Zensur hier im Forum ?

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  1. Avatar von reloaded
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    Standard Zensur hier im Forum ?

    Hallo zusammen,
    ich gebe auch gleich bekannt, dass dies hier der Nachfolgeaccount von Vermittler24 ist, aber kein 2. oder 3.Account von Hilfe oder Gott !!

    Der Account Vermittler24 wurde gesperrt, nachdem ich mich beim Admin über die ständigen Unterstellungen von Noelmaxim in Richtung ich wäre ein eben solcher 2. oder 3. Account......

    Somit hat sich doch gezeigt, wer hier in diesem Forum die Strippen zieht um unliebsame User mundtot zu machen. Alleine die Verwarnung, das ein Post nicht zum Mehrwert des Forums beigetragen hat war schon lustig, da müsste man Noelmaxim auch diverse gelbe Karten geben..... Aber sei es drum, wollte das noch kurz klarstellen.

    Somit Vorsicht vor ungebührlichen Äußerungen gegenüber Noelmaxim, stark ist seine Macht hier, fürchten wir müssen ihn......

    Im übrigen lautet der Grund für die Sperre "Spam"........

  2. Avatar von struwwelpeter
    struwwelpeter ist offline

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    Standard AW: Zensur hier im Forum ?

    Mann, möchtest du dir nicht mal eine andere Beschäftigung suchen, gehst hier allen auf den Keks, es nervt.
    Kauf dir doch je ein Päckchen gelbe und grüne Erbsen, gut durchmischen, dann kannste die wieder auseinandersortieren. Kostet fast nix, der Tag geht rum und du störst deine Mitmenschen nicht. Wenns langweilig wird versuch dich an Reis und Graupen.
    Tschüss.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Zensur hier im Forum ?

    An reloaded,

    eine Zensur "nein", beobachten "ja", denn a) es ist zwar eine öffentliche auffindbare Webseite, aber geschlossen in deren die hier schreiben!
    Was ich aber festgestellt habe ist das Kunden ihre Fragen, über die Welten der Zulassung spannen!

    Ich nehme nur das Beispiel Riester! Riester ist ein Produkt das in allen Welten vertrieben werden darf!

    Es gibt mehre Riester in Formen

    - Riester Versicherung die für die Zulassung § 34 d der GewO; die Versicherungen, ab 2007 pflicht
    - Riester Fondssparanlagen die für die Zulassung § 34 f der GewO; die Finanzanlagen, ab 2014 pflicht
    - Riester Bausparen die für die Zulassung § 34 i der GewO; das Bausparen, Darlehn, ab 2016 pflicht

    Allein hier erkennt man schon um die Beratungsfähigkeit des einzelnen Vermittler, nicht in Punkto Qualität sondern die umfassende Beratung allein für solch ein komplexes Produkt! Allerdings wird auch den Kunden öffentlich auch was vorgegaukelt!
    Die angebliche Beratung, durch "echte" Berater, die samt eher eine Schimäre anspricht! Denn wer sollte eine Honorarberatung noch bekommen, wenn es nur 18 Berater (§ 34 f Abs. 3 GewO Stand 01.2020) Deutschlandweit zugelassen sind!

    Nicht die Spanne über der Zulassung wird gesprungen, sondern auch innerhalb einer Zulassung wird die vertikale Welt überspannt.

    Gut ein eines kann man den Kunden nicht verlangen, die Kenntnisse der Zulassung und deren Sonderheiten im Bezug auf der Zulassung kennen könnte! Aber wenn hier liest dürften sich viele Kunden und auch Vermittler eher sich als Weiterbildungsverweigerer titulierbar sein.

    Was im allgemeine verschwiegen wird ist, das alle Vermittler aller Zulassungen und aller Stellungen in einer Garantenstellung befinden, also grundsätzlich einen Wissensvorsprung gegenüber den Kunden besitzen! Und daher schon für geringe Irrtümer einzustehen hat!

    Und was macht der Kunde? Dieser sucht hier Rat, und bekommt hier etl. einen Rat der nicht stimmen kann! Allein aus den fehlerhaften Vortag des Fragenden! So ist ein Vertrag der vor Änderung der Zulassungsbestimmungen abgeschlossen wurde, nur mit den damaligen Gesetzen vergleichbar.
    Am ehesten Trifft dies noch für Versicherungen zu! Da diese über 35 Jahre laufen! Obwohl sich seit 2007 mehrfach die zuständigen Gesetze und Grundsatzurteile verändert haben!

