Widerruf Darlehen

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  1. Avatar von JeanyB
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    Standard Widerruf Darlehen

    Hallo zusammen,

    ich bin mit großem Interesse auf diese Seite gestoßen.
    Ich hätte da mal eine Frage, meine Expartnerin erklärt den Widerruf eines Immobilienkredites der DSL Bank. Sie möchte damit aus unserem gemeinsamen Immobilienkredit aussteigen. Ich hingegen, möchte das Darlehen nicht widerrufen!
    Daher meine Frage: Kann sie das ganz alleine? Die klagt mittlerweile gegen die Bank, alles ohne mein Einverständnis! Wenn sie je mit dem Widerruf durchkommen sollte, was bedeutet das für mich? Wird das Darlehen dann automatisch rückangewickelt? Bzw. kann ich dem Widersprechen? Bzw. muss ich zustimmen?

    Vielen Dank für eine Info!

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: Widerruf Darlehen

    Kleiner Tipp,

    Die Schraubzwinge "Bereichungsverbot" könnte hier eine Hilfe sein, die Herausgabe des Geldes, also seines Eigentums zu veranlassen! Ist aber nicht richtig zielgerichtet.

    Über ihre Thema hat sich Jun.-Prof. Dr. Frank Rosenkranz Juniorprofessur Für Bürgerliches Recht Im Digitalen Zeitalter

    "Rosenkranz, Bausparsofortfinanzierung als verbundene oder zusammenhängende Verträge" erschienen in" Zeitschrift für Wirtschaft und Bankenrecht , 3 März 2018 Heft Nr. 9

    Da gibt es eine Stelle wo tatsächlich ein Darlehn gelöst von Bausparvertrag gekündigt werden kann, folgerichtig bleibt der Bausparvertrag weiterhin bestehen.

    Hier wäre die Anbietung der Übernahme des Darlehn als Einzelschuldnerin angebracht, damit wäre eine Entlassung der Ex aus den Darlehn folgerichtig möglich! Hier könnte der § 5 Abs. 2 Muster ABB ist das Bauspardarlehn regelmäßig kein notwendiger Bestandteil eines Bauspargeschäfts!"

    Also bieten sie jetzt vor dem Urteil, die schriftliche Einzelübernahme, für die Restlaufzeit an! Damit wäre der Rechtsstreit mit der DSL beigelegt.

    Es bliebe nur der Streit "ihrer" Beiträge gegenüber der Ex über! Da es sicherlich um einen 5 stelligen Betrag geht, es Stände "schwerer Diebstahl oder Betrug" im Raume.

    Der Beweis wäre die getrennte Kontoeinzahlung zur Tilgung! Und die Tilgungeinsetzung des Bausparvertrages über den Darlehnsvertrag. Es fängt an, ab § 812 BGB.

    bruno68

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