Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

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  1. Avatar von Muensteraner73
    Muensteraner73 ist offline
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    Standard Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    Liebes Forum,

    ich habe mir vor Jahren von einem Berater zwei Verträge zur privaten Altersvorsorge "aufschwatzen" lassen. Zum einen geht es um eine private Rentenversicherung (abgeschlossen 2004; aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht), zum anderen um eine betriebliche Altersvorsorge (abgeschlossen 2005; Pensionskasse, Fondsanlage). Beide Verträge sind momentan beitragsfrei gestellt und ich suche nun einen unabhängigen Honorarberater, der über diese Verträge kurz drüber schaut, um mir dann hoffentlich sagen können:

    - private Rentenversicherung: Pro-Argumente für Fortführung/Contra-Argumente für Kündigung
    - betriebliche Altersversorgung: Ebenfalls Pro-/Contra-Argumente und zusätzlich noch den Betrag, den ich im Falle einer Kündigung "netto" (nach Abzug Sozialversicherung etc.) zur Verfügung hätte (Möglichkeit einer generellen Kündigung ist mit der Gesellschaft bereits abgestimmt, da ich nach wie vor beim gleichen Arbeitgeber bin).

    Freigewordene Mittel im Falle einer Kündigung würden zu 100 Prozent in Indexfonds (nach Kommer) bzw. All Weather-Portfolio (nach Dalio) investiert werden.

    Auch wenn ich also keinerlei Interesse an Alternativprodukten habe (und das würde ich bei einer Anfrage natürlich auch im Vorfeld schon mitteilen), bin ich nun auf der Suche nach einem wirklich unabhängigen Berater, der mich hier objektiv berät! Was spricht für eine Weiterführung der Verträge, was für eine Kündigung.

    Ich habe nun versucht herauszufinden, was für einen wirklich unabhängigen Berater spricht. Ich bin da auf "Honoraranlageberater" gestoßen. Bei einer entsprechenden Suche auf whofinance finde ich unter der Bezeichnung aber auch MLP-Berater, die ja vermutlich provisionsorientiert arbeiten... Wie finde ich nun einen Berater, der tatsächlich zu 100 Prozent unabhängig ist?

    Vielen Dank & viele Grüße!

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    100% unabhänig ist kein Berater, denn auch Honorar Berater müssen ja auch etwas verdienen durch ihre Beratung, sie haben also auch Interesse Kunden zu gewinnen die sich Beraten zu lassen.

    Fazit: schaue vorab was du denn genau absichern möchtest, warum, wie lange, wozu. Schaue dann noch einmal was du im Alter lebenslang benötigst. Zudem musst du wissen ob du deiner Meinung nach älter als 86 Jahre wirst. Ab dann hast du meist die Beiträge die du mal eingezahlt hast wieder draussen. Das würde ich auch bei deinen alten RVs mal prüfen. Das musst du so oder so machen wenn du zu einem Honorarberater gehst, denn der kann dir auch nur was empfehlen wenn du ihm sagst was du brauchst und er wird dir dann sagen was du vielleicht noch zusätzlich benötigst, oder du noch nicht bedacht hast.

    Es wird sich sicher auch noch Bruno68 melden, seine Aussagen sind meist unverständlich, unendlich lang und er wird dir konkrete Fragen nicht beantworten wollen/können, da ist sich leider keiner sicher, weil zu unverständlich

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    An Muensteraner73,
    Bei einer entsprechenden Suche auf whofinance finde ich unter der Bezeichnung aber auch MLP-Berater, die ja vermutlich provisionsorientiert arbeiten... Wie finde ich nun einen Berater, der tatsächlich zu 100 Prozent unabhängig ist?
    Da haben sie aber ein Problem, es gibt nur 360 Berater deutschlandweit, die gegen Geld beraten und nicht verkaufen! MLP- Berater gehören nicht dazu. Die Chance besteht also so ziemlich gering, dass eine Beratung in ihren Sinne zustande kommt!
    Freigewordene Mittel im Falle einer Kündigung würden zu 100 Prozent in Indexfonds (nach Kommer) bzw. All Weather-Portfolio (nach Dalio) investiert werden.
    Diese Antwort zeigt allein das Sie wirklich ein Beratung benötigen!

    Denn ob sie 20.000 € Gebühren zahlen oder 20.000 € Zinsabschlag abzahlen, ist völlig egal. Kosten sind Kosten!

    Was anderes ist wenn das Geld aus den ETF's alle ist! Bei Versicherungen wird ihnen die Langlebigkeit durch Garantien bis zum Lebensende weiter bezahlt!