    Am schnellsten werden Darlehnsverträge in das neue Rechtssystem aufgenommen, da meist eine Frist von 10 Jahre bis zum Neuvalutieren gegeben wird! Analog gilt dies auch für Bausparverträge!

    Aber was macht der Kunde? Dieser Fragt nicht nur falsch, sondern bekommt auch daher eher auch eine falsche Antwort! Denn Fragt er hier nach einer Lösung, so bekommt dieser einen falschen Lösungsansatz, aber diese könnte oder wird nicht zu seinen Problem passen!

    Geht der Kunde zu einer Bank, so bekommt dieser sein Wunsch erfüllt, aber nur nach den normalen BGB einen Schadensersatz- anspruch und position! Nicht aber nach den Rechten nach den GewO! Wie groß der Unterschied ist? Es gibt dafür einen Begriff "Beweisumkehrlast", der Kunde muss nicht den Schaden beweisen, sondern der Vermittler beweisen das er den Kunden "Sach- und Anlagegerecht nach den "Bond- Urteil" des BGH beraten hat!

    Und dafür muss man Dokumentieren und Protokollieren, was faktisch selbst die Bafin nicht mal bisher geschafft hat!


    Was macht der Kunde dieser verzichtet freiwillig auf seine Rechte im Bezug auf die "Beweisumkehrlast" darauf, der titulierte Weiterbildungsverweigerer!

    Diese glauben ersthaft, wenn Sie einen Abschuss in Eigenregie macht sparen Sie die Abschlusskosten! Was schlichtweg unmöglich ist, dafür sind die Vertriebskosten selbst für Online Systeme zu hoch! Über Apps abschließen? Gilt gleich!

    Nein, hier mutieren einzelne User zum Tippgeber auf und zugelassene Vermittler degenerieren sich hier zum Tippgeber, da deren Rat zu eine von ihnen nicht vorhandene Zulassung einhergeht!

    Es gibt hier auch sehr geschickte Unser die das Problem der fehlenden Zulassung sehr geschickt umgehen! Durch auslassen!

    Noch fragen?

    Bruno68

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Zensur hier im Forum ?

    Zitat Zitat von bruno68
    An reloaded,

    eine Zensur "nein", beobachten "ja", denn a) es ist zwar eine öffentliche auffindbare Webseite, aber geschlossen in deren die hier schreiben!
    Was ich aber festgestellt habe ist das Kunden ihre Fragen, über die Welten der Zulassung spannen!

    Ich nehme nur das Beispiel Riester! Riester ist ein Produkt das in allen Welten vertrieben werden darf!

    Es gibt mehre Riester in Formen

    - Riester Versicherung die für die Zulassung § 34 d der GewO; die Versicherungen, ab 2007 pflicht
    - Riester Fondssparanlagen die für die Zulassung § 34 f der GewO; die Finanzanlagen, ab 2014 pflicht
    - Riester Bausparen die für die Zulassung § 34 i der GewO; das Bausparen, Darlehn, ab 2016 pflicht

    Allein hier erkennt man schon um die Beratungsfähigkeit des einzelnen Vermittler, nicht in Punkto Qualität sondern die umfassende Beratung allein für solch ein komplexes Produkt! Allerdings wird auch den Kunden öffentlich auch was vorgegaukelt!
    Die angebliche Beratung, durch "echte" Berater, die samt eher eine Schimäre anspricht! Denn wer sollte eine Honorarberatung noch bekommen, wenn es nur 18 Berater (§ 34 f Abs. 3 GewO Stand 01.2020) Deutschlandweit zugelassen sind!

    Nicht die Spanne über der Zulassung wird gesprungen, sondern auch innerhalb einer Zulassung wird die vertikale Welt überspannt.

    Gut ein eines kann man den Kunden nicht verlangen, die Kenntnisse der Zulassung und deren Sonderheiten im Bezug auf der Zulassung kennen könnte! Aber wenn hier liest dürften sich viele Kunden und auch Vermittler eher sich als Weiterbildungsverweigerer titulierbar sein.

    Was im allgemeine verschwiegen wird ist, das alle Vermittler aller Zulassungen und aller Stellungen in einer Garantenstellung befinden, also grundsätzlich einen Wissensvorsprung gegenüber den Kunden besitzen! Und daher schon für geringe Irrtümer einzustehen hat!

