin!

    Bevor sie schlafende Hund aufwecken, sollten Sie den Absprung von der GKV in die PKV vollziehen bis zum 54. Lebensjahr! Damit Sie Ruhe vor der jährlichen Krankenprüfung haben. Es ist letztlich egal, bei wem Sie die 1.000 € monatlichen Krankenkassenbeiträge zahlen müssen!
    Aber bei der PKV ist es egal das wie! Hauptsache Sie zahlen! Und seinen Sie nicht Blöd und nehmen keine andere sozialpflichtige Tätigkeit auf! Denn dann rutschen so wieder in die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend rein!

    Hören Sie endlich auf im Internet einen Rat zu suchen, da gibt es keine Rat, sondern nur plakative Verkaufsgeschwätz! Ihr Fall sehr sehr selten, sie dürfen ehrlicherweise keine richtige empfängliche Beratung erwarten, dafür ist ihr Fall zu komplex, denn in ihren Fall benötigen sie eine Vermittler der die Zulassungen § 34 c Abs. 2, (Konsumkredit); § 34 d Abs. 1 (Versicherungsmakler), alternativ § 34 d Abs. 4 (Versicherungsberater) und den § 34 i (Immobiliendarlehnsvermittler)!
    Selbst wenn Sie diesen einen Vermittler in ihrer Nähe finden sollten, so ist eben nicht die Sache mit den Steuerrecht geklärt, denn es ist den Vermittler nur die einfachsten steuerlichen Fragen erlaubt, die sich außerhalb seiner Zulassung befindet! Gerade soviel dass es einen arbeiten innerhalb seiner Zulassung ermöglicht!

    Zum Thema Umschulden
    a) aktuelle Restschuld circa 250T
    b) weitere Verbindlichkeiten (Ratenkredite) circa 70T,
    c) Bei den üblichen Onlinerechnern konnte ich monatliche Raten kleiner 1T Euro darstellen.
    d) Am liebsten wäre mir: Zusammenfassen aller Verbindlichkeiten und eine Zinsbindung 20 Jahre mit Tilgung 2% und großzügiger Sondertilgungsoption.
    2. Antwort von ihnen
    e) circa 120T per sofort (1/3 der Hausfinanzierung kann demnächst umfinanziert werden da TA-Spsr BSV Zuteilung + Ratenkredite)
    f) circa 170T Mitte/Ende 2022 (2/3 Restschulden Haus).
    zu a) diese Schuldsumme ist nichts auszusetzen, dafür haben sie ja das Haus!
    zu b) Wie kommen Sie an diese 70.000 € weiteren Schulden? Durch die BU-Zeit oder durch echten Konsum vor der BU Zeit? Mein Rat: Lochen Sie mal alle Kreditkarten, jetzt! Und melden sie alle Karten schnellstmöglich ab!
    zu c) die Online Rechner rechnen so lange bis sie selbst Geld für die Darlehnsaufnahme bekommen! Völlige wertlos in ihren Fall und den anderen Fällen diese Berechnungen!
    zu d) "Hätte, hätte Fahrradkette!"; eher der Wunsch denn Wirklichkeit, selbstverständlich bekommen sie einen Rahmendarlehnsvertrag mit 20 Jahre Laufzeit, dieser hat aber nichts mit den vereinbarten Zinssatz zu tun! Denn wenn § 490 Abs. 3 BGB durchliest, den Querverweis weist man als Fachmann was damit gemeint ist! Sollten Sich die Zinsen innerhalb der Laufzeit erhöhen und dadurch der Wert der Häuser sich um die Hälfte mindern, so sollte man als Hauseigentümer sich mit den § 314 Abs. 1 BGB eingehend befassen. Das man durch den Rahmendarlehnsvertrag zwar "gefesselt" ist, jedoch das der Zins jederzeit frei bleibt!

