Unterstützungskasse als alternative betriebliche Altersvorsorge

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  1. Avatar von Häschen
    Häschen

    Standard Unterstützungskasse als alternative betriebliche Altersvorsorge

    Hallo Vorsorger, habe eine Frage:

    Ich habe kürzlich aufgrund der Arbeitmarktsituation den Arbeitgeber gewechselt. In meinem alten Betrieb gab es als Altersvorsorge die so genannte Pensionskasse, in die ich regelmäßig eingezahlt habe. Bei meinem neuen Arbeitgeber gibt es als Alternative dazu wohl eine Unterstützungskasse.

    Hat sie denselben Effekt und kann ich die einst eingezahlten Beiträge in diese Unterstützungskasse transferieren?

    Wer kennt sich damit aus und kann mir Infos geben?

    Vielen Dank!

    Häschen

  2. Avatar von Planvoll
    Planvoll ist offline

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    Standard AW: Unterstützungskasse als alternative betriebliche Altersvorsorge

    Zitat Zitat von Häschen
    Hallo Vorsorger, habe eine Frage:

    Ich habe kürzlich aufgrund der Arbeitmarktsituation den Arbeitgeber gewechselt. In meinem alten Betrieb gab es als Altersvorsorge die so genannte Pensionskasse, in die ich regelmäßig eingezahlt habe. Bei meinem neuen Arbeitgeber gibt es als Alternative dazu wohl eine Unterstützungskasse.

    Hat sie denselben Effekt und kann ich die einst eingezahlten Beiträge in diese Unterstützungskasse transferieren?

    Wer kennt sich damit aus und kann mir Infos geben?

    Vielen Dank!



    Häschen
    Hallo,

    zuerst: Du kannst deine Beiträge der PK nicht in die UK übertragen!

    Du hast folgende Möglichkeiten:

    1.) die einvernehmliche Lösung - du frägst ganz höflich deinen Chef, ob er die PK einfach weiterführt (die Gesellschaft und die vers.Person (nämlich du) bleiben gleich, der Versicherungsnehmer wird die neue Firma.

    2.) Lehnt er ab, könntest du ihm die Pistole auf die Brust setzen. Es besteht nämlich ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, d.h. wenn er dir nicht einen der Durchführungswege Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung anbietet, kannst du verlangen, dass er dir den Durchführungsweg Direktversicherung anbieten muss, und hierauf kann die PK übertragen werden! (DV ist fast identisch wie PK, i.d.R. sogar mit einer etwas besseren Verzinsung)
    Nur ist das theoretisch - wer riskiert schon mit dem Chef evtl. vors Gericht zu gehen - Probezeit, du verstehst!?

    3.) Wenn 1.) und 2.) nicht in Frage kommt, dann PK beitragsfrei stellen und UK beginnen. Die UK istfür dich (als Laien) identisch (in der Beitragsphase steuerfrei und keine Soz.Vers.beiträge).Ab der Renten-phase unterliegt sie aber anderen §en (Einmalauszahlung z.B. mit Fünftelregelung möglich) Der Beitrag ist nicht begrenzt auf 4% der RBG. Bei einem neuerlich AG-Wechsel gibt es noch größere Probleme (dass der neue AG die ident. UK hat, wäre Zufall), da du die erreichte Rente ansonsten niemals mitbekommst, sondern später (als kleinere Rente) von der UK ausgezahlt bekommst!
    Die UK ist der Versicherungsnehmer, deine Firma ist das Trägerunternehmen (welche die Beiträge an die UK entrichtet und du bist die Versorgungsempfänger). Die UK schließt i.d.R. bei einem Versicherungsunternehmen eine Rückdeckungsversicherung (Rentenvers.) ab und gibt die Zahlungen deiner Firma an dieses VU weiter.
    Bei Insolvenz brauchst du dir keine Gedanken machen, da deine Firma beim Pensionssicherungsverein Beiträge zahlen muss, die deine Versorgung im Insolv.-Falle sicherstellt.

    Gruß

    P.S.
    P.S. Oftmals ist die UK bei einem VU unter einem Dach ist aber trotzdem eine eigenständige Einrichtung.
    Ich hoffe, du kommst mit diesen (nicht unkomplizierten) Infos einigermaßen klar!

  3. Avatar von Talfahrt
    Talfahrt

    Standard AW: Unterstützungskasse als alternative betriebliche Altersvorsorge

    Pensionskasse und Unterstützungskasse sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die nichts mit der Firma zu tun haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Sparbeiträge sich übertragen lassen.

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