Pfändungen, Schulden und Arbeit bei der Post

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  1. Avatar von voyager
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    Standard Pfändungen, Schulden und Arbeit bei der Post

    Hallo,

    also meine Situation sieht so aus: ich bekomme ALG II (und auch kleine Arbeitsmarktrente wegen Erkrankungen). Habe ein P-Konto . Es liegen einige Pfändungen vor und nun scheine ich endlich eine Arbeitsstelle gefunden zu haben und zwar in einer Postfiliale! Kann ich wegen den Pfändungen/Schulden dort gekündigt werden? Habe bald ein Vorstellungsgespräch und alles sieht gut aus, aber ich habe Angst, dass ich wegen den Pfändungen gekündigt werden könnte. Man versuchte auch mein Konto zu pfänden. Ohne eine Pfändungsschutzkonto wäre das auch vielleicht möglich gewesen. ALGII (jetzt Bürgergeld) ist nicht pfändbar.

    Mir gehts um die Arbeitsstelle halt, die ich gefunden habe. Mir könnte eine Kündigung drohen, oder? Die Filiale wird privat betrieben glaube ich, weil die Deutsche Post auch von den Betreibern der Filiale ein polizeiliches Führungszeugnis haben wollten, erzählte der Betreiber/Filialleiter mir am Telefon. Ob die auch ein Führungszeugnis haben wollen, wird sich noch rausstellen. Einträge dürfen nicht stehen, sagte er mir (bei mir wird da vermutlich nichts stehen).

    Kann mir jemand bei den Fragen bitte weiterhelfen? Bei einer Kündigung verliere ich beides und könnte das denen auch sehr schwer erklären.

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Pfändungen, Schulden und Arbeit bei der Post

    Also, was du genau mit, dann verliere ich beides meinst, weiß ich nicht. Grundsätzlich werden die kein polizeiliches Führungszeugnis verlangen, das wäre sehr unüblich. Selbst wenn hat dies nichts mit deinen Schulden zu tun, auße rindirekt, wenn du wegen z.B. Betruges die Schulden hättest. Im polizeilichen Führungszeugnis stehen Straftaten, da musst du selbst wissen, ob da etwas steht oder nicht.

    Nein, ein Ag kann dich nicht wegen Schulden kündigen, das ist kein Kündigungsgrund. Aber dein AG wird natürlich über die Schulden informiert werden, wenn die Gläubiger über Lohnpfändungen (diese werden durch AG abgeführt) auf dein Gehalt zugreifen. Der AG wird den Freibetrag an dich überweisen und den Rest an die Gläubiger.

    Was passieren kann ist folgendes: Der AG hat keine Lust auf diesen Aufwand und kündigt dich aus irgendeinem anderen Grund. Du wirst eine Probezeit haben, da muss dein AG nicht mal einen Grund für die Kündigung nennen.

    Das wirst du aber nicht verhindern können, außer du sagtst es gleich im Vorstellungsgespräch. Dann kann aber passieren, dass du den Job gar nicht bekommst, wenn dein Ag darauf keine Lust hat.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Pfändungen, Schulden und Arbeit bei der Post

    @voyager,

    mal ehrlich, wie soll man das verstehen! Sicherlich war das Problem mit der Krankheit, dass sich Schulden aufbauten. sicherlich ist der neue AG nicht erfreut darüber. Denn in der Postagentur gibt es viel Bargeld und Postwertzeichen, je nach Größe bis zum 6-stelligen Betrag.

    Zuerst die Frage, um welchen Betrag geht es? Vier oder fünfstellig?

    Dass Sie, wegen der Rente einen möglichen Freibetrag, warum wurde dieser Betrag bisher nicht zur Tilgung verwendet?
    ..

    So, welche Fragen kommen bei Einstellungsgespräch auf!

    Ich gebe ihnen weniger, als 1-Jahr Zeit um die Rückführung aus ihre Hand auszuführen. Die Überweisungsdaten aus den Mahnbescheiden liegen ja vor.

    Überweisen Sie einfach den kleinsten Schuldenbetrag bis zur Tilgungssumme.
    Danach nur schriftlich Nachfragen über die Restschuld und den Betrag überweisen. Achtung, es fallen Tageszinsen an!
    Also den erhöhten Restbetrag überweisen.
    Eine Kopie, der Überweisung mit einem zweiten Brief, tagesgenau, per Einschreiben Einwurf.

    Folgender Überschrift im Textkopf

    I) Begleichung der Forderung
    II) Aushändigung des Mahnbescheids, per Einschreiben Brief

    Merke der Beweis der Bezahlung, muss dir vorliegen! Sie sind in der Pflicht, dies zu beweisen. Das machen Sie, solange bis alles bezahlt ist

    Und glauben Sie ja nicht, dass eine Restschuldbefreiung der Regelfall ist, denn die Gerichtskosten müssen zusätzlich bezahlt werden! Dieses Geld fehlt letztlich zu Tilgung der Schulden.

    Denn jeder Gläubiger kann, wegen Verstoß gegen Wohlverhaltenspflicht den nächsten Restschuldbefreiungsantrag canceln, folgerichtig statt 3 Jahre, nun 7 Jahre und notfalls wegen Mahnbescheid 30 Jahre.

    Also bewegen Sie sich, bezahlen Sie einfach.

    bruno68

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