    Und was macht der Kunde? Dieser sucht hier Rat, und bekommt hier etl. einen Rat der nicht stimmen kann! Allein aus den fehlerhaften Vortag des Fragenden! So ist ein Vertrag der vor Änderung der Zulassungsbestimmungen abgeschlossen wurde, nur mit den damaligen Gesetzen vergleichbar.
    Am ehesten Trifft dies noch für Versicherungen zu! Da diese über 35 Jahre laufen! Obwohl sich seit 2007 mehrfach die zuständigen Gesetze und Grundsatzurteile verändert haben!

    Am schnellsten werden Darlehnsverträge in das neue Rechtssystem aufgenommen, da meist eine Frist von 10 Jahre bis zum Neuvalutieren gegeben wird! Analog gilt dies auch für Bausparverträge!

    Aber was macht der Kunde? Dieser Fragt nicht nur falsch, sondern bekommt auch daher eher auch eine falsche Antwort! Denn Fragt er hier nach einer Lösung, so bekommt dieser einen falschen Lösungsansatz, aber diese könnte oder wird nicht zu seinen Problem passen!

    Geht der Kunde zu einer Bank, so bekommt dieser sein Wunsch erfüllt, aber nur nach den normalen BGB einen Schadensersatz- anspruch und position! Nicht aber nach den Rechten nach den GewO! Wie groß der Unterschied ist? Es gibt dafür einen Begriff "Beweisumkehrlast", der Kunde muss nicht den Schaden beweisen, sondern der Vermittler beweisen das er den Kunden "Sach- und Anlagegerecht nach den "Bond- Urteil" des BGH beraten hat!

    Und dafür muss man Dokumentieren und Protokollieren, was faktisch selbst die Bafin nicht mal bisher geschafft hat!


    Was macht der Kunde dieser verzichtet freiwillig auf seine Rechte im Bezug auf die "Beweisumkehrlast" darauf, der titulierte Weiterbildungsverweigerer!

    Diese glauben ersthaft, wenn Sie einen Abschuss in Eigenregie macht sparen Sie die Abschlusskosten! Was schlichtweg unmöglich ist, dafür sind die Vertriebskosten selbst für Online Systeme zu hoch! Über Apps abschließen? Gilt gleich!

    Nein, hier mutieren einzelne User zum Tippgeber auf und zugelassene Vermittler degenerieren sich hier zum Tippgeber, da deren Rat zu eine von ihnen nicht vorhandene Zulassung einhergeht!

    Es gibt hier auch sehr geschickte Unser die das Problem der fehlenden Zulassung sehr geschickt umgehen! Durch auslassen!

    Noch fragen?

    Bruno68

    Bruno, tut mir leid, einfach nur Blödsinn! Ich unterstelle mal, dass jeder Finanzvermittler diese Zulassungen hat, denn andernfalls nehmen die Banken das Geschäft gar nicht mehr an, no chance. Ich sehe es sogar eher als Chance, wenn ein Vermittler dazwischen steht, da man diesen haftbar machen kann und ein Vermittler muss eine Vermögensschadenshaftpflicht nachweisen, weil diese Teil der Zulassung nach 34i ist!

    Ich verstehe auch ehrlich gesagt gar nicht, was du sagen willst oder welche Stellung du beziehst, viel zu viel Text, viel zu umständlich geschrieben und einfach zu wirr!

    Wenn ich hier z.B. als Finanzmakler eine falsche Aussage treffe, was sicherlich - wenn auch im sehr, sehr geringen Ausmaß, auch mal der Fall war - dann wäre dem doch beizukommen! Verstehe nicht, warum dies noch nie - im übrigen auch in meiner fast 30-jährigen Tätigkeit im allgemeinen oder ganzem - der Fall war! Noch nie!

    Dies Mal ganz unabhängig davon, dass das Vermittler24 gar nicht hinterfragt hat, vielmehr lediglich nicht versteht, dass er hier aufgrund seines Auftretens, seiner Intensionen nicht im Ansatz erwünscht war und den wahren Grund seiner zurecht ausgesprochen Sperrung nicht reflektiert.

  5. Avatar von reloaded
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    Standard AW: Zensur hier im Forum ?

    Zitat Zitat von noelmaxim

    Dies Mal ganz unabhängig davon, dass das Vermittler24 gar nicht hinterfragt hat, vielmehr lediglich nicht versteht, dass er hier aufgrund seines Auftretens, seiner Intensionen nicht im Ansatz erwünscht war und den wahren Grund seiner zurecht ausgesprochen Sperrung nicht reflektiert.
    Doch den hat er reflektiert, der wahre Grund war, dass er die dunklen Geschäfte des N. hier kritisiert hat und leider N. hier die Macht hat......

