baV Entgeltumwandlung mit Direktzusage, Gehalt über BBG

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  1. Avatar von Bigfoot
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    Standard baV Entgeltumwandlung mit Direktzusage, Gehalt über BBG

    Hallo,

    ich bin etwas ratlos (weil unerfahren).

    Mein AG bietet Bruttoentgeltumwandlung an, das gewandelte Geld als Direktzusage (somit sollte man auch über 8% der BBG steuerfrei sein, richtig?)
    Mein Gehalt liegt über der BBG und ich frage mich, welche Überlegungen ich genau anstellen sollte, ob sich das ganze "lohn", oder sinnvoll ist.

    Bei 1-2 jährlichen Sonderzahlungen bietet der AG auch einen Teil (idR 1000,-) an umzuwandeln und schießt dann 100€ zusätzlich bei, wenn man auf die Auszahlung verzichtet. Dort heißt es dann, dass diese nicht auf die 4% Grenze angerechnet werden, die sozialversicherungsfrei sind.
    1. Wie funktioniert das? (Ich lese da Formulierungen wie "arbeitnehmerfinanziert")


    2. Verstehe ich das richtig, dass ich bis zu 4% der BBG wandeln kann, und damit dann steuern spare, und auf den Betrag keine Renten-/Kranken-, sonstigen Abgaben/Abzüge anfallen?
    3. Was genau passiert, wenn ich mehr als 4% der BBG wandeln würde? Das reduziert mein Brutto, und damit auch meine Steuern; aber muss ich dann irgendwas anderes zahlen? (bzw. hängt das davon ab ob ich dann immer noch im Brutto über der BBG wäre oder dann darunter falle?)

    4. Solange ich über der BBG bleibe wirkt sich das nicht negativ auf meine Rente aus, korrekt?

    5. Welche Vor- oder Nachteile sollte ich noch berücksichtigen?

    Bin für Tipps und Erklärungen dankbar. Finde im Netz immer nur Beispielrechnungen die unter der BBG liegen, oder die keine Direktzusagen sondern andere Verträge berücksichtigen

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: baV Entgeltumwandlung mit Direktzusage, Gehalt über BBG

    Ehrlichkeit oder Lüge?

    Die Lüge wäre zu sagen es ist für Sie ein gutes Geschäft für Sie.

    Denn ohne der Eigentümer der "Police" werden, gehört ihnen nichts von eingezahlten Beitrag. Weder in der Spar- noch Rentenphase!

    Zum anderen werden keine biometrischen Fragen gestellt, was natürlich sich bei Gruppenversicherungen grundsätzlich teuerer oder weniger Rente bedeutet.

    Gehen sie vorher in Rente, als gesetzlich erlaubt, steht ihnen die bAV nicht zu Verfügung und das evtl. über Jahre. Und sollte sie dann einsetzen, dann dummerweise nur gekürzt, weil die fehlenden Beiträge die Rentenanwartschaft mindern.
    Gleichzeitig aber die volle Besteuerung und Sozialbeitragung anfällt, demnach möglicherweise die bAV zwischen garnichts und wenig auszahlen kann.

    Denn die Besteuerung erfolgt auf das Gesamteinkommen in der Rentenphase, während in der Sparphase, die Steuerersparnis eintritt. Was eigentlich unsinnig ist!

    Auch fehlt ihnen das Geld zur Vermögensbildung und damit dient dies nur zur Abhängigkeit von ihren AG.

    Inwieweit, eine Besteuerung bzw.in welcher Höhe diese anfällt, fällt zusammen mit der Krankenversicherung ob eine PKV oder GKV benötigt wird.

    Man braucht sich nur die ABG's für Nordamerika anschauen, wo evtl. 25 % der Krankenkosten selber vom Kunden übernommen werden müssen, sofern dieser nicht in ein Vertragskrankenhaus geht.

    Über eine Behandlung ausserhalb der 1.Welt wollen wird mal schweigen! Und auch da wird die Zuzahlung recht happig. Ich sage nur Zahnarzt, Vorkasse und Schweiz.
    Oder Niederlande Kostenübernahme 90%, in Deutschland ist der SB auf 5.000 € pro Jahr begrenzt.
    Wenn sie über der BBG verdienen seinen Sie stolz darauf. Aber vergessen Sie nie, dass es nächstes Jahr vorbei seinen kann! Wenn der AG die Entlassungswellen vorbereitet!
    Dann gehen Sie mit nix in der Tasche.

