Hallo,
habe einen Notariellen Kaufvertrag über ein Haus unterzeichnet.
Jetzt sagt mir der Notar dass die Bank die Grundschuld des Verkäufers nicht ohne weiteres löschen lässt, da dieser eine Globalbesicherung über mehrere Immobilien mit der Bank abgeschlossen hat.
Die Kündigungsfrist für meinen Kreditvertrag ist leider schon abgelaufen.
Wie läuft das in so einem Fall ?
1. kann seine Bank den kauf somit verhindern
2. bleibe ich ggf auf den schulden sitzen ?
Der Verkäufer verkauft Notariell eine Immobilie an Sie.
Er hatte im Vorfeld Zeit sich über die Löschung der Globalgrundschuld zu kümmern.
Die Kosten für den Notarvertrag wird sicher der Verkäufer übernehmen. Also die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Jedoch haben Sie schon den Kreditvertrag unterschrieben und wie Sie schreiben ist die 2 Wochen Frist vorbei, richtig?
Das ist ärgerlich,
- Sie müssen ggfalls mit einer Nichtabnahmeentschädigung rechnen wenn das Darlehen nicht abgenommen werden kann
- Sie können mit der finanzierenden Bank sprechen ob das Darlehen für eine andere Immobilie verwendet werden kann damit Sie keine Nichtabnahmeentschädigung zahlen müssen.
Eben eine andere Immobilie die auch entsprechend wie die erste Immobilie werthaltig ist.
Berichten Sie wie es hier weiter ging und Kopf Hoch!
In der Regel kann und darf das gar nicht passieren, denn der Notar weiß ja, dass das Haus lastenfrei verkauft werden muss, entsprechend kann er nur beurkunden, wenn er geprüft hat, dass das auch gewährleistet werden kann.
Hallo grofaz, Noelmaxim hat die entsprechende Antwort schon gegeben.
Der Notar hat ja die Aufgabe den lastenfreien Verkauf zu prüfen.
Vielleicht hat er oder die Sekretärinnen die den KV erstellen übersehen dass es Globalgrundschulden sind (also Mithaft in anderem Blatt).
Unter dem Strich wird es die finanzierende Bank wohl wenig kümmern
Haben Sie final mit Ihrer Finanzierenden Bank gesprochen? Besteht die auf einer Nichtabnahmeentschädigung?
Haben Sie eigentlicheine Rechtschutzversicherung? GGfalls wäre ein Gespräch mit einem Anwalt sinnvoll wenn sich Ihre finanzierende Bank so stellt dass Sie die volle Nichtabnahmeentschädigung will.