    Denn wer weis wie sich der Zins dann nach den Abschluss entwickelt! Demnach gibt es selbst bei den gesetzlichen genannten § 489 Abs. 2 BGB, richtige Lücken in der angeblichen Zinssicherheit von 10 Jahren! Steigen die Zinsen, sinken die Hauswerte bzw der Beleihungsauslauf steigt auf über 100 %! Daher ist ein das außerordentliche Kündigungsrecht des Gläubigers unantastbar und nicht aushebelbar, trotz rechtsgültigen Darlehnsvertrag!

    zu e) hier ist der Zusammenhang von c , e und f unverkennbar! Kein Online Rechner erfasst diese Situation richtig, denn diese Situation ist Einzelfall abhängig und daher mit Werbemitteln unlösbar! So ist dies unter § 505 c BGB ganz klar geregelt!
    Um überhaupt selbst Einblick zu gewinnen, müsste Sie selbst wissen welche Grundschuld zu welchen Darlehn oder Konsumkredit gehört! So schrieben Sie, den Kaufpreis von 400 k€ /davon Darlehn 90 % = 360 k, nebst 15 % Zins, 2 Jahre macht 120.000 €, zusammen 480.000 € Grundschuld abgetreten!

    Nun stellt sich die Frage wer sind oder ist der Gläubiger? Einer oder mehrere? Und an welchen Rang sind diese in der Grundschuld eingetragen? Nun, welche Grundschuld wird frei die bis 60 %? Oder nur die bis 100 % vom Hauswert? Hier hilft auch nur ein vereidigter Gutachter, denen kann man bei Ortsgericht entgeltlich zu Verkehrswert hinzu ziehen! Was aber keinerlei Rechtskraft gegenüber den Darlehnsgeber erlangt, erspart aber die Ablehnung durch den Darlehnsgeber, siehe auch § 505 c BGB, mangels ausreichender Sicherheit! Alternativ, unverschämte hohe Zinsen!
    Auch kann der Darlehnsgeber gegenüber den Schuldner verlangen, gemäß § 241 BGB Abs. 1 letzter Satz: "Die Leistung kann auch in einen Unterlassen bestehen!". Da die Herausgabe von der Pfandschuld, durch den Gläubiger nicht zu erwarten ist! Das faktisch eine geplante Umschuldung unmöglich verbleibt!

    Es ist nicht ohne Grund warum der Gesetzgeber, seit 2007, 2014 und 2016, für die Berufe Versicherung, Finanzanlagen und Vergabe von Kredite eine gewisse Fachkenntnis verlangt! Um solche finanziellen Schnitzer, die für die Betroffenen in ein heillosen wirtschaftlichen Chaos enden, vermieden werden!

    Bruno68

  14. Avatar von whoknows
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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Liegt Ihnen doch alles vor, whoknows.
    Sorry, aber auf was bezieht sich das? Mir liegen aktuell keine Informationen vor.

  15. Avatar von whoknows
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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    Bruno - ich habe keine Ahnung was Sie mir sagen wollen?
    Ich bin Laie und daher in diesem Forum.
    Auf Paragraphen Googlen habe ich wenig Lust, genauso wenig kann ich nachvollziehen was eigentlich Ihre Kernaussage sein soll??

    Zitat Zitat von bruno68
    An whoknows,

    etlichen Fragen habe ich an Sie!

    sind sie PKV oder GKV versichert?
    Und warum BU Fall?
    Welche BU haben sie denn? Ein Bu aus der bAV oder eine SBU? Des weiteren haben Sie eine Schadens BU oder eine Summen BU?

    Wenn sie Freiwillig weiterversichert in der GKV sind, dann sollten Sie ihre aufgelaufene Beiträge schnellst möglich lösen! Sonst kommt der Hammer von ihre GKV Kasse, spätestens zum 5 Jahr, nach Eintritt der BU hin!

    Bevor sie schlafende Hund aufwecken, sollten Sie den Absprung von der GKV in die PKV vollziehen bis zum 54. Lebensjahr! Damit Sie Ruhe vor der jährlichen Krankenprüfung haben. Es ist letztlich egal, bei wem Sie die 1.000 € monatlichen Krankenkassenbeiträge zahlen müssen!
    Aber bei der PKV ist es egal das wie! Hauptsache Sie zahlen! Und seinen Sie nicht Blöd und nehmen keine andere sozialpflichtige Tätigkeit auf! Denn dann rutschen so wieder in die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend rein!
    BU bin ich aus gesundheitlichen Gründen (genau dafür gibt es ja eine BU???)
    Sie empfehlen mir in die PKV zu wechseln? Dürfte aus gesundheitlichen Gründen schwer werden??
    SBU!Ich bin pflichversichert, siehe meine vorherigen Beiträge?