    Auch wandeln Sie zwischen zwei Zulassungen (Versicherung und Finanzanlagen), hin und her!
    Des weiteren muss unterschieden werden zwischen den weisen (zugelassenen, regulierten, normierten und Überwachten) Markt und den grauen (zugelassenen, unregulierten, unnormierten und wenig überwachten) Markt (ETF's)!

    Während auf den weisen Markt bei einen Zusammenbruch, einen Schadensersatzanspruch besteht! Können Sie auf den grauen Markt, nur hoffen das durch eine Quotelung Jahre später zurück zu erhalten!

    Was titan1981 schreibt, zeigt von der Unkenntnis der Lage!
    Wenn es 360 "echte" Berater für Versicherungen gibt, so sind dies nicht universal Berater, sondern auch Fachberater Fachrichtung PKV oder bAV und zumeist als zugelassener Gutachter bei Land oder Oberlandes und oder Bundesgerichtgerichte tätigt.
    Daher ist eher unwahrscheinlich, dass man bei einen Berater überhaupt ein Termin zu bekommen! Bei den Finanzanlagen sind es Honorar-Finanzanlagenberater gem. § 34h GewO

    Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis gesamt 197; Stand 1 Q. 2020 laut DIHK die Zulassungsstelle für Deutschland

    - Erlaubnis zur Beratung von Offene Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr.1 GewO) 197
    - Geschlossene Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr.2 GewO) 57
    - Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr.3 GewO) 18

    Die Möglichkeit sich über ETF's sich zu beraten zu lassen. Liegen wischen 57 oder 18 Berater Deutschlandweit! Was faktisch eine wirtschaftlich Beratung bei null Chance liegen dürfte!

    Wenn sie eine Berater suchen werden Sie Einschränkungen hinnehmen müssen! Des weiteren müssen Sie ein Berater finden der Versicherung und Finanzanlagen gleichzeitig inne haben! Also kämen Deutschland weit max. 18 Personen in Frage.

    bruno68

  4. Avatar von obelix
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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    Zitat Zitat von titan1981
    Es wird sich sicher auch noch Bruno68 melden, seine Aussagen sind meist unverständlich, unendlich lang und er wird dir konkrete Fragen nicht beantworten wollen/können, da ist sich leider keiner sicher, weil zu unverständlich
    du hast leider Recht behalten.

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    Zitat Zitat von titan1981
    Es wird sich sicher auch noch Bruno68 melden, seine Aussagen sind meist unverständlich, unendlich lang und er wird dir konkrete Fragen nicht beantworten wollen/können, da ist sich leider keiner sicher, weil zu unverständlich

    Was ich immer noch nicht verstanden hab, ist er jetzt unter den 360 zugelassenen Beratern oder nicht?
    Falls ja, dann sollte man dringend davon Abstand nehmen einen dieser 360 aufzusuchen, denn die Chance ist mit 1:360 schon relativ groß, dass man Bruno erwischt und man dümmer aus dem Beratungsgespräch rausgeht, als man reinkommt.

  6. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    Zitat Zitat von tneub
    Was ich immer noch nicht verstanden hab, ist er jetzt unter den 360 zugelassenen Beratern oder nicht?
    Falls ja, dann sollte man dringend davon Abstand nehmen einen dieser 360 aufzusuchen, denn die Chance ist mit 1:360 schon relativ groß, dass man Bruno erwischt und man dümmer aus dem Beratungsgespräch rausgeht, als man reinkommt.
    Hierzu muss man schauen ob er nach §34h Gewerbeordnung beraten darf oder nicht. Dann hat man zumindest einen Berater der ein Honorar verlangen darf und einem eigentlich Nettotarife anbieten müsste/könnte. Aus dem Grund sagte ich ja schon auch Honorarberater benötigen einnahmen damit sie Familie ernähen können. Somit handeln sie auch nicht unabhängig.

    Wenn man nicht schlau aus den Antworten der Fragen des Beraters wird sollte man nicht weiter mit ihm Geschäfte machen. Das Gute an den ~350 Beratern ist, dass sie online, telefonisch, E-Mail etc. sehr gut zu erreichen sind und je nachdem was abgeschlossen wird auch vor Ort kommen würden (Entlohnung hierfür ist selbstverständlich dann, ist ja Zusatzaufwand)


    # Bevor man Verträge abschließt muss erst einmal der Ist-Stand vom Honorarberater geprüft werden. Also ein Gespräch mit allen derzeitigen Versicherungen etc. und dann mit den Wünschen was erreicht werden muss. Nach dem Gespräch schaut sich der Honorarberater die Versicherungen an und gibt ihm seine Einschätzung zum Ist ab und wo der Kunde die Versicherungen etc. nachziehen müsste und warum. Hierfür würde dieser natürlich ein Honorar bekommen.
    # Dann kann müsste der Kunde entscheiden, ob er mit dem Berater weiter macht oder nicht. Dann könnte er sich aufgrund der Einschätzungen des Beraters entsprechend konkrete Empfehlungen geben lassen. Auch hierfür müsste der Berater und das zu recht entlohnt werden.
    # Dann müsste der Kunde wieder entscheiden ob die Empfehlungen zu einem passen und er schließt die Verträge ab. Auch hierfür wird der Honorarberater eine Entlohnung erhalten. Da er wenn er Netto-Tarife anbietet nichts mehr sonst an dem Kunden verdient außer einer Weiterempfehlung und weitere Folgeaufträge für andere Versicherungen etc.

