Guten Morgen,

laut BGH Urteil vom 27.04.2021 ist ein Schweigen zu einer Gebührenänderung nur dann als Zustimmung zu werten, wenn sich dadurch für den Verbraucher keine Verschlechterung ergibt.
Somit muss die Postbank einer Kundin die Kontoführungsgebühren seit dem 1. Januar 2018 erstattet.

Denkt ihr, dass man das Urteil auf die neue Gebühr der DKB von 3 € je Konto und pro Monat übertragen kann?
Oder klappt das nicht, weil das nur für Verbraucher gilt und ich als Selbstverwalter einer WEG mit 4 Einheiten als Geschäftskunde zähle und dort ggf. andere Regeln gelten?
Denkt ihr, dass ich bei Gebührenerhebung um die Gebühren drumherum gekommen wäre, wenn ich den Gebühren widersprochen hätte?

Kennt ihr gute Alternativen zur DKB?

Viele Grüße
BenniG