Wertmitteilung von Aktien an das Finanzamt im Todesfall

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Marlon
    Marlon

    Standard Wertmitteilung von Aktien an das Finanzamt im Todesfall

    Vor drei Wochen verstarb mein Onkel, von dem ich unter anderem auch einige Aktien erbte. Mein Vater sagte mir, dass ich diese Aktienerbschaft dem Finanzamt melden muss. Nun weiß ich aber gar nicht, welchen Wert ich angeben muss, da Aktien ja durch den Handel an der Börse jeden Tag einen anderen Wert haben. Lege ich den Kurswert zugrunde, der am Tag der Meldung an das Finanzamt Gültigkeit hat?

    MfG
    Marlon

  2. Avatar von FinanzTom
    FinanzTom

    Standard AW: Wertmitteilung von Aktien an das Finanzamt im Todesfall

    Hallo Marlon,
    da du ja den wert Der Aktien ermitteln mußt um entsprechend Steuern zu zahlen,mußt du Wert der Aktie angeben an dem du diese geerbt hast.
    mfg
    F.T

  3. Avatar von Claude
    Claude

    Standard AW: Wertmitteilung von Aktien an das Finanzamt im Todesfall

    Marlon, soweit ich weiß, muss der Wert per Todestag angegeben werden. Allerdings wird auch die Bank, bei der die Aktien verwaltet werden, den Wert an das Finanzamt melden.

    Claude

Ähnliche Themen

  1. Zahlaufforderung Todesfall

    Von Gededon im Forum Banken & Sparkassen
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 09.05.2020, 00:36
  2. Riesterrente - Todesfall

    Von mampe im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 24.03.2018, 16:49
  3. Todesfall bei Fondgebundener Lebensversicherung

    Von shifty im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 30.01.2016, 19:51
  4. Günstige Absicherung der Immobilienfinanzierung im Todesfall

    Von Pfingstochse im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 05.06.2010, 17:04
  5. Anspruch auf die Pensionskasse im Todesfall

    Von Brownie70 im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 09.04.2010, 14:31

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.