  6. Avatar von volltilger
    volltilger ist offline

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    Standard AW: Zensur hier im Forum ?

    „dunkle Geschäfte des N.“ was geht denn bei Dir ab? Vom N. über den Tisch gezogen worden? Dann hau mal die Fakten auf den Tisch. Oder hast Du prinzipiell etwas dagegen für in Anspruch genommene Dienstleistungen bezahlen zu müssen?
    Provision? Hat er sich Verdient, durch Arbeit. Sei ihm gegönnt, kennst Du seine Abschlussquote? Das passiert alles auf Vorschussbasis.
    Niemand muss bei N. abschliessen, das Angebot hat er trotzdem erstellt, und wenns passt und beide Seiten profitieren ist doch OK. Kannst Du besser? Dann TU ES.
    Diese „ich krieg alles für Lau“ Mentalität geht mir dermassen auf die Gonaden, natürlich macht N. das für die Kohle, weshalb sonst haut man sich die Nächte um die Ohren?
    Meinst Du mir macht das Spaß Samstags um 3.00 Uhr aus dem Hintergrunddienst in die Klinik zu fahren und abzuklären ob die rotzbesoffen gestürzte Randexistens lallt weil sie einfach nur voll ist oder vieleicht grad ins Resthirn einblutet? Das mach ich wegen der Kohle. Und danach geh ich mich waschen.
    Richtig eklig finde ich dann z.B.eher die Honorarforderungen der Anwälte der Verbraucherzentrale, 50 Mio € für praktisch nix... Anwalt hätt ich werden sollen.

    Ergänzung: Die 50 Mio Honorarforderung für die „Dieselgate“ Sammelklage ist gemeint.

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Zensur hier im Forum ?

    Zitat Zitat von volltilger
    „dunkle Geschäfte des N.“ was geht denn bei Dir ab?
    dunkel, klasse, denke mal, er sitzt eher im Dunkeln

    Egal, wir wollen hier Frieden und Ruhe, im Grossen und Ganzen ist uns das auch gut gelungen. Was ich mich aber am meisten frage, gelingt solch einem Menschen eigentlich solch ungeheuerliche Unterstellung auch ohne Anonymität, quasi mit Signatur, besser noch bei mir im oder vorm Büro??

  8. Avatar von volltilger
    volltilger ist offline

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    Standard AW: Zensur hier im Forum ?

    Ja, und helfen und Tips auf Stolperstricke geben��.
    @Noelmaxim: Ich hab ja einige Male die Apobank für geeignete Kandidaten ins Spiel gebracht, konntest Du da noch drunter? Ich hab danach nie wieder etwas von den jeweiligen TE gehört, weder ein „Danke“ noch sonstwas, gehe also davon aus, daß die glücklich geworden sind?

  9. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Zensur hier im Forum ?

    Hallo Volltilger,

    es gilt bei der Apo Bank leider diese Kriterien (siehe insbesondere Kundengruppe) zu beachten, sonst würde ich sie auch viel öfters auswählen wollen:
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  10. Avatar von volltilger
    volltilger ist offline

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    Standard AW: Zensur hier im Forum ?

    Ja, ist bekannt, hatte ich ja auch auf die passenden Kandidaten eingeschränkt...��
    scheinen aber keine soo schlechte Konditionen zu sein, wenn man denn drankommt. Wir sind ganz gut damit gefahren, und wenn Du auch kein Feedback hattest scheinen die TE da wohl unterstützt worden zu sein. Ich habe leider nie ein „Danke für den Tip“ o.ä. erhalten.
    Wurde ja schon gepostet, Apobank geht nur 1X, Eigenheimfinanzierung ist das Lockangebot, mit der zu erwartenden Existenzgründung wird das Geld verdient, und da gehts dann um ganz andere Beträge. Da kloppen sich aber alle drum, Spasskass und und und..
    Nächste Finanzierung würde ich hier einstellen, schade, daß es keine Timeline mit Erfahrungen zu den alten Posts gibt, wie stehen wir nach 5-10-15 Jahren da, würde ich mir wünschen, vieleicht eine Erinnerungsmail alle 5 jahre, wie gehts euch heute?

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