Immobilien verkauf als zwischen Händler

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  1. Avatar von Werner-gro
    Werner-gro ist offline
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    Frage Immobilien verkauf als zwischen Händler

    Guten Tag zusammen,

    mal angenommen ein naher Verwandter möchte sein Haus zu einem Preis von 300.000€ verkaufen.

    Bei einer Beurteilung schätzt ein von mir bestellter Makler das Haus jedoch auf 450.000€.

    Mal angenommen ich bekäme vom Besitzer eine Vollmacht das Haus für den Preis von 300.000€ zu verkaufen und der von mir beauftragte Makler findet einen Käufer für 350.000€ .
    Welche schritte wären notwendig damit ich die Differenz von 50.000€ als mein Gewinn verbuchen könnte bzw. welche herangehensweise sollte ich anwenden wenn ich als privater zwischen Händler agieren möchte?

    Ist das rechtlich so überhaupt möglich?

    Mfg Werner

  2. Avatar von IsNichWahr
    IsNichWahr ist offline

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    Standard AW: Immobilien verkauf als zwischen Händler

    Verstehe das Problem nicht. Schließ mit dem "nahen Verwandten" einfach einen Vertrag, dass jeder Kauferlös oberhalb von 300.000 Euro an Dich auszuzahlen ist.

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Immobilien verkauf als zwischen Händler

    Das ganze läuft über einen Notar. d.h. dein Verwandter wird den tatsächlichen Kaufpreis erfahren und darauf rechtlichen Anspruch haben. Wenn er die dann kulanterweise 50T€ schenkt, ist das sein gutes Recht. Je nach Verwandschaftsgrad wird dann der Schenkungssteuerfreibetrag abgezogen und der Rest versteuert.

    Wenn das ein einmaliger Fall ist, könnte es auch ein Fall für den §22 Nr. 3 ESTG sein
    § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

    Nr. 3
    Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. 2Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.

    Was davon steuerlich günstiger wäre, hängt an deinem Verwandschaftgrad und deinem Grenzsteuersatz.

  4. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Immobilien verkauf als zwischen Händler

    Du kannst die Immobilie natürlich auch erst einmal vom Verwandten zum entsprechenden Preis kaufen (incl. Kaufnebenkosten) und dann selber wieder verkaufen ...
    falls du Gewinn machst, fällt Spekulationssteuer an - solange du bei Eigennutzung keine 3 Kalenderjahre oder bei Fremdnutzung keine 10 Jahre einhälst.

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