VBLextra

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  1. Avatar von Wednesday
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    Standard VBLextra

    Hallo,

    Ich investiete ohne Entgeltumwandlung und ohne Riestwr , also ganz normal ohne staatliche Förderung im die VBLextra04 jeweils 200 Euro monatlich.
    Ich bin jung und müsste natürlich noch 35J einzahlen.

    Was heisst das konkret?

    200 Euro monatlich bei einer garantierten mindestverzinsung von 0,25%

    Soqie Möglichkei einer Gewinnbeteiligung auf die jährliche Anwartschaft.

    Gewinnbeteiligung auch als Rentenempfänger

    Sowie ein Gewinnaufschlag von bis zu 20% möglichst auf die Rente( bei Eintritt in die Rente).

    Garantierter Beitrag den ich erhalten würde wären bei 325 Euro

    Wenn es verzinst werden sollte mit 0,42% dann 345 Euro

    Und bei einer Verzinsung von 1,42% 503 Euro.

    Gehe davon aus das sind Ergebnisse ohne Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung.....

    ( im Schnitt lagen die Gewinnbeteiligung in den letzten 3 Jahren bei 1.25%, laut meiner Information)

    Nun frage ich mit der Erkenntnis, ob mein Vorsorgeplan überhaupt rentabel ist oder eher ein Verlustgeschäft sein wird. ⁷

    Wie kann ich das überprüfen sowie mit anderen Produkten vergleichen, schließlich kann man Äpfel mit Birnen schlecht vergleichen....

    Oder spielt das aktuell keine Rolle mehr da die Verzinsung durch den Anstieg der Zinsen der EZB steigen wird, wenn ja wann kommt es bei den Verbrauchern Verbrauchern schließlich wurden doch schon zweimal die Zinsen angehoben?

    Eure Meinung würde mich interessieren.


    Besten Danke

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: VBLextra

    inflation bedacht? Wie viel die 503€ noch in 35 Jahren wert sind? wenn davon ausgeht das sich der wert jedes Jahr 2,5% an Kaufkraft verliert....

    somit stellt sich die Frage ob über 35J die 200€ nicht anders ggf. besser angelegt werden sollen/können.

    ich würde mir hierbei ETF, Aktien anschauen wobei für Anfänger eher nur ETF in frage kommen. Hier war die Rendite in Vergangenheit ~7%/a trotzdem geht es um das was mit dem Geld angedacht ist. In einem Depot kann es einmal aufgebraucht werden. bei einer Versicherung wird dir ein Betrag garantiert der dann bis zum ableben ggf. auch danach noch gezahlt wird. Das kann man sich ausrechnen wie lange man leben muss bis man zum einen was mal eingezahlt wurde wieder draussen hat und wann man das was man mit der anderen Anlage ggf. bekommen hätte erreicht hat.

    Dann kann man entscheiden ob es sich für einen lohnt oder auch nicht

  3. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: VBLextra

    Bei 3% Inflation für 35 Jahre reden wir bei 503€ von einer Kaufkraft von unter 180€ im Monat ...
    hängt natürlich davon ab, wie lange du nach der Verrentung noch lebst - ob du das eingezahlte Geld wieder rausbekommst - die Versicherung kann bestimmt gut davon leben.

    Und selbst wenn bei 10% Inflation die Zinsen wieder auf 3% steigen würden, wäre es 7% Verlust.

  4. Avatar von Wednesday
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    Standard AW: VBLextra

    Hallo Danke für eure Antworten:

    Zur Ergänzung:

    Ich mache privat mit dividenden ETFs die ich bespare und zusätzlich was "sicheres" die vblextra.

    Meine ETF bespare ich aktuell mit 300 Euro.

    Mache ich mit Absicht ganz privat weil ich selber entscheiden will was ich kaufe ohbe viele Gebühren zu zahlen ....


    Ich frag mich halt ob die VBLextra überhaupt schlau war abzuschließen.
    Ich dachte durch die Gewinnbeteiligungen und später einen Gewinnaufschlag bis 20% sei das Produkt attraktiv....