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    @ titan1981,

    falsch ist die Frage und Antwort, nach den Inhaber des §34 h GewO dieser darf nur als Berater für Immobiliendarlehnsvermittlung arbeiten!

    An Muensteraner73 fragte aber für
    ch habe mir vor Jahren von einem Berater zwei Verträge zur privaten Altersvorsorge "aufschwatzen" lassen. Zum einen geht es um eine private Rentenversicherung (abgeschlossen 2004; aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht), zum anderen um eine betriebliche Altersvorsorge (abgeschlossen 2005; Pensionskasse, Fondsanlage). Beide Verträge sind momentan beitragsfrei gestellt und ich suche nun einen unabhängigen Honorarberater, der über diese Verträge kurz drüber schaut, um mir dann hoffentlich sagen können:

    - private Rentenversicherung: Pro-Argumente für Fortführung/Contra-Argumente für Kündigung
    - betriebliche Altersversorgung: Ebenfalls Pro-/Contra-Argumente und zusätzlich noch den Betrag, den ich im Falle einer Kündigung "netto" (nach Abzug Sozialversicherung etc.) zur Verfügung hätte (Möglichkeit einer generellen Kündigung ist mit der Gesellschaft bereits abgestimmt, da ich nach wie vor beim gleichen Arbeitgeber bin).
    Für diesen Bereich braucht dieser wiederum einen anderen Berater nämlich den aus den Versicherungsbereich den neu gefassten § 34 d Abs. 2 GewO

    Desweitern fragte Muensteraner73 nach einen Berater aus den den Investbereich!

    Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO

    Problem sind das es zwischen Versicherungen und Investbereich Überscheidungen geben kann! Und damit entstehen automatisch Beratungslücken, sofern der Berater nicht beide Zulassung inne hat!"

    Und Thema Vergütung folgende Daten sind von einer Honorarberater- Webseite entnommen!
    2. Preise und Kosten
    Gesamtpreis der Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht.
    Zeithonorar: Für allgemeine Beratungen, Vor-und Nachbereitung sowie gesetzliche Beratungsdokumentation rechne ich 150,00 EUR zzgl. MwSt. je Zeitstunde ab.
    Dabei ist es unerheblich ob die Beratung persönlich, online, telefonisch oder per E-Mail durchgeführt wird.
    Für Neukunden sind die ersten 60 Minuten, zum gegenseitigen Kennenlernen, grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.

    Pauschalhonorar
    Für die Vermittlung von Nettoversicherungspolicen erhebe ich pauschale Vermittlungshonorare.
    Die Berechnung erfolgt wie folgt: Grundpauschale von 390,00 EUR zzgl. einen Monatsbeitrag (oder 1% des Einmalbeitrags) zzgl. ggf. weiterer Lizenzgebühren von Versicherern.
    Honorare für Versicherungsvermittlung sind von der Umsatzsteuer befreit und es fällt keine ges. MwSt. an.

    Vermögensstrukturkonzept
    Für die Erstellung eines Vermögensstrukturkonzepts erhebe ich pauschal 1% mindestens 3.000,-€ zzgl. MwSt. der vereinbarten Anlagesumme.
    Bei größeren Summen gilt eine Honorarstaffel (siehe unten).

    Vermögensbetreuung
    Für eine Vermögensbetreuung erhebe ich 0,25% mindestens 750 € zzgl. MwSt. je Quartal. Die Abrechnung erfolgt je Quartal vorschüssig. Auf Wunsch biete ich auch erfolgsbeteiligte Honorarmodelle an.
    Honorarstaffel
    Bei größeren Vermögen gelten für das Vermögensstrukturkonzept sowie die Vermögensbetreuung folgende Staffelung: bis 499 tsd. € 1%, ab 500 tsd. € 0,90%, ab 1 Mio. € 0,80%, ab 3 Mio. € 0,70 %, ab 5 Mio. € 0,60 %, diese Konditionen stellen das jeweilige Einmal-bzw. Jahreshonorar zzgl. MwSt. dar.
    Bei solchen Kosten könnte ich mir Vorstellen das Muensteraner73 seine Fragen eher zurückzieht, als diese Kosten zu bezahlen!

