Kleingewerbe gründen, EÜR bei Käufen von Privat

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  1. Avatar von mccd
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    Frage Kleingewerbe gründen, EÜR bei Käufen von Privat

    Hallo,
    ich habe die letzten Jahre etwas mit dem Handel von gebrauchten Rechnern experimentiert. Diese variieren in der Anschaffung zwischen 50€ und 300€ kosten im Verkauf dann zwischen 200€ und 500€. Ich möchte mein Gewerbe neben meiner Ausbildung als Fachinformatiker für Systemintegration betreiben. Bevorzugt mit der Kleinunternehmerregelung.
    Ich habe mich schon informiert, trotzdem stellen sich mir noch ein paar Fragen, auf die ich keine Antwort gefunden habe.

    Ich plane, mit meinem Chef über die Anmeldung zu sprechen. Würdet ihr das auch so manchen, bzw. gibt es ein Gesetz, welches die Zustimmung des Arbeitgebers zur Anmeldung eines Gewerbes fordert?

    Wie sieht das mit zusätzlichen Versicherungen aus? Angenommen, so ein PC fackelt dem Kunden das Haus ab, was passiert dann?

    Ich bin ja verpflichtet, eine EÜR abzugeben. Nur stammen die meisten Käufe von Privatpersonen über Ebay Kleinanzeigen, selten von Ebay. Kann ich mir selbst einen Beleg ausstellen, um die Ausgaben bei der EÜR nachzuweisen? Wenn ja, was muss auf diesem Beleg stehen?

    Ich werde beim Umsatz deutlich unter dem Freibetrag von 24.500€ bleiben. Ich tippe auf maximal 10.000€ Umsatz. Zusätzlich kommt es auch darauf an, was für ein Monat ist, bzw. welche Jahreszeit gerade ist. Im Sommer verkaufe ich eher wenig PCs, an Weihnachten die meisten. Gibt es sonst noch irgendwelche Steuern, die ich in Verbindung mit dem Gewerbe zahlen muss?

    Ich überlege, mich bei einem Steuerberater beraten zu lassen. Wisst ihr, was das ungefähr kostet? Gibt es noch andere Stellen, bei denen man sich beraten lassen kann?

    Falls ich hier etwas verwechselt habe, weist mich gerne darauf hin. Sollte ich hier noch wichtige Details vergessen haben, reiche ich diese gerne nach.
    Danke schon mal im Voraus.

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Kleingewerbe gründen, EÜR bei Käufen von Privat

    Wie sieht es mit Gewährleistungsansprüchen und Haftpflichtschäden aus?
    Ist die Software auf den Rechnern immer lizensiert?

    Selber kann man sich vermutlich keine Kaufbelege ausstellen - sonst könnte man diese ja höher ausstellen, als sie tatsächlich waren - um Gewinne zu vermeiden und Steuern zu sparen - der Verkäufer kann dir natürlich eine private Rechnung ausstellen.

  3. Avatar von mccd
    mccd ist offline
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    Standard AW: Kleingewerbe gründen, EÜR bei Käufen von Privat

    Es gibt 1 Jahr Gewährlistung für gebrauchte Artikel. Auf den PCs läuft windows 10, dieses ist immer aktiviert, bzw. lizensiert.

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Kleingewerbe gründen, EÜR bei Käufen von Privat

    Bezüglich AG
    Schau mal in deinem Arbeitsvertrag, was da zu Nebenbeschäftigungen steht. Häufig steht da drin, dass es angemeldet werden muß oder außgeschlossen ist.

    Bezüglich Umsatzsteuer
    Unabhängig von der Kleinunternehmerregelung würde für dich als Käufer von Privat die Differenzbesteuerung nach §25a USTG greifen.
    Aufgrund der Kleinunternehmerregelung dürftest du aber günstiger kommen.

    Bezüglich EÜR
    Quittung bei Abholung, Privatrechnung, E-Mail-Kommunikation, Kontoauszug sollte als Nachweis reichen.
    Die Vorschriften für eine Rechnung sind nur im Umsatzsteuergesetz geregelt und für den Vorsteuerabzug ausschlaggebend. Für das Ertragsteuerrecht reichen auch andere Nachweise.
    Im KFZ Bereich werden bei Ankäufen von Privat Ankaufscheine oder Gutschriften erstellt und vom Verkäufer unterschrieben.