    Ich frag mich nur ob jedes andere Produkt besser gewesen wäre...

  5. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: VBLextra

    ich kenne das Produkt nicht konkret, aber die höhe der Auszahlungen und die Höhe der Einzahlungen lässt nichts gutes schließen.

    wenn du etwas sicheres möchtest, dann würde ich für sicherer Produkte auch die Förderungen mit nehmen. aber du hast ja deinen eigenen Bewertungsmaßstab, ob es sich für dich lohnt. Die meisten kommen nicht in den genuss das Geld wieder zu sehen welches sie eingezahlt haben, ohne staatliche Förderung etc.

  6. Avatar von Wednesday
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    Standard AW: VBLextra

    Danke für deine Rückmeldung....

    Ja irgendwie alles kommisch man weiss ja wirklich nicht mehr wohin mit dme Geld um es anzulegen

    Mag diese Fonds agierte Rente nicjt da die nur 80% des Beitrags garantieren und hohe Verwaltungskosten haben deshalb mache ich da spritzt selber.... wil aber trotzdem ein sicheren Standbein haben weshalb ich dann die vblextra gewählt habe....

  7. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: VBLextra

    "Sicher" kostest nunmal, aber warum dann auf die staatliche Förderung verzichten?

  8. Avatar von bruno68
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    Standard AW: VBLextra

    Nein, Wednesday,

    Sie haben garantiert kein VBL abgeschlossen!
    Fakt ist, dass es nur für 40 € monatlich laut Vermögensbildungsgesetz eingezahlt werden dürfen! Demnach 480 € p.a. davon gibt der Staat über die Einkommenssteuer 80 € zurück.
    Vorteil ist hier generelle Steuerfreiheit als 7 Jahreslaufzeit oder als Versicherungsvertrag bis max. Rentenbeginn. Eine Besteuerung findet erst nach dem Arbeitsleben statt.
    Eine Beleihung, Abtretung zur Besicherung, ist bei Versicherungen, auch während der Sparphase möglich.

    Wohnungsbauprämie – was ist das?
    Der Staat unterstützt Bausparer/innen ab 2021 mit 10 Prozent Wohnungsbauprämie. Das heißt konkret, dass Sie 10 Prozent der jährlich eingezahlten Summe als Prämie bekommen, maximal aber 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Verheiratete pro Jahr.
    Wie bekomme ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?
    Wer vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber oder seiner Arbeitgeberin bekommt und das Geld in einen Bausparvertrag fließen lässt, hat unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Bausparer bekommen bis zu 43 Euro im Jahr vom Staat.
    Muss ich für meine Guthabenzinsen Steuern zahlen?
    Seit 2009 unterliegen auch die Guthabenzinsen beim Bausparen der Abgeltungssteuer. Denken Sie deshalb unbedingt daran, auch Ihrer Bausparkasse einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Denn Kapitalerträge, also auch Ihre Guthabenzinsen, bleiben bis 801 Euro im Jahr für Singles steuerfrei. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert.

    Demnach haben Sie die volle Summe nicht in VBL angelegt!

    Damit erliegen sie einem Irrtum! Evtl. haben sie eine FLV zusätzlich abgeschlossen! Es stellt sich aber die Frage, ob diese in den nächsten 15 Jahren ihre Ausgaben überhaupt einspielt und ob diese beleihbar, abtretbar oder überhaupt eine freie Verfügbarkeit aufweist!

    bruno68

  9. Avatar von Wednesday
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    Standard AW: VBLextra

    Zitat Zitat von bruno68
    Nein, Wednesday,

    Sie haben garantiert kein VBL abgeschlossen!
    Fakt ist, dass es nur für 40 € monatlich laut Vermögensbildungsgesetz eingezahlt werden dürfen! Demnach 480 € p.a. davon gibt der Staat über die Einkommenssteuer 80 € zurück.
    Vorteil ist hier generelle Steuerfreiheit als 7 Jahreslaufzeit oder als Versicherungsvertrag bis max. Rentenbeginn. Eine Besteuerung findet erst nach dem Arbeitsleben statt.
    Eine Beleihung, Abtretung zur Besicherung, ist bei Versicherungen, auch während der Sparphase möglich.

