Bausparvertrag im Tarif BHW EohnBausparenPlus (FX2N)

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  1. Avatar von mihut87
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    Standard Bausparvertrag im Tarif BHW EohnBausparenPlus (FX2N)

    Hallo,

    ich habe für den Kauf einer Immobilie ein Angebot der BHW erhalten.

    Gesamtpreis inkl. Kaufnebenkosten 441.733,5€
    KfW 124 Wohneigentum 68000 Sollzinssatz nom./eff. 3,9% /4,02 % 10 J. Zinsbindung
    Festhypothek 243000 €
    Sollzins nominal 3,9 %
    Sollzins effektiv 4,54 %
    15 J. Zinsbindung
    Eigenkapital ohne Bausparen 130.733,5
    Bausparvertrag Tarif BHW WohnBausparen Plus (FX2N)
    Abschlussgebühr 2430 Euro. Sollzins 2,35 %, Effectiver Jahreszins 2,79 %
    Bauspardarlehen: ca. 182.144,14 € (der in 10 Jahren getilgt werden kann)

    Hierzu stellen sich mir die folgenden Fragen:
    1. Wie sind die Konditionen zu bewerten? Ist das ein gutes Angebot? In Anbetracht der aktuellen Zinssteigerungen ist es ein gutes Zinssatz?

    2. Der effektive Sollzins ist deutlich höher als der Nominalzins. Das liegt meiner Meinung hauptsächlich daran, dass BHW pro Monat bis zur Tilgung der Festhypothek einen GVV Zuschlag iHv 61€ mit einrechnet. Dabei handelt es sich um eine Risiko Lebensversicherung, die angeblich nach einem Jahr gekündigt werden kann. Ist das tatsächlich so? Oder muss ich diese gar nicht erst abschließen?

    3. Gibt es Erfahrungswerte, in welchem Umfang die BHW (oder andere Anbieter) die Vorfälligkeitsentschädigung reduziert, wenn man das Folgedarlehen auch wieder dort abschließt?
    4. Der Makler, der eigentlich den Käufer auswählt (die Verkäuferin ist im Pflegeheim und hat ihm bevollmächtigt) drängt sehr - durch „Hinweise“ beim Beratungsgespräch mit dem Postbankberater- dass wir dieses Angebot annehmen, da sonst das Haus an einen anderen Käufer geht (es geht um ganz viele Interessenten, da der Verkaufspreis sehr gut ist).
    Vielen Dank für eure Einschätzung!

  2. Avatar von KingRollo
    KingRollo ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag im Tarif BHW EohnBausparenPlus (FX2N)

    Guten Morgen,

    ich bin zwar kein Profi auf dem Gebiet und hatte das Thema Finanzierungen bisher nur zweimal selbst vor mir.

    Hast du dich auch mal an einen unabhängigen Finanzierungsmakler gewandt, der auch normale Annuitätendarlehen erfragt? Wenn nicht, würde ich das dringend angehen.

    Ich bin fast nur stiller Mitleser hier im Forum und immer wenn ich BHW oder generell Bausparkasse lese, werden die Kunden oft über den Tisch gezogen, z.B. mit Provisionen. Dann werden die Kunden oft im Unklaren gelassen was Laufzeiten, spätere sehr hohen Raten oder den richtigen Zeitpunkt der zuteilung angeht.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag im Tarif BHW EohnBausparenPlus (FX2N)

    Herr KingRollo,

    bitte "werfen sie freie Vermittler" nicht in den Topf mit gebunden Vermittler.

    Tatsächlich halte dieses Angebot von mihut87 grundsätzlich für Müll, denn wer sich mit den Finanzierungsbedingungen auskennt, weis das es finanzierbare und unfinanzierbare Kosten gibt!

    Um eine richtige Berechnung durchzuführen, bedarf es erstmal die Ermittlung des echten Darlehnsbedarf!

    Damit muss die Teilung der Kosten in Immobilienkosten und Nebenkosten.