    Was mich immer noch erstaunt ist:"Das die meisten hier immer noch für den Grauen Kapitalmarkt Werbung machen! Denn ETF's sind grauer Kapitalmarkt!" Wobei ich eher davon ausgehe das die meisten nicht wissen was der graue Kapitalmarkt ist! Nur zu welchen Bedingungen ein Produkt in den weissen oder Grauen Kapitalmarkt gelangt, dass was Sie unterscheidet fehlt!

    bruno68

  8. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    Ich bin immer noch erstaunt dass man anstatt das negative auch mal positive Beispiele nennt macht du ja auch nicht. Nur bäh sagen ist ohne zu sagen was besser ist auch nichts. Sag doch mal ein Beispiel was besser ist als ein ETF.

    Gewerbeordnung
    § 34h Honorar-Finanzanlagenberater



    (1) Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu Finanzanlagen im Sinne des § 34f Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 3 Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengesetzes erbringen will, ohne von einem Produktgeber eine Zuwendung zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein (Honorar-Finanzanlagenberater), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt oder mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Anleger erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Erlaubnis kann auf die Beratung zu einzelnen Kategorien von Finanzanlagen nach § 34f Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 3 beschränkt werden. § 34f Absatz 2 bis 6 ist entsprechend anzuwenden. Wird die Erlaubnis unter Vorlage der Erlaubnisurkunde nach § 34f Absatz 1 Satz 1 beantragt, so erfolgt keine Prüfung der Zuverlässigkeit, der Vermögensverhältnisse und der Sachkunde. Die Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 erlischt mit der Erteilung der Erlaubnis nach Satz 1.
    (2) Gewerbetreibende nach Absatz 1 dürfen kein Gewerbe nach § 34f Absatz 1 ausüben. Sie müssen ihrer Empfehlung eine hinreichende Anzahl von auf dem Markt angebotenen Finanzanlagen zu Grunde legen, die von ihrer Erlaubnis umfasst sind und die nach Art und Anbieter oder Emittenten hinreichend gestreut und nicht beschränkt sind auf Anbieter oder Emittenten, die in einer engen Verbindung zu ihnen stehen oder zu denen in sonstiger Weise wirtschaftliche Verflechtungen bestehen.
    (3) Gewerbetreibende nach Absatz 1 dürfen sich die Erbringung der Beratung nur durch den Anleger vergüten lassen. Sie dürfen Zuwendungen eines Dritten, der nicht Anleger ist oder von dem Anleger zur Beratung beauftragt worden ist, im Zusammenhang mit der Beratung, insbesondere auf Grund einer Vermittlung als Folge der Beratung, nicht annehmen, es sei denn, die empfohlene Finanzanlage oder eine in gleicher Weise geeignete Finanzanlage ist ohne Zuwendung nicht erhältlich. Zuwendungen sind in diesem Fall unverzüglich nach Erhalt und ungemindert an den Kunden auszukehren. Vorschriften über die Entrichtung von Steuern und Abgaben bleiben davon unberührt.



  9. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    "aufschwatzen" lassen. Zum einen geht es um eine private Rentenversicherung (abgeschlossen 2004) + steuerfreie Kapitalwahl + hohe Garantiezinsen

    Meine Güte, immer dieses "aufschwatzen"-Gedönse. Hat er dich mit der Waffe am Kopf zur Unterschrift gezwungen oder wie?

  10. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    @ titan1981,

    nach den Kosten zu urteilen und gehe ich davon aus das Makler gemäß § 34 f Abs. 1 mit einen Courtagesatz von 5 % aus. So muss die Anlagesumme mindestens den 20 fache dessen 3.570 € betragen, was der Berater mindestens haben will! So müsste der Kunde einmalig 71.400 € bar anlegen! Die weiteren jährlichen Bestandsfolgekosten nicht mal ein gerechnet!

    Anlagensummen ist darunter über einen Berater an zulegen ist es teurer, beim beim Makler!

    Unter der Voraussetzung das die Rechte und Pflichten für den Kunden, Makler, Berater und Emitten gleich sind!

    Ich gehe davon mal aus dass eine qualifizierte Beratung auch jenseits der 10 Std. Marke liegt! Was wiederum weitere 1.500 € plus MwSt. verursacht!

    Aus den Angaben für die Vergütung ergibt einen besonderen Hinweis: Das bis 500.000 € Vermögen mit einer 1 % Kosten plus MwSt.. was jährlich mindestens 5.950 € Courtagekosten bedeutet!

    Damit erklärt sich auch die Frage warum es so wenige Berater gibt :"Aus Kostengründen!"

    Oder anders formuliert :"Viele Kunden haben zu wenig zum anlegen, um eine richtige Beratung bezahlen zu können!"

    bruno68

  11. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    Warum gehst du von 5% aus?