    Wohnungsbauprämie – was ist das?
    Der Staat unterstützt Bausparer/innen ab 2021 mit 10 Prozent Wohnungsbauprämie. Das heißt konkret, dass Sie 10 Prozent der jährlich eingezahlten Summe als Prämie bekommen, maximal aber 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Verheiratete pro Jahr.
    Wie bekomme ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?
    Wer vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber oder seiner Arbeitgeberin bekommt und das Geld in einen Bausparvertrag fließen lässt, hat unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Bausparer bekommen bis zu 43 Euro im Jahr vom Staat.
    Muss ich für meine Guthabenzinsen Steuern zahlen?
    Seit 2009 unterliegen auch die Guthabenzinsen beim Bausparen der Abgeltungssteuer. Denken Sie deshalb unbedingt daran, auch Ihrer Bausparkasse einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Denn Kapitalerträge, also auch Ihre Guthabenzinsen, bleiben bis 801 Euro im Jahr für Singles steuerfrei. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert.

    Demnach haben Sie die volle Summe nicht in VBL angelegt!

    Damit erliegen sie einem Irrtum! Evtl. haben sie eine FLV zusätzlich abgeschlossen! Es stellt sich aber die Frage, ob diese in den nächsten 15 Jahren ihre Ausgaben überhaupt einspielt und ob diese beleihbar, abtretbar oder überhaupt eine freie Verfügbarkeit aufweist!

    bruno68


    Doch ich habe VBLextra das ist machbar mit 200 Euro ich rede nicht vom vblklassik Produkt.

  10. Avatar von Wednesday
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    Standard AW: VBLextra

    Die Förderung lohnt sich nicht steuerlich und wenn man nicjt mehr im öffentlichen Dienst arbeitet geht meistens nur noch ohne staatliche Förderung....

  11. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: VBLextra

    Nein Wednesday,

    leider glauben sie einem nicht, der seit 20 Jahren VBL und VL (Bausparen) vermittelt. Deshalb hier der Gesetzestext dazu:
    Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG)
    § 3 Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Kennzeichnungs-, Bestätigungs- und Mitteilungspflichten

    (1) Vermögenswirksame Leistungen können auch angelegt werden,

    1. zugunsten des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners des Arbeitnehmers,

    2. zugunsten der in § 32 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes bezeichneten Kinder, die zu Beginn des maßgebenden Kalenderjahrs das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten oder die in diesem Kalenderjahr lebend geboren wurden oder
    3. zugunsten der Eltern oder eines Elternteils des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitnehmer als Kind die Voraussetzungen der Nummer 2 erfüllt.
    Dies gilt nicht für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen aufgrund von Verträgen nach den §§ 5 bis 7.
    (2) Der Arbeitgeber hat die vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitnehmer unmittelbar an das Unternehmen oder Institut zu überweisen, bei dem sie angelegt werden sollen. Er hat dabei gegenüber dem Unternehmen oder Institut die vermögenswirksamen Leistungen zu kennzeichnen. Das Unternehmen oder Institut hat die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, Abs. 2 bis 4 angelegten vermögenswirksamen Leistungen und die Art ihrer Anlage zu kennzeichnen. Kann eine vermögenswirksame Leistung nicht oder nicht mehr die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 bis 4 erfüllen, so hat das Unternehmen oder Institut dies dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen aufgrund von Verträgen nach den §§ 5, 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 mit dem Arbeitgeber.
    (3) Für eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlage nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen an den Arbeitnehmer zu überweisen, wenn dieser dem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung seines Gläubigers vorgelegt hat, daß die Anlage bei ihm die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5 erfüllt; Absatz 2 gilt in diesem Falle nicht. Der Arbeitgeber hat die Richtigkeit der Bestätigung nicht zu prüfen.
    (4) (weggefallen)
    Das Kernmerkmal ist hier die Überweisung durch den AG und nicht vom Konto des AN vor, dies wird auch monatlich auf der Abrechnung in der zweiten Spalte mit 40 € und den AG Zuschuss ausgewiesen.