    Suchen sie lieber eine Hilfe er ihnen nach ihrer Planung eine günstige Sozialsabsicherung verschaft und ihnen hilft ein Vermögen aufzubauen hilft und bezahlen Sie ihn.

    bruno68

  3. Avatar von titan1981
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    Standard AW: baV Entgeltumwandlung mit Direktzusage, Gehalt über BBG

    Du musst die Bedingungen genau lesen. Im Normalfall gibt man einen Teil des Bruttos vor Abzug von Steuern ab. Somit verringert man sein Brutto Gehalt. Das bedeutet wenn man unter der BBG der RV rutscht, dann verliert man Rentenansprüche in der GRV. Wenn man drüber bleibt nicht. Zudem muss mittlerweile der Arbeitgeber ~15% hinzu schießen da er hierdurch selber Abgaben spart. Lass dir das von deinem Arbeitgeber einmal durch rechnen was du mit der BAV an neuem Brutto hast oder rechne es selber aus.

    1. du zahlst ein und der Arbeitgeber gibt dir zusätzlich was hinzu also zahlst du als Arbeitnehmer den größten teil.

    2. richtig bei 4% deines Bruttos ist das so korrekt. du zahlst deine Steuern dann sobald du deine Rente beziehst in der Hoffnung dass durch die Steuerstundung über dem Vertrag mehr raus kommt als anderswo. zudem kommen bei GKV mitglieder noch die Beiträge zur Versicherung auch für den BAV anteil hinzu.

    3. Man kann bis zu 8% des Buttos in die BAV stecken aber nur 4% sind Sozialversicherungsfrei frei die 4% drüber sind nur noch steuer frei. liegst du immer noch über der BBG und du hast alle Sozialabgaben schon mit deinem normalen Lohn abgedeckt ist das auch weiterhin frei. (bin kein Steuerberater somit Antwort als normaler Nutzer des Forums)

    4. korrekt wenn du nach allen BAV abgaben noch über BBG RV liegst.

    5. Vorteile du sparst jetzt Steuern mit deinem Anteil, zusätzlich gibt es eine Verbesserung durch den Zuschuss des Arbeitgebers der mittlerweile ~15% sein muss. Muss man berechnen wie groß der Arbeitgeberanteil wirklich ist.... es lohnt sich am meisten für PKV über der BBG RV. Gute Arbeitgeber zahlen im vergleich zum Arbeitnehmer den selben Beitrag noch einmal ein. oder gewähren einen zusätzlichen Zinsbonus etc. sprich AN und AG jeweils 50% der Beiträge und eine Mindestverzinsung der Beiträge von 3%.

    Nachteile sind du kommst bis zur Rente praktisch nicht mehr an das Geld. Was sich beim Hausbau/-kauf ggf. nachteilig auswirkt, da du dann dein Geld vorher benötigst. Noch ein Nachteil wenn du vor hast den Arbeitgeber zu wechseln meistens kannst du die BAV nicht mitnehmen. du hast dann ggf. viele Verträge und musst dann bei der Rente alle abklappern um deine Rente jeweils zu bekommen..... meist kannst du die Verträge stilllegen oder privat ohne Steuerbonuns weiter besparen. Das steht aber in den Unterlagen der BAV was dann passiert. und der neue Arbeitgeber muss dem zustimmen wenn er die BAV übernehmen möchte, ist meist nicht der Fall....
    Bei einer Scheidung wird der Anteil den du angespart hast über die Ehezeit hälftig geteilt. hierbei entstehen weitere kosten die dann zusätzlich die Summe mindern...

    ich für meinen Teil spare 4% der BBG vom Brutto und der Arbeitgeber gewährt hierüber noch einmal über dem Satz 1% von der Brutto Summe über der BBG RV zusätzlich. dafür verzinst er mit mindestens 3% über dem Zinssatz der Lebensversicherungen und er gibt noch zusätzlich noch einmal die 4% von meinem Brutto hinzu.

    zudem würde ich mir alle anderen Möglichkeiten der AV mal ansehen.
    # Aufzahlen von Fehlzeiten in der GRV
    # Rürup

    # Riester
    # BAV

    # Depot (ETF, Aktien)
    # PRV

    # Immobilien

    Ich habe nicht nur auf zwei Pferde gesetzt mit der GRV und BAV. Muss man alles mal anschauen was zu einem passt und was nicht. Vor allem muss man schauen, dass man ausreichend BU abgesichert ist, nicht dass einem in so einem Fall nicht mehr fürs alter Ansparen kann.... Dann wäre jegliche AV praktisch dahin....