    Hören Sie endlich auf im Internet einen Rat zu suchen, da gibt es keine Rat, sondern nur plakative Verkaufsgeschwätz! Ihr Fall sehr sehr selten, sie dürfen ehrlicherweise keine richtige empfängliche Beratung erwarten, dafür ist ihr Fall zu komplex, denn in ihren Fall benötigen sie eine Vermittler der die Zulassungen § 34 c Abs. 2, (Konsumkredit); § 34 d Abs. 1 (Versicherungsmakler), alternativ § 34 d Abs. 4 (Versicherungsberater) und den § 34 i (Immobiliendarlehnsvermittler)!
    Selbst wenn Sie diesen einen Vermittler in ihrer Nähe finden sollten, so ist eben nicht die Sache mit den Steuerrecht geklärt, denn es ist den Vermittler nur die einfachsten steuerlichen Fragen erlaubt, die sich außerhalb seiner Zulassung befindet! Gerade soviel dass es einen arbeiten innerhalb seiner Zulassung ermöglicht!
    Und jemanden pauschal PKV zu empfehlen ist seriös? Was ist wenn ich 20 Kinder daheim hätte? Gilt Ihre Empfehlung weiterhin?

    Zum Thema Umschulden

    zu a) diese Schuldsumme ist nichts auszusetzen, dafür haben sie ja das Haus!
    zu b) Wie kommen Sie an diese 70.000 € weiteren Schulden? Durch die BU-Zeit oder durch echten Konsum vor der BU Zeit? Mein Rat: Lochen Sie mal alle Kreditkarten, jetzt! Und melden sie alle Karten schnellstmöglich ab!
    zu c) die Online Rechner rechnen so lange bis sie selbst Geld für die Darlehnsaufnahme bekommen! Völlige wertlos in ihren Fall und den anderen Fällen diese Berechnungen!
    zu d) "Hätte, hätte Fahrradkette!"; eher der Wunsch denn Wirklichkeit, selbstverständlich bekommen sie einen Rahmendarlehnsvertrag mit 20 Jahre Laufzeit, dieser hat aber nichts mit den vereinbarten Zinssatz zu tun! Denn wenn § 490 Abs. 3 BGB durchliest, den Querverweis weist man als Fachmann was damit gemeint ist! Sollten Sich die Zinsen innerhalb der Laufzeit erhöhen und dadurch der Wert der Häuser sich um die Hälfte mindern, so sollte man als Hauseigentümer sich mit den § 314 Abs. 1 BGB eingehend befassen. Das man durch den Rahmendarlehnsvertrag zwar "gefesselt" ist, jedoch das der Zins jederzeit frei bleibt!

    Denn wer weis wie sich der Zins dann nach den Abschluss entwickelt! Demnach gibt es selbst bei den gesetzlichen genannten § 489 Abs. 2 BGB, richtige Lücken in der angeblichen Zinssicherheit von 10 Jahren! Steigen die Zinsen, sinken die Hauswerte bzw der Beleihungsauslauf steigt auf über 100 %! Daher ist ein das außerordentliche Kündigungsrecht des Gläubigers unantastbar und nicht aushebelbar, trotz rechtsgültigen Darlehnsvertrag!

    zu e) hier ist der Zusammenhang von c , e und f unverkennbar! Kein Online Rechner erfasst diese Situation richtig, denn diese Situation ist Einzelfall abhängig und daher mit Werbemitteln unlösbar! So ist dies unter § 505 c BGB ganz klar geregelt!
    Um überhaupt selbst Einblick zu gewinnen, müsste Sie selbst wissen welche Grundschuld zu welchen Darlehn oder Konsumkredit gehört! So schrieben Sie, den Kaufpreis von 400 k€ /davon Darlehn 90 % = 360 k, nebst 15 % Zins, 2 Jahre macht 120.000 €, zusammen 480.000 € Grundschuld abgetreten!