    Zwar kann das Produkt VBL heißen, würde aber dann eine bAV bei den Sparkassenverbund sein
    Eine sichere Basis für später.

    Jeder von uns braucht eine ausreichende Altersvorsorge. Heute mehr als je zuvor.

    Wer eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei einem der rund 5.300 bei der VBL beteiligten Arbeitgeber antritt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, wird vom ersten Tag an in der VBLklassik angemeldet. Mehr als 4,9 Millionen Versicherte profitieren dadurch von der betrieblichen Altersvorsorge der VBL. Diese tarifvertraglich geregelte Pflichtversicherung ist Ihre Basisversicherung für eine lebenslange Betriebsrente.

    Die VBLklassik sorgt dafür, dass Sie neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente erhalten. Ein lebenslanges finanzielles Polster, mit dem Sie einen Teil Ihrer persönlichen Rentenlücke auffüllen können.

    Das bedeutet mehr finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Familie. Gut, dass Sie mit der VBLklassik auch gegen Erwerbsminderung abgesichert sind. Und im Fall der Fälle – also wenn Ihnen etwas passiert, sorgen wir für Ihre Hinterbliebenen. Kein schöner Gedanke, aber ein beruhigender.

    Clever, dass Sie diese Basisversicherung auch noch aufstocken können – mit der zusätzlichen freiwilligen Versicherung VBL extra. Eine gute Lösung, um gegen weiter sinkende Leistungen der gesetzlichen Rente gewappnet zu sein.
    Die VBLklassik bietet Ihnen ein starkes Leistungspaket:

    eine lebenslange Betriebsrente
    Rente bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung und ein Schutz für Hinterbliebene
    Mutterschutzzeiten, Elternzeiten und Zeiten der Erwerbsminderung werden angerechnet
    jährliche Rentenanpassungen
    mögliche Überschüsse in Form von Bonuspunkten
    sehr geringe Verwaltungskosten
    dies wäre aber dann kein VBL Sparen, wo in 6 bis 7 Jahren eine Geldauszahlung stattfinden kann! Sondern bis zur Rente so in 40 Jahre eingezahlt wird!

    Sie zahlen 35 Jahre, 420 Monate 200 € ein, runde 84.000 € entnehme ich ihre Zahlen
    Und bei einer Verzinsung von 1,42 % 503 Euro.
    würde ich sagen dann müssten sie nur, um die Einlage zurück zu halten weitere 168 Monate, nach Renteneintritt weiterleben!

    14 Jahre, damit wäre, wenn, Sie mit 70 Jahren in Rente gehen, eine Lebenserwartung von 84 Jahren nötig.

    Aufgrund ihrer genaueren Beschreibung unterliegen sie einem brutalen Irrtum!
    Ich investiere ohne Entgeltumwandlung und ohne Riester, also ganz normal ohne staatliche Förderung in den VBL extra04 jeweils 200 Euro monatlich.
    Sie haben damit eine bAV abgeschlossen und nichts anderes! Was bei einem geringen EK was zu einer doppelten Besteuerung führt. Zu geringe steuerlich Vorteile in der Sparphase und volle steuerlich Erfassung im Rentenphase.