    Die Nebenkosten sind durch das vorhanden EK zu bezahlen!!! Das Restguthaben bestimmt dann den Beleihungsauslauf, weil hier dies zur eigentlichen Darlehnshöhe führt.
    Demnach wird die Darlehnssumme durch den Kaufpreis geteilt, das ergibt den Beleihungswert in %. Da hier eine Laufzeit von 15 Jahre gerechnet wurde kommt noch ein Zinszuschlag hinzu.

    Beispiel: Darlehn 350.000 € Kaufkosten 400.000 € ergibt 7/8, weil man alle Nullen streichen kann, bleiben 35 durch 40 gekürzt, mit 5 ergibt 7/8. ein 8-tel sind 12,5 % mal sieben sind 87,5 % Beleihungsauslauf.
    In den Zinstabelle wäre die eine 90 % Finanzierung, das ergibt den Zinssatz x plus Zinszuschlag y für 15 Jahre, das ergibt dann den Darlehnszinssatz z.

    Aber hier der Knackpunkt!

    Die 10,5 Jahresfrist nach Vollauszahlung kann beiderseitig jährlich gekündigt werden, also nach 11,5 Jahren, usw. bis zum 14,5 Jahr.

    Bis hier hin kann der Kunde vorläufig alles erklärt werden!

    Weitere Knackpunkte ab hier ist die Berechnung über die Werthaltigkeit der Immobilie!

    Wie diese errechnet wird, habe ich diese Woche schon hier im Forum eingestellt! Dieser Weg ist der gesetzliche vorgeschriebene Weg, jede Abweichung von den Vorgaben wird in den § 505 a bis d BGB geregelt.

    Der Begriff des Halbsatz:".. hätte nicht geschlossen werden dürfen."; führt bei Korrekter Angaben des Kunden zu einem Totalverlust für den Gläubiger! Denn der Schuldner wird gerichtlich so gestellt, als wäre kein Darlehnsvertrag abgeschlossen wurden.

    Die Nebenfolge ist, weil der Schuldner als Eigentümer in Abteilung steht, kann dieser nach der Urteilsverkündigung die Löschung seiner Grundschuld per Urteil beim Amtsgericht beantragen.

    Das ist mir der einzige bekannte Weg, dass ein Schuldner seinen Gläubiger ohne eine Vertragserfüllung aus seinem Grundbuch loswerden kann, allerdings gilt dies erst für Verträge, die nach 21.03.2016 abgeschlossen wurden.

    Zum anderen Teil, die Sache mit Todesfallschutz dürfte wegen der fehlender Erlaubnis der Versicherungsvermittlung, ein Aufhänger sein. Sofern der Tod der versicherten Person während Darlehnslaufzeit eintritt .
    Allerdings kann eine gerichtliche Prüfung nur erfolgen, wenn der überlebende Ehepartner von dieser Untersicherung wegen einem Beratungsmangel Kenntnis erlangt.

    Demnach gilt für mich, dass es klar erkennbar, dass der Vermittler nur in Sinne der BHW handelt darf und nicht im Auftrag des Kunden.

    Seine Schulung ist erkennbar nur mangelhaft, weil dieser nicht erkennt, dass die im BHW BSV vorhandene Todesfallversicherung ohne Gesundheitsfragen nur eine mangelhafte Absicherung darstellt, in den meisten Fällen nur eine Unterversicherung mit 100.000 €, versus 300.000 €, wie in diesen Fall evtl. vorliegt kann.

