Ausbildung zum Versicherungsfachmann

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  1. Avatar von mondkind
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    Standard Ausbildung zum Versicherungsfachmann

    Hallo Zusammen,

    ich habe bei einer Versicherung eine Ausbildung zum Versicherungsfachmann begonnen und nach 2 Monaten festgestellt das es doch nichts für mich ist. Nun fordert der Agenturinhaber den gezahlten Lohn zurück. Ich war in der Zeit Handelsvertreter nach 84 HGB. Der Vertrag wurde mit dem Agenturleiter direkt gemacht. Das Gehalt während der Ausbildung wurde als Provisionsvorschuss gezahlt. Diesen Provisionsvorschuss sollte ich nach meiner Ausbildung für die Agentur wieder in Form von Verträgen mit einem Volumen von 25.000 EUR innerhalb eines Jahres verdienen. Da ich aber nun aufgehört habe frage ich mich ob ich den Provisionsvorschuss zurückzahlen muss oder ob es da eine andere Möglichkeit gibt. Kann mir jemand von Euch behilflich sein? Was kann ich noch machen?

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Ausbildung zum Versicherungsfachmann

    War es nun Lohn, Gehalt oder Provisionsvorschuß?
    (Keine Ausbildungsvergütung?)

    Würde an deiner Stelle einfach im Arbeitsvertrag nachschauen, was dazu dort vermerkt ist.

    Meiner (privaten unmaßgeblichen) Meinung nach haben wir natürlich einen gesetzlichen Mindestlohn - wenn hier weniger als dieser gezahlt werden soll, kann man vermutlich arbeitsrechtlich dagegen vorgehen - hast du eine Berufsrechtsschutzversicherung oder bist Mitglied einer Gewerkschaft? Dann kann man dort nachfragen - möglicherweise können auch Arbeitsamt/Jobcenter weiterhelfen.

  3. Avatar von mondkind
    mondkind ist offline
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    Standard AW: Ausbildung zum Versicherungsfachmann

    Danke für deine Antwort. Vertraglich war es als Provisionsvorschuss vereinbart. Da ich aber ohne IHK Prüfung keine Versicherung verkaufen darf, weiß ich nicht ob es auch als Provisionsvorschuss durchgeht oder doch eher als Ausbildungsvergütung.

  4. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Ausbildung zum Versicherungsfachmann

    Wende dich hierbei an einen Anwalt für Arbeitsrecht...

    Grundsätzlich hast du während der Ausbildung das Recht auf eine angemessene Bezahlung (auch für die beiden Monate) und reine Provisionslöne (ohne Fixgehalt) sind mM nicht zulässig.

    Aber genaue und verlässliche Auskünfte wird dir nur ein Rechtsanwalt geben können.

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