    Das während der Sparphase

    - nur ein gekürztes Krankengeld, ab der 6. Woche zusteht,
    - dass bei Arbeitslosigkeit die Ersatzleistung, um die fehlenden Bruttoeinkommen
    - dass sich die Gesetzliche Rente, wegen den 84.000 €, die dann in der VBL Klassik stecken, sich mindern

    Welches Gehalt für 1 Rentenpunkt 2022?
    Ein Rentenpunkt kostet 2022 in den alten Bundesländern demnach 7235,59 Euro und in den neuen Bundesländern 6943,94 Euro. (18,6 Prozent von 38.901/37.333 Euro). 2021 waren es 7.726,63 Euro (West) und 7.316,87 Euro (Ost).
    Wie hoch ist ein Rentenpunkt ab 1.7 2022?
    Zum 1. Juli steigen die Renten in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Somit erhöht sich der Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro.
    Geht man davon aus, so sinkt die gesetzliche Rente, wegen den fehlenden 84.000 € EK, davon 20,0 % als Beitrag ergibt 16.800 € Rentenbeitrag (Vereinfacht berechnet) 84.000 € / 38.901 € von 2,19 Punkte, was bei 36,02 € je Punkt was um eine 77,78 € gekürzte eigen Rente-, Witwen-, Halb- oder Vollwaisen ergibt.

    Deshalb sollte man solche Sachen nicht selber abschließen. Man unterliegt einfach sehr schnell einem Irrtum!

    bruno68

  12. Avatar von Wednesday
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    Standard AW: VBLextra

    Zitat Zitat von bruno68
    Nein Wednesday,

    leider glauben sie einem nicht, der seit 20 Jahren VBL und VL (Bausparen) vermittelt. Deshalb hier der Gesetzestext dazu:

    Das Kernmerkmal ist hier die Überweisung durch den AG und nicht vom Konto des AN vor, dies wird auch monatlich auf der Abrechnung in der zweiten Spalte mit 40 € und den AG Zuschuss ausgewiesen.

    Zwar kann das Produkt VBL heißen, würde aber dann eine bAV bei den Sparkassenverbund sein dies wäre aber dann kein VBL Sparen, wo in 6 bis 7 Jahren eine Geldauszahlung stattfinden kann! Sondern bis zur Rente so in 40 Jahre eingezahlt wird!

    Sie zahlen 35 Jahre, 420 Monate 200 € ein, runde 84.000 € entnehme ich ihre Zahlen würde ich sagen dann müssten sie nur, um die Einlage zurück zu halten weitere 168 Monate, nach Renteneintritt weiterleben!

    14 Jahre, damit wäre, wenn, Sie mit 70 Jahren in Rente gehen, eine Lebenserwartung von 84 Jahren nötig.

    Aufgrund ihrer genaueren Beschreibung unterliegen sie einem brutalen Irrtum!

    Sie haben damit eine bAV abgeschlossen und nichts anderes! Was bei einem geringen EK was zu einer doppelten Besteuerung führt. Zu geringe steuerlich Vorteile in der Sparphase und volle steuerlich Erfassung im Rentenphase.

    Das während der Sparphase

    - nur ein gekürztes Krankengeld, ab der 6. Woche zusteht,
    - dass bei Arbeitslosigkeit die Ersatzleistung, um die fehlenden Bruttoeinkommen
    - dass sich die Gesetzliche Rente, wegen den 84.000 €, die dann in der VBL Klassik stecken, sich mindern



    Geht man davon aus, so sinkt die gesetzliche Rente, wegen den fehlenden 84.000 € EK, davon 20,0 % als Beitrag ergibt 16.800 € Rentenbeitrag (Vereinfacht berechnet) 84.000 € / 38.901 € von 2,19 Punkte, was bei 36,02 € je Punkt was um eine 77,78 € gekürzte eigen Rente-, Witwen-, Halb- oder Vollwaisen ergibt.

    Deshalb sollte man solche Sachen nicht selber abschließen. Man unterliegt einfach sehr schnell einem Irrtum!

    bruno68

    Ich glaube die verstehen mein Thema im forum nicht geschweige welches Produkt ich habe.

    Ich würde gerne zu dem Kern meines Themas zurück kommen.