    Nun stellt sich die Frage wer sind oder ist der Gläubiger? Einer oder mehrere? Und an welchen Rang sind diese in der Grundschuld eingetragen? Nun, welche Grundschuld wird frei die bis 60 %? Oder nur die bis 100 % vom Hauswert? Hier hilft auch nur ein vereidigter Gutachter, denen kann man bei Ortsgericht entgeltlich zu Verkehrswert hinzu ziehen! Was aber keinerlei Rechtskraft gegenüber den Darlehnsgeber erlangt, erspart aber die Ablehnung durch den Darlehnsgeber, siehe auch § 505 c BGB, mangels ausreichender Sicherheit! Alternativ, unverschämte hohe Zinsen!
    Auch kann der Darlehnsgeber gegenüber den Schuldner verlangen, gemäß § 241 BGB Abs. 1 letzter Satz: "Die Leistung kann auch in einen Unterlassen bestehen!". Da die Herausgabe von der Pfandschuld, durch den Gläubiger nicht zu erwarten ist! Das faktisch eine geplante Umschuldung unmöglich verbleibt!

    Es ist nicht ohne Grund warum der Gesetzgeber, seit 2007, 2014 und 2016, für die Berufe Versicherung, Finanzanlagen und Vergabe von Kredite eine gewisse Fachkenntnis verlangt! Um solche finanziellen Schnitzer, die für die Betroffenen in ein heillosen wirtschaftlichen Chaos enden, vermieden werden!

    Bruno68
    Ich verstehe nur Bahnhof.
    Weder 15% Zins noch 2 Jahre noch 480T Grundschuld??
    Das andere kann ich als Laie genauso wenig nachvollziehen, hoffe jedoch dass die zusammenfassenden Restschulden max. 60% Beleihungsauslauf ergeben (subjektiv geschätzt sollte es durchaus so sein.)

    Ich vermute Sie wollen mir mitteilen ich soll mein Unheil aussitzen? Eine andere Kernaussage kann ich Ihrem Post leider nicht entnehmen.

  16. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    An whoknows,

    es gibt hier einen Ansporen:" Ihr Eigenheim, wenn Sie dies verlieren wollen, dann stellen Sie weiterhin als Unbedarf dar!"

    Ihre BU ist nicht das Problem, sondern die Summe der BU, das ist der Fehler! Die ist zu niedrig!
    a) Ich verstehe nur Bahnhof.
    b) Weder 15% Zins noch 2 Jahre noch 480T Grundschuld??
    c) Das andere kann ich als Laie genauso wenig nachvollziehen, hoffe jedoch dass die zusammenfassenden Restschulden max. 60% Beleihungsauslauf ergeben (subjektiv geschätzt sollte es durchaus so sein.)
    zu a) Richtig man hat sie einfach halber Unwissend gehalten!"
    zu b) Haben Sie jemals ihre Eigentum in den Grundbücher mal eingelesen? Bestimmt nicht! Sonst würde sie dies mal gelesen haben!
    Sie haben Schulden gemacht, dafür haben Sicherheiten gegeben, ihr Haus! Damit Sie verstehen haben nicht nur die Sicherheit der Schulden abgeben, sondern auch die Kosten einer Zwangsversteigerung, die auflaufende Zins und Rechtskosten in der Zwischenzeit bis zur Zwangsversteigerung!
    Denn ihr Darlehnsvertrag sichert nur das Darlehn ab, die genannten Nebenkosten (nebst 15 % p.a., 2 Jahre) bis zur Zwangsversteigerung dieser 30 % igen Aufschlag! Da zwischen Kündigung und Zwangsvollstreckung, bis zu 2 Jahren vergehen können!
    Deshalb beträgt beim Hauskauf beispielsweise 450.000 € mit Nebenkosten werden aber 600.000 € in den Grundbuch eingetragen! Und wenn die Schulden nur noch 1 € beträgt, so braucht der Gläubiger keinesfalls die Grundschuld freigeben!
    Erst wenn der letzte 1 € bezahlt ist steht ihnen die Grundschuld zu. Die Grundschulden haben nichts mit den geldlichen Schulden zu tun, nur das Vorrecht auf Begleichung der Schulden! Das heißt sollte Ihr Haus zwangsverkauft werden, so haben sie den Anspruch als Nachranganspruch auf das Restguthaben, ihnen wird das Restguthaben zugewiesen, nach den Bereicherungsverbot!

    Sie haben ein finanzielles riesengroßes Rad gedreht, ohne etwas davon verstanden zu haben!

    Sicherlich gibt es nicht nur ein Gläubiger, sonst hätten sie den Konsum Kredit in dieser Höhe nicht bekommen! Keiner gibt einen Menschen ohne Sicherheit 70.000 €, diese Schulden werden auch Grundschulden aus ihren GB besichert sein! Damit sind nicht 70.000 € eingetragen, sondern 91.000 €!