    Steuern
    Gewerbesteuererklärung ist noch abzugeben, aber da ist der Freibetrag für den Gewinn bei 24T€ oder so ähnlich.
    Daneben kommen eventuell noch Gebühren, wie z.B. IHK Beitrag, Rundfunkgebühren.

  5. Avatar von IckeAusM
    IckeAusM ist offline

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    Standard AW: Kleingewerbe gründen, EÜR bei Käufen von Privat

    Da ich selbst Kleingewerbetreibender im IT Bereich bin und Verkauf, Reparatur und Dienstleistung anbiete, möchte ich kurz meinen Senf dazu geben:

    Zitat Zitat von mccd
    Ich plane, mit meinem Chef über die Anmeldung zu sprechen. Würdet ihr das auch so manchen, bzw. gibt es ein Gesetz, welches die Zustimmung des Arbeitgebers zur Anmeldung eines Gewerbes fordert?
    Da Du gegenwärtig eine Ausbildung als Fachinformatiker absolvierst, könnte(!) Dein Vorhaben sogar unter ein ggf. vertraglich festgelegtes Wettbewerbsverbot fallen, was je nach Vertragsgestaltung geregelt sein könnte. Daher empfiehlt es sich mit Deinem Arbeitgeber zu sprechen. Hier gilt: Der Ton macht die Musik! Grundsätzlich hat Dir per se absolut niemand eine Gewerbe-Anmeldung zu verbieten - das kannst Du also so oder so tun. Nur das Betätigungsfeld sollte vorher mit Deinem Arbeitgeber abgestimmt sein.

    Zitat Zitat von mccd
    Wie sieht das mit zusätzlichen Versicherungen aus? Angenommen, so ein PC fackelt dem Kunden das Haus ab, was passiert dann?
    Grundsätzlich haftest Du als Kleingewerbetreibender als Privatperson mit Deinem kompletten Vermögen. Um das zu Umschiffen kann man auch eine UG (haftungsbeschränkt) gründen, allerdings würde das viel zu weit gehen, abgesehen von dem ganzen Rattenschwanz der da hinten mit dran hängt!

    Zwar bieten sich zur Absicherung grundsätzlich Gewerbe-Haftpflichtversicherungen an, allerdings ist es eher unwahrscheinlich (fast schon ausgeschlossen), dass ein PC bei sachgemäßer Handhabung abfackelt oder anders: dass eine Gefahr für Leib, Leben und das Eigentum Dritter davon ausgeht. Wenn am Computer gepfuscht wird, dann knallt es schlimmstenfalls(!) im Netzteil und im Zweifel noch im Sicherungskasten des Kunden - das war's. Wenn der Kunde meinetwegen Frittenfett über die Kiste schüttet und deshalb alles abfackelt, dann ist das nicht mehr Dein Problem!

    Ich habe mich für meinen Teil auf eine Privat-Haftpflichtversicherung beschränkt, welche auch das "Kleinunternehmertum" mit abdeckt - nur für den Fall der Fälle. Da muss man sich im einzelnen den Versicherungsumfang anschauen. In nunmehr über 15 Jahren hab ich jedenfalls bisher kein einziges Erlebnis dieser Art gehabt.

    Zitat Zitat von mccd
    Nur stammen die meisten Käufe von Privatpersonen über Ebay Kleinanzeigen, selten von Ebay. Kann ich mir selbst einen Beleg ausstellen, um die Ausgaben bei der EÜR nachzuweisen? Wenn ja, was muss auf diesem Beleg stehen?
    Du solltest zumindest die Transaktion beweissicher dokumentieren. Screenshot vom Angebot und - viel wichtiger - den Zahlungsvorgang. Per PayPal also die Mail aufheben oder per Überweisung den gebuchten Umsatz. Da ich mit MS Outlook arbeite, beim Banking auf HBCI setze und nichts lösche, bin ich damit meinen Dokumentationspflichten nachgekommen und kann bei Bedarf alles raussuchen. Selbstverständlich wird alles zum Zeitpunkt der Umsatzbuchung in den Einnahmen und Ausgaben erfasst.

