Fernabsatz

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  1. Avatar von MaroS
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    Standard Fernabsatz

    Angenommen nur ein Ehepartner hat persönlich Kontakt zu Darlehensvermittler für Konditionsanfrage und unterschreibt alleine den Antrag (nur Antrag, nicht Vertrag).
    Alle weitere Kontakte gehen wegen Corona über Telefon, Email und Post. Vertrag kommt mit Post, wird von beide Ehepartner unterschrieben und mit Post zurückgeschickt.

    Der eine Ehepartner hatte kein persönliche Kontakte mit Vermittler, der andere nur einmal. Ist das dann Fernabsatz oder nicht?

  2. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Fernabsatz



    Würde sagen nein, da nicht AUSSCHLIEßLICH EMAIL / TELEFON sondern Postweg mit Unterschriften.

    Hab mal einen Link reinkopiert. Siehe hier C

    https://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&find=Fernabsatz__Begriff-und-Bedeutung


  3. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Fernabsatz

    Auch Briefe sind Fernkommunikationsmittel nach § 312 c Abs. 2 BGB. Aber bei Personenmehrheiten auf Verbraucherseite (Ehepaar) ist ein Fernabsatzgeschäft bereits ausgeschlossen, wenn einer persönlichen Kontakt hatte, da der andere dann die Möglichkeit hat, das fernabsatzbedingte Informationsdefizit auszugleichen.