    Danke

  13. Avatar von tneub
    tneub ist gerade online

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    Standard AW: VBLextra

    Das ist der Forentroll. Er meint er hätte Ahnung, liest aber nie die Fragen und schreibt zu Themen, die aus seinen wilden Phantasien entspringen.

    Kannst du gern in allen anderen Threads nachlesen.

  14. Avatar von bruno68
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    Standard AW: VBLextra

    Nein Wendnesday,

    Sie haben mit den VBL Klassik04 als eine bAV abgeschlossen!
    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die freiwillige Versicherung in Anlehnung an das Punktemodell
    Abschnitt I. Grundlagen
    § 1 Begründung der freiwilligen Versicherung

    (1) 1Auf Antrag in Textform können Pflichtversicherte sowie der Beteiligte für seine Beschäftigten eine freiwillige Versicherung in Anlehnung an das Punktemodell bei der VBL (VBLextra 04) begründen. 2Der Antrag ist über den beteiligten Arbeitgeber an die VBL zu richten.

    (2) 1Versicherungsnehmerin/Versicherungsnehmer können sein

    a)Pflichtversicherte der VBLklassik,
    b)Versicherte, die nach Beendigung der Pflichtversicherung die freiwillige Versicherung nach § 2 a fortführen oder
    c)beteiligte Arbeitgeber für ihre Beschäftigten.

    2In den Fällen des § 28 Abs. 1 und § 82 Abs. 1 VBLS ist Versicherungsnehmer der Beteiligte.

    (3) 1Als Versicherte/Versicherter werden nachfolgend die Versicherungsnehmerin/der Versicherungsnehmer nach Absatz 2 Buchst. a und b und Beschäftigte eines beteiligten Arbeitgebers bezeichnet, die zur freiwilligen Versicherung angemeldet wurden. 2Bezugsberechtigte sind Versicherte und ihre Hinterbliebenen, denen nach Maßgabe dieser Versicherungsbedingungen ein Anspruch auf eine Betriebsrentenleistung zusteht.
    Des Weiteren sollten dies
    AVBextra 04 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die freiwillige Versicherung in Anlehnung an das Punktemodell
    AVBextra 04 heißt richtig: "Allgemeine Versicherungsbedingungen extra 04"

    Sie können sich auf der Web von C.H. Beck Seiten informieren https://beck-online.beck.de/Dokument...OED-G-AVBEXTRA

    Sie könne sicherlich mir die Versicherung benennen, bei denen sie abgeschlossen haben. Allein die bei C.H. Beck zugänglichen Seiten sprengen hier alle Seiten.

    Demnach haben sie eine bAV für den öffentlichen Dienst abgeschlossen und zahlen dann 84.000 € bis zur Rente ein! Ein Zugriff auf das Guthaben während der Spar- und Rentenphase ist ausgeschlossen!

    Alles andere habe ich oben beschrieben! Allerdings muss ich sagen, ich kenne bessere Modelle, deren Ablaufleistungen höher und der freier in der Gestaltung sind.

    Eine direkte Namensgleiche gibt es durch die Bafin nicht!

    Es gibt dazu eine VBL Zusatzversicherung der Sparkassen für den öffentlichen Dienst, die sich VBL nennt.

    Und der andere Begriff "VBL" wird als Abgrenzung zum Begriff "VL" der Bausparkassen verwendet.Dieser VBL darf nur max. von 40 € monatlich bespart werden, dafür bekommt man Zulage von 20 % (80 €) jährlich vom Beitrag.
    Der Begriff "VBL" gilt hier in ein anderen Sparvorgang des Kapitalaufbau des Sparers. Nämlich sparen in ein Versicherungsvertrag mit erheblicher mehr Gestaltungsmöglichkeit wie beleihen, abtreten oder vererben an die Kinder und Enkel!

    Was beim "anderen" VBL gesetzlich verboten ist!

    Damit sind sie einem Irrtum erlegen, über den wahren Kern "ihrer" VBL! Denn diese darf nur als bAV - VBL abgeschlossen werden, was ein Vererbausschluss bedeutet!

    bruno68

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