    Achso ein tipp der ist kostenlos die Einwände, Anregungen von Bruno kann man in 99,99% aller seiner Antworten in die Tonne treten, da sie 1. nichts mit den Fragen zu tun haben. 2. teilweise noch falsch sind. 3. er mit Angstmachen geld verdienen möchte. er verlangt hohe Stundensätze angeblich regresssicher wenn er falsch beraten hat etc. in wahrheit wird er sich wie jeder Vermittler wie ein Wurm winden nichts zahlen zu müssen und wahrscheinlich auch damit durch kommen. soviel zum Thema angebliche Sicherheit. man ist nur mit Sicherheit sein Stundensatz los. Er prahlt gerne damit dass die Beratung zu Versicherungen gerne 20 stunden und mehr ins land gehen und bei 200€ Stundensatz kommt da schon etwas bei rum... für ihn versteht sich...

  4. Avatar von Bigfoot
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    Standard AW: baV Entgeltumwandlung mit Direktzusage, Gehalt über BBG

    Hallo,

    danke für eure Antworten. Ich ergänze mal nach meinem Verständnis.
    @titan1981 Ich glaube die 15% Zuschuss des AG sind nur fällig, wenn man unterhalb der BBG ist.

    zu1. Die Sonderzahlung steht mir zu, aber ich verstehe nicht, warum die 1000€ nicht auf die 4% BBG Grenze angerechnet werden, wenn ich sie wandele; (und warum schießt der AG dann 100€ zu? Doch sicher weil er daran etwas spart)

    zu 3. die 8% der BBG Grenze zur Steuerersparnis gelten für Versicherungen/anderen Durchführungswegen, aber mein AG macht eine Direktzusage.
    Aber der zweite Teil Deiner Erklärung ergibt Sinn. Wenn ich also Wandele und über der BBG bleibe, zahl ich trotzdem nicht mehr Sozialabgaben, weil ich schon das maximum zahle, richtig? (BBG RV sind die 84.600 € west 2022, richtig?)

    zu 5. kein Zuschuss (da oberhalb der BBG auch keine Plicht, wenn ich es richtig verstehe), aber 3% verzinst, wie ich heute herausgefunden habe


    An dieser Stelle vielen dank für die Infos und die Diskussion.

    Säule 1 GKV passt bei mir; Säule 2 BaV prüfe ich grade, und Säule 3 privat ist kompliziert, weil attraktive Möglichkeiten durch meine doppelte Staatsangehörigkeit (Besteuerung) erschwert werden (Fonds/ETFs sind eher ein nogo; Immobilien sind eine Möglichkeit). Ich bin da auch bei Verträgen zu Säule 2 auf der Hut.
    Das soll aber hier nicht das Thema sein, das diskutiere ich lieber separat :-)
    Aufgrund meiner Doppelten Staatsbürgerschaft si

  5. Avatar von titan1981
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    Standard AW: baV Entgeltumwandlung mit Direktzusage, Gehalt über BBG

    trotzdem ist es die Grenze bei der sich BAV anfangen zu lohnen. Je mehr der Arbeitgeber hinzu gibt umso besser. Das Problem ist, dass es viele unterschiedliche Verträge gibt. somit kann man nur selber berechnen ob es sich lohnt, oder auch nicht.

    zu 1. was kommst dabei raus wenn du 4% selber einzahlst und der Arbeitgeber dir seinen Anteil hinzu gibt? Wie viel % wären das dann vom Arbeitgeber zusätzlich?

    zu 3. die 8% sind trotzdem eine Grenze die heran gezogen werden können auch bei Scheidung etc. somit sollte man diese immer im Hinterkopf behalten. in 2023 wird es voraussichtlich 87.600€ sein.

    zu 5. nein keine Pflicht aber manchmal vom Arbeitgeber trotzdem gewährt. Was den Vertrag dann noch attraktiver macht.

    Frage wäre noch immer offen GKV oder PKV das macht noch einmal einen großen unterschied was man in der Rente bekommen würde...

  6. Avatar von Bigfoot
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    Standard AW: baV Entgeltumwandlung mit Direktzusage, Gehalt über BBG

    zu 1. der AG zahlt keinen Anteil; nur beim Wandeln von 1000€ aus der Sonderzahlung gibt er 100€ dazu; ich vertehe nur nicht, warum die 1000 (oder 1100) aus der Sonderzahlung anders funktionieren, als wenn ich einfach so 1000€ wandele

    zu 3. Wobei herangezogen? Ich bin nicht verheiratet; und was hätte das damit zu tun?

    GKV, weil mir PKV im alter zu riskant/teuer.