    Also laut dir müsste somit ein Honorarberater erst ab 75.000€ einmal Summe in Betracht gezogen werden. Aber wie gesagt es gibt genug andere die keine 5% Courtage nehmen. Man muss halt suchen und finden. Eine qualifizierte Beratung bedeutet, dass man den Kunden Berät wie der Kunde mehr aus seinem Kapital machen kann, das Kostet Geld richtig.

    Was meinst du welches Fazit die Kunden hier ziehen werden.
    Richtig er wird in einen Kostengünstigen ETF investieren und hier kann er die Kurse der Indizes verfolgen und die kann man relativ günstig auch für kleine Summen kaufen. Man spart sich den "Bankberater", den "Honorarberater" und halt den "Bruno68" bei dem man sicher 150 Stunden für seine Beratung berechnet bekommt weil die Antworten unverständlich sind, ein.

    Kosten für den Kleinanleger:
    Depot ~<15€/a 1 Fonds
    kein Ausgabeaufschlag
    Kaufkosten für ETF ~0,2% der Sparsumme

    Depotkosten für 30 Jahre 450€
    Kaufkosten bei 70.000€ Betrag 140€

    Gesamtkosten für 30 Jahre: 590€

    Invest in einen FTSE All World, FTSE Dev World oder MSCI World als Ausschütter bis der Freibetrag (801€/1602€) ausgeschöpft ist und dann in einen thesaurierenden Fonds weiter investieren. Dann kann man sich an einen ETF im Bereich Emerging Markets kümmern.

    Kosteneinsparung gigantisch da man keine teuren Berater mehr benötigt, der Aufwand den man selber betreiben muss gering ist. Man partizipiert an der Weltkonjunktur bis zur Rente und kann sich dann eine Rente genehmigen.

    Nachteil man muss sich selber um das Depot kümmern und die Fonds selber kaufen.

    Vorteil man kommt jeden Tag an sein Geld zum Tagesaktuellen Kurs, wenn man das möchte und muss nicht lange warten.

    Tipps aus dem Internet sind kostenlos, man muss sich nur selbst so viel Wissen aneignen, um bewerten zu können ob diese Tipps die richtigen für einen selber sind oder auch nicht. Kostenersparnis gegenüber Berater ganz gleich welcher Art praktisch unschlagbar. Man muss nur den Willen haben sich zu informieren. Wer es nicht macht muss sich mit dem Begnügen was er bekommt.

  12. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    An titan1981,

    richtig:"Beratung kostet Geld nur dafür steht der Berater auch für Antwort auch finanziell, auch gerade!" Mal sehen wenn die Kurse für diverse Asienlastige ETF's und Fonds - Emitten mitteilen, dass die beiden Hauptbörsen in China letzte an einen Tag nur 560.000.000.000 € an Wert verloren haben!
    Was die anderen Börsen in Asien machen? Seit Wochen keine neuen Nachrichten über neue asiatischen Börsenhöchststände! Oder?
    Nur weil Bank of China 156.000.000.000 € an Kredite ausgeschüttet haben, rettete die Börse! mal sehen wieviel Geld nachgeschoben werden muss, um die Firmen in China zu retten? 1, 2 Bio. € ? 10 bis 20 Bio Yuan? oder fallen viele AG Firmen aus China in die Peite?
    Was ja für Aktien, Fonds und ETF's ja kursrelevant ist!

    Ja dafür stehen die Selbstkäufer jetzt alle selber gerade! Dafür kann die Oma noch sehr lange stricken, um diese Pleite aufzufangen!

    Man sollte auch Verstehen das man nach § 490 Abs. 1 BGB
    § 490 Außerordentliches Kündigungsrecht

    (1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht,
    durch die die Rückzahlung des Darlehens,
    - auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird,

    kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets,
    - nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen.
    Damit steht ganz klar fest das eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners, auch auf eine Baufinanzierung durchschlagen kann bzw. wird! Das nennt man dann Neu- oder Nachverhanden.
    Das liegt daran das die Guthaben bei der Darlehnsanfrage ja angeben sind und sich in der Grundschuldrecht ja auch automatisch abgetreten wurden, §§ 857, 589, 860 ZPO.

    Nachzulesen in Buch 8 Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) ZPO

    Ein kleiner feiner Unterschied Grundschuld bezieht sich auf das gesamte Vermögen des Schuldners und nicht wie bei einer Hypothek nur auf das Haus!

    bruno68

  13. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    und wer hat denn gesagt dass man in Asien investieren muss, nur du lieber bruno68
    und die Oma die 2009/2010 beim Crash investiert hat die kann vom vielen Garn dass sie bekommen hat in Lebzeiten nicht mehr so viel Stricken oder sie lässt stricken.

    wie war das mit den Beratern die sich nach ner Fehlberatung aus dem Staub machen? Meist beraten sie ja alle Kunden gleich. Wenn man nach dem geht müsste man ja die Berater weil sie sicher fehlberaten haben werden alle sofort einbuchten und alle finanziellen Mittel und auch deren Familie vorsorglich der BoC überweisen, damit die nicht so viel Geld drucken muss sondern von den Beraten nutzen kann.