    Zitat Zitat von mccd
    Ich werde beim Umsatz deutlich unter dem Freibetrag von 24.500€ bleiben. Ich tippe auf maximal 10.000€ Umsatz. Zusätzlich kommt es auch darauf an, was für ein Monat ist, bzw. welche Jahreszeit gerade ist. Im Sommer verkaufe ich eher wenig PCs, an Weihnachten die meisten. Gibt es sonst noch irgendwelche Steuern, die ich in Verbindung mit dem Gewerbe zahlen muss?
    M.W.n. liegt der Freibetrag aktuell bei einem Umsatzvolumen i.H.v. 22.000€. In aller Regel, sofern Du Kleinunternehmer i.S.d. §19 USt. bist und bleibst, fallen keine separaten Steuern an, allerdings fallen die Einnahmen unter das Einkommensteuergesetz. D.h. der Gewinn (nicht der Umsatz) wird deinem steuerpflichtigen Jahreseinkommen hinzu addiert. Du gibst das Ganze im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung in Anlage G an und fertigst zudem noch eine EÜR an. That's it!

    Zitat Zitat von mccd
    Ich überlege, mich bei einem Steuerberater beraten zu lassen. Wisst ihr, was das ungefähr kostet? Gibt es noch andere Stellen, bei denen man sich beraten lassen kann?
    Das Geld kannst Du Dir für mein Dafürhalten sparen.

    Wichtig ist für Dich:

    - Du bleibst sauber, d.h. keine Hehlerware und die Lizenzierung muss sauber bleiben. Beispiel: Windows 10 oder Windows 11 mit Windows 7 Lizenzen aktivieren, sofern Du das COA oder den Lizenzaufkleber hast, ist kein Problem. Problematisch wird es dann, wenn Du irgendwelche 5€ Volumen-Keys von Amazon oder eBay hernimmst. Für Dich privat kein Problem, als Gewerbetreibender kann Dir das das Genick brechen.

    - Ordentliche Rechnung erstellen, mit Verweis auf die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. Die Ausführungen wie eine ordentliche Rechnungs auszusehen hat spare ich mir.

    - Grundsätzlich sind AGB kein Muss, jedoch keine schlechte Idee. Hierzu §305 ff. BGB beachten.

    - Umsätze und Geschäftsvorfälle die im Zusammenhang mit dem Kleingewerbe stehen beweissicher dokumentieren.

    - Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung EÜR ordentlich machen.

    Deine Hausaufgabe besteht nun in erster Linie darin, Dich mit Deinem Arbeitgeber abzustimmen. Gutes Gelingen!

  6. Avatar von Holger1984
    Holger1984 ist offline

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    Standard AW: Kleingewerbe gründen, EÜR bei Käufen von Privat

    Zitat Zitat von utopus
    Wie sieht es mit Gewährleistungsansprüchen und Haftpflichtschäden aus?
    Ist die Software auf den Rechnern immer lizensiert?

    Selber kann man sich vermutlich keine Kaufbelege ausstellen - sonst könnte man diese ja höher ausstellen, als sie tatsächlich waren - um Gewinne zu vermeiden und Steuern zu sparen - der Verkäufer kann dir natürlich eine private Rechnung ausstellen.
    Danke für deine Fragen. Finde ich auch wichtig. Denn es gibt einige Anbieter, welche Neben-oder Kleingewerbe nur schlecht oder gar nicht versichern.

  7. Avatar von mccd
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    Standard AW: Kleingewerbe gründen, EÜR bei Käufen von Privat

    Danke für die vielen Antworten, das hat mit wirklich geholfen!

    Ich entschuldige mich dafür, dass ich erst jetzt antworte, das ganze hat sich ziemlich in die Länge gezogen... Der nette Mitarbeiter von der Stadt meinte nämlich, dass mir das Finanzamt den Fragebogen zur Steuererfassung per Post zusendet, dabei läuft das über Elster ab. 6 Wochen umsonst gewartet!!!!