    Hier wäre ein gesonderter Abschluss ein Todesfallversicherung, mit G-Fragen, mit Abtretungsurkunde an den Gläubiger, die eine Vermeidung der Unterversicherung der sichere Weg. Da der BSV in der Tilgungsphase als zwingende Bedingung ein Todesfallschutz verlangt.
    Zwar lässt sich dieser auch vorher auch einbringen.
    Denn was nützten 100 bis 150.000 € aus einer Todesfallversicherung, wenn die Restschuld mehr als 200 bis 300.000 € beträgt? Überhaupt nichts, die Witwe und die Kinder sind trotz des teilweisen Versicherungsschutzes komplett Bankrott und sind Jahrzehnte wegen der Restschuld auf dem Niveau Hartz IV gefesselt.
    bruno68

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Bausparvertrag im Tarif BHW EohnBausparenPlus (FX2N)

    Zitat Zitat von bruno68
    Die 10,5 Jahresfrist nach Vollauszahlung kann beiderseitig jährlich gekündigt werden, also nach 11,5 Jahren, usw. bis zum 14,5 Jahr.
    Falls du dich hier auf den §489 BGB beziehen solltest, dann steht das so definitiv nicht drin.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag im Tarif BHW EohnBausparenPlus (FX2N)

    Zitat Zitat von mihut87
    Hallo,

    ich habe für den Kauf einer Immobilie ein Angebot der BHW erhalten.

    Gesamtpreis inkl. Kaufnebenkosten 441.733,5€
    KfW 124 Wohneigentum 68000 Sollzinssatz nom./eff. 3,9% /4,02 % 10 J. Zinsbindung
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    Abschlussgebühr 2430 Euro. Sollzins 2,35 %, Effectiver Jahreszins 2,79 %
    Bauspardarlehen: ca. 182.144,14 € (der in 10 Jahren getilgt werden kann)

    Hierzu stellen sich mir die folgenden Fragen:
    1. Wie sind die Konditionen zu bewerten? Ist das ein gutes Angebot? In Anbetracht der aktuellen Zinssteigerungen ist es ein gutes Zinssatz?

    Nein, das ist ein schlechtes Angebot!


    2. Der effektive Sollzins ist deutlich höher als der Nominalzins. Das liegt meiner Meinung hauptsächlich daran, dass BHW pro Monat bis zur Tilgung der Festhypothek einen GVV Zuschlag iHv 61€ mit einrechnet. Dabei handelt es sich um eine Risiko Lebensversicherung, die angeblich nach einem Jahr gekündigt werden kann. Ist das tatsächlich so? Oder muss ich diese gar nicht erst abschließen?

    Nein, nicht nur das, auch weil das Darlehen endfällig gestellt ist und im Effektivzins u.a. die Abschlussgebühren Berücksichtigung finden. Der Effektivzins über die gesamte Laufzeit (vorne endfälliges Darlehen/hinten Bauspardarlehenstilgung) ist noch mal ein anderer.

    3. Gibt es Erfahrungswerte, in welchem Umfang die BHW (oder andere Anbieter) die Vorfälligkeitsentschädigung reduziert, wenn man das Folgedarlehen auch wieder dort abschließt?

    Es fällt dich aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus ohnehin schon fast keine VFE mehr an!


    4. Der Makler, der eigentlich den Käufer auswählt (die Verkäuferin ist im Pflegeheim und hat ihm bevollmächtigt) drängt sehr - durch „Hinweise“ beim Beratungsgespräch mit dem Postbankberater- dass wir dieses Angebot annehmen, da sonst das Haus an einen anderen Käufer geht (es geht um ganz viele Interessenten, da der Verkaufspreis sehr gut ist).
    Vielen Dank für eure Einschätzung!

    Wollen sie sich das gefallen lassen? Sie werden bedrängt, merken sie das? Diese Handlungsweisen sind bei der Postbank Immobilienabteilung gängige Praxis, Immobilie nur, wenn die Finanzierung auch bei der Postbank gezeichnet wird!

    Die Finanzierungen der BHW und der Postbank sind durch viele Anbieter am Markt besser anzubieten, auch gibt es bei den anderen Bausparkassen bessere Tarife als die der BHW!!