    Auch nach einem Crash in Asien den du jetzt beschreibst, bestehen die Aktien, Fonds, ETFs nicht nur aus Werten aus Asien...... Wenn das Finanzsystem als ganzes kollabiert kann der Berater auch nichts dagegen machen er haftet ja dann auch nicht weil alles vor die Hunde geht.... sind wir wieder bei dem Thema alle Berater und ihr Vermögen und das derer Verwandtschaft in Verwahrung zu nehmen....
    Du bist ein gutes Beispiel warum Berater so ein schlechten Ruf haben, viel labern, nichts dahinter, schon gar keine Lösung.

    Wenn alle Berater so wie du wären, dann bräuchte man sicher keine. Denn die Wahrscheinlichkeit dass jemand der keine Ahnung hat und einfach investiert und damit die Inflation schlägt ist deutlich höher, als aus deinem Geschreibsel irgendetwas brauchbares zur Sache herauszubekommen....

  14. Avatar von tneub
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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    Zitat Zitat von bruno68
    Ein kleiner feiner Unterschied Grundschuld bezieht sich auf das gesamte Vermögen des Schuldners und nicht wie bei einer Hypothek nur auf das Haus!
    Wie kann eine Grundschuld, die ja nur eine Sicherheit darstellt, sich sogar auf das restliche Vermögen ausweiten? Das ist doch Mumpitz.

  15. Avatar von Experte
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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    Zitat Zitat von Muensteraner73
    ich habe mir vor Jahren von einem Berater zwei Verträge zur privaten Altersvorsorge "aufschwatzen" lassen. Zum einen geht es um eine private Rentenversicherung (abgeschlossen 2004; aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht),
    Bedeutet also, dass du eine Kapital-Rentenversicherung abgeschlossen hast die nach Ablauf von mindestens 12 Jahren steuerfrei bleibt mit einem Garantiezins von 2,75 %. Was besseres findest du heute nicht mehr.

    zum anderen um eine betriebliche Altersvorsorge (abgeschlossen 2005; Pensionskasse, Fondsanlage).
    Handelt sich also um eine betriebliche Altersversorgung.
    Hier benötigt man den Tarif, die Fonds und den Versicherer um den Vertrag beurteilen zu können.

    Ich habe nun versucht herauszufinden, was für einen wirklich unabhängigen Berater spricht.
    Wenn du den suchst, dann schau mal auf diese Internetseite, denn diese Versicherungsberater sind tatsächlich unabhängig.

    https://www.bvvb.de/

    Die Definition zu einem Versicherungsberater findest du in der Gewerbeordnung § 34 Abs. 2

    https://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html

    Ein Versicherungsberater darf sich seine Tätigkeit vergüten lassen, ähnlich wie ein Rechtsanwalt.
    Er darf aber keine Versicherungsverträge vermitteln, bzw. vom Versicherer eine Provision verlangen.

    Der Begriff Honorar-Berater kennt man in der Gewerbeordnung nicht und so nennen sich teilweise Versicherungsmakler wie auch Mehrfachagenten die allerdings nicht neutral, bzw. unabhängig sind.

    Beste Grüße,

    von einem Versicherungsfachmann!

  16. Avatar von Experte
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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    Zitat Zitat von bruno68
    Ein kleiner feiner Unterschied Grundschuld bezieht sich auf das gesamte Vermögen des Schuldners und nicht wie bei einer Hypothek nur auf das Haus!
    bruno68
    Du solltest dich hier mal einlesen, denn dann wirst du den Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld vielleicht verstehen lernen!

    https://www.helpster.de/grundschuld-...rklaert_133208

  17. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    An Experte,

    genau das habe ich sehr wohl!
    Du solltest dich hier mal einlesen, denn dann wirst du den Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld vielleicht verstehen lernen!
    Was Sie sehr nicht ganz verstanden haben ist, das die Hypothek sich ausschließlich auf eine Immobilie bezieht und mit der Volltilgung auch erlischt!

    Was bei einer Abgabe einer Grundschuld eben nicht der Fall ist!
    Haftungsverband

    Im Rahmen der Sicherungsgrundschuld haften dem Sicherungsnehmer neben dem Grundstück seine wesentlichen Bestandteile (§ 1120 BGB), das Grundstückszubehör (§ 1120 BGB), nach § 1123 BGB die Miet- und Pachtforderungen (bei vermieteten oder verpachteten Beleihungsobjekten); nach den §§ 1127 ff. BGB haften auch Versicherungsentschädigungen, insbesondere Gebäudeversicherungen (§ 1128 BGB) und sonstige Schadensversicherungen (§ 1129 BGB).

