Steuern als Produkttester

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  1. Avatar von thn80
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    Frage Steuern als Produkttester

    Guten Tag,

    ich habe ein geregeltes Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und möchte in meiner Freizeit Produkttests durchführen. Die Produkte würde ich kostenlos zugesandt bekommen, müsste diese dann online bewerten und dürfte im Anschluss diese Produkte behalten. Das Erstellen einer Bewertung ist zwingend erforderlich um an weiteren Produkttests teilnehmen zu können (die Produkte sind also keine Geschenke, es wird eine Gegenleistung gefordert).

    Um welche Art von Einnahmen handelt es sich hierbei und wie sieht dies steuerlich aus?
    • Gibt es hier eine Freigrenze bis zu welcher nichts beachtet werden muss?
    • Was passiert oberhalb einer eventuellen Freigrenze?
    • Ab wann müssen diese "Einnahmen" in der Steuererklärung angegeben werden und wie?
    • Wie verhält sich das Ganze in Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten (meiner Haupteinnahmequelle als Angestellter)?


    Ist dies als Privatperson ohne Gewerbe möglich oder wird hierfür ein Gewerbe benötigt?
    • Falls man ein Gewerbe benötigt, wie gehen die getesteten Artikel dann in den Privatbesitz über, was ist hierbei zu beachten?


    Wie definiert sich die Bemessungsgrundlage für meine Einkünfte durch die Produkttests (es gibt keinen Geldbetrag, es werden nur die getesteten Artikel überlassen)?
    • Welcher Wert wird für die Produkte angenommen? Ist dies der Neupreis im Onlineshop oder evtl. ein Gebrauchtpreis (da die Artikel nach dem Test nicht mehr neu sind)?
    • Muss der Produktwert betrachtet werden oder evtl. nur die Mehrwertsteuer da ich den Produktpreis ja nicht bezahlt habe?


    Es gibt die Besonderheit, dass der Anbieter eine Klausel hat, über welche er innerhalb von 6 Monaten den von mir getesteten Artikel zurückfordern kann.
    • Nach meinem Verständnis würden somit die Produkte, welche sich in meinem Besitz befinden, erst nach diesen 6 Monaten in mein Eigentum übergehen. Sind somit nur Gebrauchtwaren zu betrachten? Wie würde man in diesem Fall dann den Wert ermitteln?
    • Was geschieht, wenn der Artikel bis zu diesem Zeitpunkt stark abgenutzt bzw. aufgebraucht ist?


    Ich bitte die vielen Fragen zu entschuldigen, ich bin auf diesem Gebiet noch absoluter Anfänger und hätte gerne erst mal ein grundlegendes Verständnis.
    Wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

    Vielen lieben Dank im Voraus,

    Thomas

  2. Avatar von thn80
    thn80 ist offline
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    Standard AW: Steuern als Produkttester

    Hat wirklich niemand Informationen hierzu?

  3. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Steuern als Produkttester

    Das wird halt stark von dem Wert der Artikel abhängen... grundsätzlich wärst du Freiberufler ohne Gewerbeschein bei den Prodikttests und die überlassenen Produkte wären ein geldwerter Vorteil, den du versteuern müsstest... Freigrenze wären hierfür (glaube ich) 50 Euro pro Monat.

    Angeben müsstest du diese natürlich nur, wenn diese endgültig in dein Eigentum übergehen (also nach den 6 Monaten). Der Wert ist halt so eine Sache, wenn es "normale" Gebrauchsgüter z.B. Shampoo usw. sind, dann sind diese nach dem Test wahrscheinlich wertlos, da man normal den Wiederverkaufswert ansetzt. Ein geöffnetes Shampoo ist nicht wiederverkäuflich.

    Anders wären natürlich z.B. ein Fahrrad, das natürlich auch nach dem Test wiederverkäuflich ist. Hier müsstest du den Wert eines 6 Monate alten gebrauchten Fahrrads ansetzen.

    Offen gesagt:

    ich würde da gar nichts machen, wenn es nicht "um großen Stil" und "wirklich werthaltige Produkte im Wiederverkauf" geht. Weil ich gehe davon aus, dass die Anbieter wirklich werthaltige Produkte sowieso zurück fordern und diese selbst verkaufen werden. Die dir überlassenen produkte sind wahrscheinlich nach dem Test sowieso wertlos bzw. der Hersteller denkt, dass sich Rücktransport und eigener Verkauf nicht lohnen. Deshalb werden die dir überlassenen Produkte entweder wertlos oder mit sehr geringem Wert sein...

    Aber falls das nicht zutreffen sollte und du wirklich nach dem Test häufig sehr werthaltige Produkte überlassen bekommst, dann wäre es ein geldwerter Vorteil und dieser als Freiberufler zu versteuern.

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