Hallo,

leider sind mir trotz aller Informationen durch die Medien einige Dinge bei der Einlagensicherung in Deutschland noch immer nicht ganz klar. Wenn ich richtig informiert bin, dann besteht eine gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von aktuell 50.000 € pro Kunde und ab 2011 dann von 100.000 € in der gesamten EU. Mich würde an dieser Stelle interessieren, ob die Einlagensicherung personen- oder bankgebunden ist? D.h.: Wenn ein Kunde bei zwei Banken jeweils 50.000 € Einlagen hinterlegt hat, die gleichzeitig pleite gehen, würde er dann seine vollen 100.000 € ausbezahlt bekommen, weil er ja pro Bank nicht mehr als 50.000 € hinterlegt hat oder würde er nur 50.000 € ausgezahlt bekommen, weil die Einlagensicherung ja aktuell nur bis 50.000 € reicht?

Soweit ich weiß sichert über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus noch der BdB das Ausfallrisiko der Privatbanken so gut wie zu 100% ab. Es kann also im Prinzip kein Anleger seine Einlagen verlieren. Wenn das so stimmt, würde mich interessieren, ob die Einlagensicherungsfonds vom EdB (gesetzliche) und BdB (freiwillige Einlagensicherung) überhaupt ausreichend Rücklagen gebildet haben, diese Einlagen im Ernstfall auch Auszuzahlen? Soweit ich mich erinnere, musste der Einlagensicherungsfonds schon bei der Entschädigung einiger Lehman-Opfer, Kredite beim Soffin in Milliardenhöhe aufnehmen, weil das Geld nicht reichte. Was aber machen die Anleger, wenn der Staat wie absehbar in einigen Jahren so verschuldet ist, dass er keine Milliardenbürgschaften mehr zur Verfügung stellen kann, um so dem Einlagensicherungsfond unter die Arme zu greifen? Dann bräuchten die Einlagenischerungsfonds ja Billionen-Rücklagen, um sich vom Staat unabhängig zu machen.

Weiß von euch irgendjemand näheres über die Situation der Einlagensicherung in Deutschland?