    Auf jeden Fall habe ich heute die Steuererfassung mit Elster gemacht.

    Eine letzte Frage habe ich noch:
    Bei der Anmeldung bei der Stadt habe ich den 05.05.2023 als Startdatum angegeben. Darf ich jetzt schon anfangen, Ware/Verbrauchsgüter für mein Gewerbe zu kaufen, bzw. zu verkaufen? Oder muss ich da noch auf die IHK, bzw. die Steuernummer vom Finanzamt warten?

    Danke im Vorraus

  8. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Kleingewerbe gründen, EÜR bei Käufen von Privat

    Die IHK ist egal, da musst du nur Beiträge abführen....

    Da die Steuernummer mW eine Pfichtangabe auf Rechungen ist, wirst du da warten müssen. Einkaufen solltest du können, das sollte kein Problem sein.

    Wobei einfach organisatorisch würd eich bis zum 01.07. warten. Das ist ja bald und dann beginnt das neue Halbjahr und das III. Quartal. Dann kannst du dir die UsSt Voranmeldungen vorher sparen.

    Nun ja, sorry, ich weiß ga rnicht wie das an Beginn ist. Nach einem Jahr bekommst du Mitteilung vom Finanzamt (je nach Höhe der UsSt im Vorjahr), ob du monatlich, quartalweise oder jährlich abgeben musst. Wie das am Beginn eines Gewerbes gehandhabt wird weiß ich nicht....

    Aber das bekommst du sicher alles vom Finanzamt mitgeteilt, Kleinunternehmerregelung musst du dort beantragen (wenn du dieses willst) usw. Ok, wenn ich darüber nachdenke, würde ich warten bis das mit dem Finanzamt alles geklärt ist. Für deine Buchhaltung musst ja schließlich wissen, ob du Kleinuinternehmerregelung bekommst oder nicht, ob und wann du UsSt. Voranmeldungen abgeben musst usw.

  9. Avatar von Franziska
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    Standard AW: Kleingewerbe gründen, EÜR bei Käufen von Privat

    Zitat Zitat von StGe1973
    Aber das bekommst du sicher alles vom Finanzamt mitgeteilt, Kleinunternehmerregelung musst du dort beantragen (wenn du dieses willst) usw. Ok, wenn ich darüber nachdenke, würde ich warten bis das mit dem Finanzamt alles geklärt ist. Für deine Buchhaltung musst ja schließlich wissen, ob du Kleinuinternehmerregelung bekommst oder nicht, ob und wann du UsSt. Voranmeldungen abgeben musst usw.
    Das kann der Threaderöffner nur selber wissen. Das FA weiss unmöglich um die Vorausschau der Umsätze. Threaderöffner sagt oben aus:
    " Voraussichtlich Umsatz um 10.000 Eur " Damit kann die Kleinunternehmerregelung angegeben werden. Das macht nicht das FA.

    Klar kannst Du verkaufen ab Gewerbeanmeldung. Einkäufe werden auch schon davor anerkannt, dienen der Vorbereitung der Gewerbeaufnahme.

    Als Steuernummer nehme Deine Steuer - ID die du schon hast,
    Zur Sicherheit kannst Du Dein FA anrufen, die sagen Dir das genau und rechtsfehlerfrei.

    Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen für Dich als Kleinunternehmer. Eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht aus.

    Wie StGe1973 schreibt, die IHK ist da aussen vor. Ausser Beiträge kassieren wollen die nichts. Bitte prüfe hier noch eine Befreiung von den Beiträgen.


    F.

  10. Avatar von mccd
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    Standard AW: Kleingewerbe gründen, EÜR bei Käufen von Privat

    Danke für die Antworten.

    Ich habe beim Steuererfassungsbogen angegebn, dass ich die Kleinunternehmerregelung anwenden möchte, daher entfällt das mit der Ust.

    Die mögliche Befreiung von den IHK Beiträgen ist ein guter Tipp, danke dafür.

    Dann werde ich mal die fehlenden Teile/Verbrauchsgüter bestellen, damit ich endlich loslegen kann

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