  6. Avatar von Emitter
    Emitter ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag im Tarif BHW EohnBausparenPlus (FX2N)

    Ich kann über das, was "bruno68" richtig sagt, auch angesichts des Alters des Threads nicht viel hinzufügen: Das ist alles sehr differenziert und solide durchgerechnet. Ich kann aber generell nur zur Wachsamkeit raten, wenn auf der anderen Seite des Tisches die BHW sitzt. Habe vor 30 Jahren mehr oder weniger blind und gutgläubig eine Finanzierung unterschrieben, bei der es sehr wohl Alternativen gegeben hätte. Bei der Prolongation wurde mir geraten, beizeiten einen BSV abzuschließen und dessen Besparung am besten mit einer einmaligen recht hohen Summe zu beginnen. Als dann die Verlängerung der Finanzierung anstand, war dieser BSV aus obskuren Gründen nicht geeignet, ergo auch die in dem Zusammenhang gezahlte Abschlussgebühr fort... Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber unter dem nicht wegzudiskutierenden Diktat des geführten Schriftverkehrs erstattete man gönnerhaft die Hälfte der Gebühr. Lange Rede,...: Ein solider Taschenrechner hilft hier ungemein und im Falle der BHW ein waches Auge.

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Bausparvertrag im Tarif BHW EohnBausparenPlus (FX2N)

    Danke Emitter,

    aber ich glaube, dass diese Finanzierung letztlich nicht geklappt hat. Dafür sind zu viele Löcher in den Angaben sind.

    Die Reihenfolge stimmt nicht, die Aufteilung Haus- und Nebenkosten fehlt gänzlich.

    Schaut man nur die Bedingung der KfW an, es besteht die Pflicht eine Grundbestellung bis zum Hauswert 100 % einzuhalten!

    Demnach muss der Hauptfinanzierer an 1. Stelle stehen, und das bedeutet bis 60 % vom Nettohauswert und da fängt der Zinszuschlag für gesamte Summe an. Ist die erfolgt? Nein! Die Daten
    Festhypothek 243000 €
    Sollzins nominal 3,9 %
    Sollzins effektiv 4,54 %
    15 J. Zinsbindung
    sind zu heulen.

    Rechnet man um 243.000 € mal 4,54 % p.a., da fallen 11.033 € Zinsen jährlich an, und monatlich 920 € in 15 J. 165.483 € Zinsen
    .
    Das KfW Darlehn
    KfW 124 Wohneigentum 68.000 Sollzinssatz nom. /eff. 3,9 % /4,02 % 10 J. Zinsbindung
    Rechnet man um 68.000 € mal 4,02 % p.a., da fallen 2.734 € Zinsen jährlich an, und monatlich 228 € in 10 J. 27.360 € Zinsen
    Die Tilgung nun diese ist bisher unbekannt. Gehen wir mal von einer Volltilgung aus 68.000 € ergibt eine monatliche Zahlungslast von 68 K€ durch 120 Monate von 567 € plus hälftige Zinslast 114 € sind 681 €.

    Sparanteil für 15 Jahre BS 243.000 bei 40 % sind 98.000 € Guthaben durch 180 Monate sind 545 € monatlich.

    Hier wäre die Ehrlichkeit besser, denn das Offenlassen der Restschuld KfW, ist der erste Knackpunkt, wie soll denn umgeschuldet werden? Wer übernimmt die Restschuld, wenn dies kein Volltilger ist?
    Es ist fraglich, ob es nicht besser wäre für diese 10 Jahre, das Ansparen von 24.000 € innerhalb des 1.BSV zu verzichten und so aus der 1. Insolvenzfalle zu kommen? Wenn, das KfW Restdarlehn fällig wird.

    Unter der Prämisse KfW ein Volltilger ist, sind monatlich, 545 € zu sparen, KfW 681 € und 950 € Zins insgesamt von 2.150 € fällig werden.

    Zwar könnte man aus dem Volltilger, in eine 2 % Tilgung wandeln, die Restschuld von 58.000 über ein BSV absichern, davon 40 % Guthaben (24.000 €) ergibt eine Sparrate von 200 €!
    Die Zinslast von 114 € und Tilgung 110 €, so ergibt eine andere Belastung von 424 €, statt der 681 €.

    Da würde die Belastung auf 1.890 € mindern, was aber immer noch ein Einkommen von min. 5.000 € netto bedeutet.

    bruno68

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