    Dies kann dazu führen, dass ausnahmsweise auch bewegliche Sachen (oder Tiere) mit einer Sicherungsgrundschuld belastet sein können
    Demnach sind auch wertvolle Bücher, Wandbilder, Einrichtungsgegenstände, Fahrräder, Motorräder und Auto auch zu einer Grundschuld verwertbar!
    Auch die Versicherungssummen, einer Gebäude-, Todesfall- und oder Unfallversicherungssumme kommen unter die Räder!
    Natürlich wie auch Schmuck, Edelmetalle, Giroguthaben, Sparbücher, Pfandbriefe, Investmentvermögen,.... in die Verwertung einer Insolvenz kommen!

    Kannste ja mal in Wiki unter Sicherungsgrundschuld mal nachlesen!

    Demnach bezieht sich die Grundschuld immer auf das Gesamtvermögen des Schuldners, bis zur Begleichung der Schuld.
    Hier stellt sich aber die Frage was wichtiger ist:"Der Erhalt des Hauses oder der Erhalt des Inhalts des Hauses?"

    bruno68

  18. Avatar von Experte
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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    Zitat Zitat von bruno68
    Demnach bezieht sich die Grundschuld immer auf das Gesamtvermögen des Schuldners, bis zur Begleichung der Schuld.
    Hier stellt sich aber die Frage was wichtiger ist:"Der Erhalt des Hauses oder der Erhalt des Inhalts des Hauses?"

    bruno68
    Du solltest deine Texte besser wählen, denn so schießt du dir selbst ein Eigentor!

    Der Inhalt eines vermieteten Hauses hat mit einer Grundschuld nicht das Geringste zu tun!

  19. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Vollkommen unabhängiger Honorarberater: Wie finden?

    An Experte,

    Was schreiben Sie denn da? Wenn sie in ihr Eigenheim wohnen, kommt das Eigenheim und ihre restliches Hab und Gut unter den Hammer! Wohnen Sie zu Miete kommt auch ihr Hab und Gut untern Hammer!

    Vermieten sie ein Eigenheim, Wohnungen so kommt dieses auch unter den Hammer, egal mit oder ohne Mieter! Ihr Eigentum ist dann auch weg!

    Wenn halt nicht Weiterbildungsfähig ist, wird man nicht verstehen was Grundschulden in Wirklichkeit sind! Nämlich der Strick für alle Träume! Wenn so schlau bist erkläre mal was denn in Abteilung III steht und wie es berechnet wird!

    Denn wenn nämlich in Abteilung III Folgendes drinnen steht "Laufende Nummer. 1 200.000 € ohne Brief, nebst 2 Jahre 15 %, Nebenkosten 5 %!" So ähnlich wird es in jeder Grundschuld drinnen stehen!

    und liest in diesen Zusammenhang nur den letzten Halbsatz von § 490 BGB Abs. 1 :".. ,nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen!" Damit werden auch automatisch die vertraglichen Zinskosten gekündigt und auf Standard baw-Konditionen umgestellt! Das dies rund 1 % plus bedeutet!

    Und dann fangen die Leute sich mit den Gläubiger an zustreiten, warum? Warum, haben die nicht vorher eine Lösung gesucht? Denn je länger der Streit dauert um so teuer wird dies, nämlich jährlich um 40 % der Grundschuld! Nach 4 Jahren und ein OLG Urteil dürften sich die Schulden um weitere 320.000 auf insgesamt 520.000 € Forderung erhöht haben!

    Denn alle verursachten Kosten trägt ja der Verlierer (im Regelfall auch der Eigentümer);

    - seine und die des gegnerischen Anwalt,
    - Gutachterkosten,
    - Gerichtskosten,
    - Gerichtsvollzieherkosten,
    - die Zwangsräumungskosten

    Seit Schuldrechtsreform ist mit der Zwangsvollstreckung des Eigentums eine Restschudbefreiung ausgelöst wurden und daher die Restschuld auch erlassen! Denn dieser hat ja kein Vermögen mehr!