  7. Avatar von titan1981
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    Standard AW: baV Entgeltumwandlung mit Direktzusage, Gehalt über BBG

    1. dann ist der Vertrag vielleicht nicht das richtige. jede Firma tickt anders.

    3. wenn du heiraten solltest und dann dich scheiden lässt dann ist die Hälfte weg. Heiraten in Deutschland ist nur für den der weniger hat interessant.

    GKV nimmt von der BAV normalen Beitrag zusätzlich das kann unter Umständen auch teuer sein. Und PKV kann da auch günstiger sein muss aber nicht. Zudem kann man den Beitrag später drücken

  8. Avatar von Bigfoot
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    Standard AW: baV Entgeltumwandlung mit Direktzusage, Gehalt über BBG

    warum nicht das richtige? Lohnt sich Entgeltumwandlung nur mit Zuschuss? Dann muss das doch berechenbar sein.

    Mir gehts aber eben auch darum, was nun der Unterschied, zwischen "ich wandel x euro" und "ich bringe die 1100€ aus der Sonderzahlung ein", warum wird das unterschiedlich bezüglich der 4% BBG behandelt?

    3. versteh ich nicht. Und wer sagt, dass ich nach unten heirate? Und dafür gibts doch Eheverträge


    bei der GKV muss ich AN und AG Anteil zahlen, richtig? Und das fällt im PKV Fall weg? Zahlt man dann nur Steuern?

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: baV Entgeltumwandlung mit Direktzusage, Gehalt über BBG

    Ich würde lieber von der bAV die Finder lassen, denn die Freizügigkeit endet innerhalb von Europa!

    Geht oder Zieht später man ins Ausland, also außerhalb von Europa. Wird der Kapitalstock ausbezahlt, jedoch nur gekürzt, und zwar um den vollen dann geltenden aktuellen GKV-Satz und den Rest als steuerliches Einkommen als 1/120 tel berechnet und belastet.

    Zum Hauptgrund gehört aber: "Die Zerschlagung Kapitalstockes durch die Zwangsauflösung!"

    Der Verlust der Verzinsung und die verminderten Verwaltungskosten während der Rentenphase von ca. 20 bis 30 Jahre, die Wiederanlagekosten und das erhöhte Wiederanlagerisiko. Was bei einer privaten Altersvorsorge alles entfallen kann!

    Das Argument, dass man später nicht auswandern will, erübrigt sich! Weil die Frage dann wegen der Beibehaltung der Doppelstaatsangehörigkeit sich von selbst dies in absurdum führt.

    bruno68

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    Standard AW: baV Entgeltumwandlung mit Direktzusage, Gehalt über BBG

    Nachtrag:

    Das mit der Berechnung ist so eine Sache, zwar kann aus Jahres- und Einzelsicht zwar lukrativ sein. Aber erweitert man die Sichtweise z. B. um eine Eigentumsfinanzierung mit Eigenkapital oberhalb der Nebenkosten! Dann ändert sich das Bild!

    Es ist nämlich ein Unterschied, ob ich zu 100 % ein Darlehn aufnehme oder nur zu 80 % allein die Zinsdifferenz von 0,5 % p.a. und 250.000 €, dann zahlen Sie 1.250 € jährlich an Zinsen, bei einer 100 % mehr.
    Dabei ist zu bedenken, das die fehlenden 50.000 € noch zusätzlich getilgt werden müssen.

    Demnach würden bei 250.000 € und 4 % p.a. Zinsen jährlich 10.000 € an Zinsen anfallen.

    Das bAV Kapital zur freien Verfügung
    dann sind nur 200.000 € und 3,5 % p.a. Zinsen jährlich 7.000 € an Zinsen anfallen, Was in 10 Jahren bei Endfälligkeit Zinsmehrkosten von 30.000 € bedeutet! Ob eine Verzinsung in gleicher Höhe bei unterschiedlichen Voraussetzung kann ausgeschlossen werden.

    Da ein Besparen, mit der Kreditsummenhöhe erst am Ende der Sparphase der bAV erreicht wird, da wo ein Kauf oder Bauen eh nicht mehr geht. Weil wegen der geringen Altersrente eine Tilgung bis zum Tod des Schuldners aussichtslos ist!

    Zum Thema:
    3. verstehe ich nicht. Und wer sagt, dass ich nach unten heirate? Und dafür gibts doch Eheverträge
    Ein vertraglicher Versorgungsausschluss nach einer Ehescheidung ist null und nichtig! Wegen krasser Überbevorteilung!

    bruno68

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