Epp

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  1. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard Epp

    Minijob Arbeitgeber überweisen EPP jeweils 300,- an seine Minijob Arbeitnehmer.

    Da bei Minijob die Pauschal Lohnsteuer direkt von Minijobzentrale eingezogen werden,
    dass Arbeitgeber keine Lohnsteuer anzumelden haben,
    wie bekommen diese Arbeitgeber die ausgezahlten x mal €.300,- von Finanzamt zurück ?

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Epp

    Vermutlich per Überweisung - Geldboten sind wohl nicht mehr üblich.

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Epp

    Da gibt es von der Bundesregierung die FAQ dazu. Da wirst du auch deine Antwort finden.

  4. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Epp

    Wenn AG keine Lohnsteuer abführt, muss er auch keine EPP auszahlen. Bei jährlicher Abgabe steht es dem AG frei, die EPP auszuzahlen oder nicht.

    Alle AN die zum Stichtag kein Beschäftigungsverhältnis haben oder AG keine EP aus o.e. Gründen bekommen, bekommen EP über Einkommensteuererklärung.

  5. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: Epp

    AN hat aber Anspruch auf EPP
    Viele AN, besonders die nur Minijob ausführen, machen keine Einkommensteuererklärung.
    Was nun ?

    AG, die EPP an Minijobber ausgezahlt haben, aber keine Lohnsteuererklärung (da Minijob Lohnsteuerpauschale) machen,
    wie bekommen sie die ausgezahlten EPP zurück ?

  6. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Epp

    AN Erklärung machen

    AG die melden sich bei viktor der erstattet die EPP

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: Epp

    Ein AN hat keinen Anspruch auf die EPP gegenüber dem AG.
    Lies dir doch die FAQs durch. Aber dazu bist du zu faul.

    Ich stecke im Lohn nicht so tief drin, aber muß nicht jeder AG zumindest eine Jahresnullmeldung in der LST abgeben? Wenn der AG die EPP freiwillig an den AN auszahlt, kann er es sich darüber wiederholen.