    Folgerichtig, sind ihre Gläubiger mehr als 2! Ihre aktuelle belastete Eigentum, beträgt demnach ca. 100 % des Verkehrswert ihres Hauses! Also 0 % Luft zum Umschulden! Sie sind in der Konsumfalle getreten und selbst als Sie BU Fall wurden, sie haben nicht ihren Lebensstil verringert, sondern so weiter gemacht wie vorher! Obwohl 1.000 € monatlich netto fehlten!

    Jetzt merken Sie das etwas nicht stimmt, etwas was unbestimmtes bahnt sich für Zukunft an. Deshalb ihrer Frage nach einer Umschuldung! Aber Sie selbst könne nicht mal sagen was in den Grundbuch steht! Daher ist es auch unmöglich, je wede Zusage zu einen Darlehnsvertrag zu bekommen. Denn wenn sie nicht wissen was im Grundbuch steht, werden auch nicht verstehen warum ihr Darlehnsgesuch negativ beschieden werden könnte!

    Und das schlimmste wäre: In der Schufa einen Eintrag zu haben, dass ein Darlehnsvertrag abgelehnt wurde! Dann wäre der Genickbruch da, den Sie eigentlich vermeiden wollten!

    Alles andere steht oben, wie sie sich in der Zukunft verhalten sollten:"Jahre lang selbst bei Wasser und Brot leben, damit Sie von den Schulden runter kommen!"

    bruno68

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    Zitat Zitat von bruno68
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    es gibt hier einen Ansporen:" Ihr Eigenheim, wenn Sie dies verlieren wollen, dann stellen Sie weiterhin als Unbedarf dar!"

    Ihre BU ist nicht das Problem, sondern die Summe der BU, das ist der Fehler! Die ist zu niedrig!

    zu a) Richtig man hat sie einfach halber Unwissend gehalten!"
    zu b) Haben Sie jemals ihre Eigentum in den Grundbücher mal eingelesen? Bestimmt nicht! Sonst würde sie dies mal gelesen haben!
    Sie haben Schulden gemacht, dafür haben Sicherheiten gegeben, ihr Haus! Damit Sie verstehen haben nicht nur die Sicherheit der Schulden abgeben, sondern auch die Kosten einer Zwangsversteigerung, die auflaufende Zins und Rechtskosten in der Zwischenzeit bis zur Zwangsversteigerung!
    Denn ihr Darlehnsvertrag sichert nur das Darlehn ab, die genannten Nebenkosten (nebst 15 % p.a., 2 Jahre) bis zur Zwangsversteigerung dieser 30 % igen Aufschlag! Da zwischen Kündigung und Zwangsvollstreckung, bis zu 2 Jahren vergehen können!
    Deshalb beträgt beim Hauskauf beispielsweise 450.000 € mit Nebenkosten werden aber 600.000 € in den Grundbuch eingetragen! Und wenn die Schulden nur noch 1 € beträgt, so braucht der Gläubiger keinesfalls die Grundschuld freigeben!
    Erst wenn der letzte 1 € bezahlt ist steht ihnen die Grundschuld zu. Die Grundschulden haben nichts mit den geldlichen Schulden zu tun, nur das Vorrecht auf Begleichung der Schulden! Das heißt sollte Ihr Haus zwangsverkauft werden, so haben sie den Anspruch als Nachranganspruch auf das Restguthaben, ihnen wird das Restguthaben zugewiesen, nach den Bereicherungsverbot!

    Sie haben ein finanzielles riesengroßes Rad gedreht, ohne etwas davon verstanden zu haben!

    Sicherlich gibt es nicht nur ein Gläubiger, sonst hätten sie den Konsum Kredit in dieser Höhe nicht bekommen! Keiner gibt einen Menschen ohne Sicherheit 70.000 €, diese Schulden werden auch Grundschulden aus ihren GB besichert sein! Damit sind nicht 70.000 € eingetragen, sondern 91.000 €!

    Folgerichtig, sind ihre Gläubiger mehr als 2! Ihre aktuelle belastete Eigentum, beträgt demnach ca. 100 % des Verkehrswert ihres Hauses! Also 0 % Luft zum Umschulden! Sie sind in der Konsumfalle getreten und selbst als Sie BU Fall wurden, sie haben nicht ihren Lebensstil verringert, sondern so weiter gemacht wie vorher! Obwohl 1.000 € monatlich netto fehlten!

