Demenzkranker Versicherung

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Demenzkranker Versicherung

    Was muss ein Demenzkranker versichern wegen eigener geistigen Unkontrollierbarkeit ?

    zusätzliche besondere Privathaftpflicht, oder ohne, bzw. gar die Privathaftpflicht kündigen, da als Demenzkranker man nicht haften kann ??

    Haftet dafür dessen Betreuer ?

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Demenzkranker Versicherung

    Mann, viktor,

    was für bescheuerte Fragen!
    Haftet dafür dessen Betreuer?
    Gar nicht! Der Haftung nur seine Fehler, wenn er Versicherungen kündigt und den betreuten Schäden entstehen. Dafür Haftet dieser gegenüber seinen Schützling.
    Was muss ein Demenzkranker versichern wegen eigener geistigen Unkontrollierbarkeit?
    Ich würde sagen der Betreuer hat die Pflicht, die Versicherungsunterlagen so abzuändern, dass dieser die grösstmögliche Absicherung hat.

    Besitzt der Betreute eine alte eine Unfallversicherung, so ist dieser gehalten diese aufrechtzuerhalten, denn erleidet der Betreute einen Unfallschaden, so haftet der Betreuer für den entgangenen Unfallschadensersatz!

    Bei der Gliedertaxe von 80 % bei einer 500 % Progression und 100.000 € Versicherungssumme sind dies 400.000 € Schadensersatz.

    Das gleich gilt für viele Versicherungen, wie KKTG, GG in voller Höhe. Oder Zusatzversicherungen wie Chefarzt, Einzelbett, bei verzicht entsteht eine tägliche Gutschrift von X €.

    bruno68

  3. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: Demenzkranker Versicherung

    "Das gleich gilt für viele Versicherungen, wie KKTG, GG in voller Höhe. "

    was ist GG ?

    Unfallversicherung ist keine Pflicht. Darf Unfallversicherung die Demenzkranke kündigen ?

    Aber Haftpflicht braucht doch ein Demenzkranke nicht mehr, oder ?

  4. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Demenzkranker Versicherung

    GG ist das Grundgesetz.

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