Muss die Tilgung versteuert werden ?

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  1. Avatar von TimGraf
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    Standard Muss die Tilgung versteuert werden ?

    Hallo,

    meine Frage steht schon im Titel.
    Es geht um die Finanzierung einer Immobilie und diese dient als Kapitalanlage, also ich selber wohne nicht drin.

    Meine Rechnung ist folgende:
    Jahresbruttokaltmiete33.720,00 €
    - Instandhaltungskosten p.a5.191,70 €
    - Verwaltungskosten p.a1.718,45 €
    - Mietausfallwagnis p.a674,40 €
    Jahresnettokaltmiete26.135,45 €
    - Zinsen16.304,60 €
    Cashflow vor Tilgung9.830,85 €
    - Tilgung8.152,30 €
    Cashflow nach Tilgung1.678,56 €

    Hier fehlt noch die Afa von 2% auf den Gebäudewert der Immobilie
    Mein persönlicher Steuersatz beträgt 42%.

    Dass was ich versteuern muss ist doch der Cashflow vor Tilgung oder ?
    Also 9.830,85€ * 42% = 4.128,96€

    Somit wäre mein Cashflow nach Tilgung und Steuer pro Jahr:
    1.678,56 € - 4.128,96€ = -2450,40€

    Oder muss ich mit dem Wert Caslflow nach Tilgung rechnen ?

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Muss die Tilgung versteuert werden ?

    So wird es nichts TimGraf,

    Schauen Sie mal das Zahlenwirrwar an!

    Zu einem gilt erstmal, wie viel, muss investiert werden!

    Denn es gilt, die vereinfachte Grundrentabilität zu ermitteln! Ob es überhaupt eine positive Rentabilität gibt!
    In ihrer Frage gehen Sie überhaupt nicht darauf ein! Denn ob es überhaupt rentabel ist ist völlig unbekannt!

    Die Gesamtkosten und die Zinsen fehlen auf der einen Seite und der anderen Seite das Guthaben und Einkommen! Ist ihr aktuelles Einkommen zu klein, kommt keine Finanzierung zustande.
    Denn eine Finanzierung auf Mieteinnahmen aufzubauen, das klappt nicht.

    Und hören Sie auf, bei solchen Summen mit Cent- und Pfennigbeträgen zu hantieren, ist ja lächerlich. Es wird nach oben gerundet, damit die Nebenkosten des Geldverkehres gedeckt werden! die die liegen auch in den mehreren hunderter € Bereich jährlich.

    Denn Geschäftskonten kosten halt und die Diskontzinsen für den Dispo sind einzurechnen.

    Sagen Sie mal, wie hoch die Summe, Beleihung und Laufzeit sein muss, das ergibt wenigstens den Zinssatz. Ach ja, bei großen Summen bitte keine McMakler Verarschung-Wertermittlungsunterlagen!
    Nur vom bestellten Wertgutachter, ab 500.000 € Darlehnssumme.

    Der Gläubiger wird bei solchen Summen ehe seinen eigenen Wertgutachter schicken.

    Bedenken Sie sie machen Gewerbe-Vermietung, da gelten andere Spielregeln!

    Legen Sie mal die wichtigen Zahlen auf Tisch!

    Ich gehe davon mal aus, das Sie noch nicht gekauft haben! Anderenfalls sieht das Elend ganz Anders aus!

    Es bedarf ihre Antwort!

    bruno68

  3. Avatar von TimGraf
    TimGraf ist offline
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    Standard AW: Muss die Tilgung versteuert werden ?

    Zitat Zitat von bruno68
    Denn eine Finanzierung auf Mieteinnahmen aufzubauen, das klappt nicht.
    Ich habe bereits ein Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien erworben und die Finanzierung baut komplett auf den Mieteinnahmen auf + nach Tilgung und Steuern habe ich sogar Geld übrig. (Hier habe ich den Tilgungsanteil mit versteuert) Die Aussage ist daher vorne und hinten falsch. Meine Eigenkapitalrendite bei dieser liegt bei über 20%.

    Zitat Zitat von bruno68
    Denn Geschäftskonten kosten halt und die Diskontzinsen für den Dispo sind einzurechnen.
    Da gebe ich Ihnen recht, aber hier kann man auch einfach ein Girokonto nehmen Solange dass nicht explizit in den AGB's verboten ist, ist das ganz praktikabel. Und das Konto ist so gedeckt, dass man nicht ins Dispo kommt. In meinem Fall 10000€ (2500€ auf dem Verrechnungskonto, 7500€ auf dem Tagesgeldkonto mit 3,5% Verzinsung)

    Da es mit der ersten Immobilie sehr gut geklappt hat und ich noch Eigenkapital besitze, möchte ich gerne weitere Rendite-Immobilien kaufen.
    Ich arbeite daher gerade an ein Excel-Tool, welcher die aktuelle Marktsituation abbildet(Zinslage, gewünschte Eigenkapitalrendite,u.v.m) und mir ein Angebotspreis ermittelt.
    Und hier ist für mich nur wichtig, ob der Tilgungsanteil versteuert wird. Die Daten die Sie daher anfordern, sind total irrelevant bei der Beantwortung der Frage aber möchte Sie gerne trotzdem beantworten:
    Anschaffungspreis : 407.614,90€
    Kaufnebenkosten : 34647,26€ + 1000€ Wertgutachten
    Zinsen : 4%
    Tilgung : 2%

    Und zum Zahlen-Wirrwarr die kommen vom wie besagten Excel-Tool.
    Es handelt sich um ein hypothethisches Beispiel.
    Und zu den Erfolgsaussichten, bevor hier das auch kritisiert wird, dass das Angebot angenommen wird, liegt bei unter 1% (0,8%). Daher wird quantitativ gearbeitet.

    Beste Grüße

  4. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Muss die Tilgung versteuert werden ?

    Den user bruno68 einfach über das Profil auf "igno" schalten, dann klappt's hier deutlich besser.

    Grundsätzlich liegst Du richtig, die Tilgung wirkt sich steuerlich nicht aus, sondern nur die Zinsen. Trotzem gibt's zwei Punkte zu beachten. Du rechnest mit

    - Instandhaltungskosten p.a 5.191,70 €
    - Mietausfallwagnis p.a 674,40 €

    Die Instandhaltungskosten werden nur nach tatsächlichen Ausgaben gerechnet. Du hast hier vermutlich einen pauschalen prozentualen Wert angesetzt, der jährlich schwanken wird.
    Dazu hast Du mit ebenfalls theoretischen 674,40€ Mietausfallwagnis gerechnet. Das ist grds. logisch und korrekt, wirkt sich aber nur aus, wenn Du auch tatsächlich Mietausfall hast.

    Wenn Du den Zuschlag bekommst, ist also zu klären, ob die rd. 6T€ auch benötigt werden bzw. tatsächlich auftreten. Wenn nicht, verbessert das Deinen Cash-flow.

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