    Jetzt merken Sie das etwas nicht stimmt, etwas was unbestimmtes bahnt sich für Zukunft an. Deshalb ihrer Frage nach einer Umschuldung! Aber Sie selbst könne nicht mal sagen was in den Grundbuch steht! Daher ist es auch unmöglich, je wede Zusage zu einen Darlehnsvertrag zu bekommen. Denn wenn sie nicht wissen was im Grundbuch steht, werden auch nicht verstehen warum ihr Darlehnsgesuch negativ beschieden werden könnte!

    Und das schlimmste wäre: In der Schufa einen Eintrag zu haben, dass ein Darlehnsvertrag abgelehnt wurde! Dann wäre der Genickbruch da, den Sie eigentlich vermeiden wollten!

    Alles andere steht oben, wie sie sich in der Zukunft verhalten sollten:"Jahre lang selbst bei Wasser und Brot leben, damit Sie von den Schulden runter kommen!"

    bruno68
    Sag mal Bruno, höre auf das Zeug zu nehmen oder nimm das richtige!!

    Mal vorweg, einzig deine Beiträge lassen die Vermutung zu, hier würden sich nur Laien rumtummeln!! Was war daran falsch, hier seinen Fall einzustellen, sich hier Hilfe und Informationen einzuholen, die der TE faktisch auch bekommt? Hilfe und Informationen u.a. von Experten, die deine eingeforderte Erlaubnis und Qualifikation besitzen?

    Mal zu den Fakten:

    1) TE hat eine BU Rente von 4.000 Euro, dies bis zum Rentenbeginn, was ist daran zu niedrig, dabei mal ganz davon abgesehen, dass hier ein BU Fall eingetreten ist, auf dem man nicht so plump und dumm, vor allem an Hilfe vorbei, einschlägt?
    2) TE hat ein Haus mit einem Wert 650.000 Euro, bei einer Restschuld von 250.000 Euro! Was fuchtelst du da mal wieder völlig sinnfrei und ungefragt mit Zwangsversteigerung und so rum? Wie soll denn das gehen und vor allem, wo ist denn die Not, das dem Folge geleistet werden muss?
    3) TE bittet dich, von Hilfe abzusehen, was machst du?
    4) Kennst du den TE persönlich, sind dir weitere persönliche Informationen bekannt?
    5) Wie kommst du darauf, dass die Privatdarlehen grundbuchlich abgesichert sind? Wer macht denn sowas?
    6) Unbedarftheit erkenne ich hier nicht, viel mehr fehlendes Wissen zu hinterfragen und Antworten (in Form von Hilfe) zu bekommen.
    7) Seit wann werden Kreditablehnungen der Schufa gemeldet???

    Kommt nur dummes und vor allem unqualifiziertes Zeug von dir, ständig am Thema vorbei und oft ein neues Fass aufmachend, was mit dem Thema nicht zu tun hat!

  18. Avatar von whoknows
    whoknows ist offline
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    Danke
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    Standard AW: Sorgen bzgl. Anschlussfinanzierung (bzw. Umschuldung)

    Besser hätte ich es kaum schreiben können !!!

    Bruno - Sie sind "Vorsorgeberater und Baufinazierer"?
    Hätte ich so einen ähnlichen Anspruch an meinen alten Job könnte ich diesen vermutlich immer noch ausführen.

    Da ich schon vermutete welche Art von Leuten hier teils unterwegs sind, vgl. meinen Hinweis zu Beginn: "Bitte keine Lebensweisheiten, danke."

    Zu Ihrem Patzer mit der PKV keine weitere Anmerkung!?! Nicht mehr notwendig, das wissen Sie selbst! Setzen, sechs.
    Grundbuchänderungen sollte ich als Eigentümer mitbekommen, oder???
    Ich bleibe dabei, beim Kauf damals alte Grundschuld Voreigentümer 400T DM übernommen + neu 170T EUR, ergibt ~ 374T EUR.

    Außerdem, generell und auch zu Ihren wirren Vorwürfen: Bin ich Ihnen oder jemand anders außer meiner Frau Rechenschaft schuldig?
    Nochmals die Bitte: Lassen Sie Ihre schlechte Laune bitte woanders aus, aber nicht hier.

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