    Auch die Aussage
    Ein Versicherungsberater darf sich seine Tätigkeit vergüten lassen, ähnlich wie ein Rechtsanwalt.
    Er darf aber keine Versicherungsverträge vermitteln, bzw. vom Versicherer eine Provision verlangen.
    So "darf" nicht verwendet werden, sondern muss in den Begriff "muss" gewandelt werden!
    BGH verbietet Versicherungsberatern Erfolgshonorare

    Immer wieder gibt es Streit über die Frage, was die Dienstleistung eines Versicherungsberaters von der eines Maklers unterscheidet. Die Rechtsanwältin Sarah Lemke weist in einem Gastbeitrag für FONDS auf ein interessantes Urteil hin.
    Sarah Lemke, Lemke Law: "Der BGH ganz klar deutlich gemacht, dass Versicherungsberatung eine Rechtsdienstleistung ist."
    Darf ein Versicherungsberater mit seinen Kunden vereinbaren, nur im Falle eines Tarifwechsels ein Honorar zu beziehen? Mit dieser Frage setzte sich jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) auseinander. Die Karlsruher Richter fanden eine Antwort, die über den konkreten Einzelfall hinausweist, erläutert Sarah Lemke, Rechtsanwältin aus Lilienthal bei Bremen, in ihrem folgenden Gastbeitrag für FONDS.

    Mit Urteil vom 6. Juni 2019 (Az.: I ZR 67/18) hat der BGH entschieden, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars durch einen Versicherungsberater verboten ist.
    Bei der Beklagten handelte es sich um eine Versicherungsberaterin mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 e Abs. 1 GewO a.F. (Paragraf 34 d Abs. 2 GewO n.F.), die im Internet die Beratung von Versicherungsnehmern der privaten Krankenkassen über einen Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG anbot. Die Beratung sollte kostenfrei sein. Nur wenn ein Versicherungsnehmer sich für eines der Wechselangebote entschieden hatte, berechnete die Versicherungsberaterin eine Servicegebühr, die sich an der Ersparnis des Versicherungsnehmers orientierte. Im Erfolgsfall betrug die Servicegebühr das Achtfache der monatlichen Ersparnis des Versicherungsnehmers zuzüglich Umsatzsteuer.
    Die Versicherungsberaterin wurde zunächst erfolglos abgemahnt, woraufhin sie vom Landgericht Hamburg dazu verurteilt wurde, es zu unterlassen, Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einem Wechsel in der privaten Krankenversicherung nach Paragraf 204 VVG gegen ein Erfolgshonorar anzubieten. Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde im Wesentlichen zurückgewiesen, woraufhin die Beklagte Revision beim BGH eingelegt hat. Diese wurde vom BGH als unbegründet zurückgewiesen.

    • Erfolgshonorare sind laut RVG nur in Einzelfällen erlaubt

    Der BGH hat das Urteil sehr ausführlich im Wesentlichen wie folgt begründet:

    • Die Versicherungsberaterin zählt zu den in Paragraf 4 Abs. 1 Satz 1 RDGEG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz) genannten Personen.

    Daraus folgt, dass sie ein Erfolgshonorar nur unter den in Paragraf 4a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genannten Voraussetzungen vereinbaren darf.

    • Insbesondere darf ein Erfolgshonorar nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
    • ohne diese Einschränkung durfte die Versicherungsberaterin ein Erfolgshonorar nicht vereinbaren.

    Ausführlich begründet wird in dem Urteil, dass das RVG auch für Versicherungsberater gilt.
    Im Wesentlichen wird dies dadurch gerechtfertigt, dass Versicherungsberater in den Bereichen, in denen sie Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, Tätigkeiten wahrnehmen, die auch ein Rechtsanwalt besorgen dürfte.

    Es soll dem fairen Wettbewerb dienen, dass verhindert wird, dass eine zur entgeltlichen Rechtsdienstleistung befugte Person eine geringere Vergütung erheben darf als ein Rechtsanwalt.

    Versicherungsberatung ist eine Rechtsdienstleistung
    Das Urteil des BGH ist aus zweierlei Gründen zu begrüßen.

    Zum einen hat der BGH ganz klar deutlich gemacht,


    • dass Versicherungsberatung eine Rechtsdienstleistung ist,

    zum anderen hat er in der Urteilsbegründung noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung, die einen Dienstleister verpflichtet, Einsparmöglichkeiten bei der privaten Krankenversicherung zu recherchieren und bei der Krankenversicherung des jeweiligen Kunden Informationen über den bestehenden Tarif und über alternative Tarife einzuholen,
    • ein Versicherungsmaklervertrag ist, bei dem eine erfolgsabhängige Vergütung in zulässiger Weise vereinbart werden kann.
    Ein "reinrutschen" von den beiden anderen Betratertypen, Finanzanlagen und Immobilien gilt dies faktisch das gleiche! Nämlich das Sie nach den RVG ihre Vergütung verlangen müssen!
    Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) § 13 Wertgebühren! Gilt nun auch für Versicherungsberater nach § 34 d Abs. 2 n.F. GewO.

    Nur Fragen? Wenn das BGH urteilt so gilt dies eher, als Mutmaßungen aus unbekannter Quelle.

    bruno68

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