Dienstwagen für Einzelunternehmer im Pflegedienst

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  1. Avatar von crazypengu
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    Frage Dienstwagen für Einzelunternehmer im Pflegedienst

    Liebe Forenmitglieder,

    ich hoffe, ihr könnt mir mit einigen Fragen bezüglich eines Dienstwagens weiterhelfen. Ich arbeite in der Einzelunternehmung meines Vaters, einem Pflegedienst, und benötige ein Fahrzeug für geschäftliche Zwecke. Mein Wunsch ist ein Audi A5 Cabrio. Allerdings hat unser Steuerberater Bedenken geäußert und meint, das Finanzamt könnte vermuten, dass der Wagen hauptsächlich für private Zwecke genutzt wird. Stimmt das? Und wenn ja, gibt es Möglichkeiten, dies zu umgehen oder zu beweisen, dass der Wagen primär geschäftlich genutzt wird?

    Ich würde mich über eure Erfahrungen und Ratschläge zu diesem Thema freuen. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Dienstwagen für Einzelunternehmer im Pflegedienst

    Generell:
    In der Regel werden Fahrzeuge eines Einzelunternehmers immer der Versteuerung der Privatnutzung unterworfen.
    Ausnahme ist ein Lückenlos!!! geführtes Fahrtenbuch.
    Unter Umständen kann man davon absehen, wenn pro fahrtüchtiges Familienmitglied mindestens ein Fahrzeug noch im Privatvermögen ist und dies höherwertig als das betriebliche genutzte KFZ ist. Selbst das birgt Risiken.


    Zu deinem Fall:
    Man könnte versuchen, im Arbeitsvertrag bzw. in der Überlassungsverienbarung zum Fahrzeug zu verankern, dass eine Privatnutzung generell ausgeschlossen ist.
    Da gibt es ein Urteil dazu. Verstösst du gegen die Vereinbarung, hat die Firma einen zivilrechtlichen Anspruch gegen dich, aber es löst keine Versteuerung aus.
    Da du aber unter den §15AO fällst, bin ich mir nicht sicher, ob das greift.
    Ich vermute die anderen Mitarbeiter des Pflegedienstes fahren keinen Audi A5, so dass es unmöglich ist, hier auf einen Drittvergleich zu argumentieren.
    Insofern bleibt dann doch das Fahrtenbuch. Allerdings ist aus meiner Sicht jedes Fahrtenbuch angreifbar. Wenn du vor hast, das trotzdem privat zu nutzen, wird das auffallen.

    Ich hatte in Lohnsteuerprüfung selbst bei gut geführten elektronischen Fahrtenbüchern von Außendienstlern extremen Diskussionsbedarf, das es Abweichungen zwischen den per GPS ermittelten Kilometerständen und den Kilometerständen des Tachos ( welcher beim Tanken angegeben wurde) gab. Der tatsächliche Kilometerstand muß regelmäßig eingepflegt werden, damit das elektronische Fahrtenbuch den GPS Saldo runter oder hochrechnet. Ist der Zeitraum dafür zu lang, dann werden die Differenzen ensprechend groß.
    Auch auf der Werkstattrechnung standen geschätzte/gerundete Werte, die vom Kilometerstand zu dem Zeitpunkt abwichen. Da die Firma selbst Telematikanbieter ist und wir ihm haarklein alles aufzeigen konnten, konnte der Beamte nach langwierigen Diskussionen überzeugt werden.
    Bei händisch geführten Fahrtenbüchern wird dann geschaut, ob das Fahrtenbuch zu ordentlich aussieht, ob es hintereinander weg mit dem gleichen Stift geschrieben wurde, ob es zu den Tankabrechnungen passt, ob der Verbrauch passt usw.
    Dürfte z.B. interessant werden, wie man das Fahrtenbuch beim Pflegedienst gestalten will, wenn man damit in den Urlaub fährt.


    GGf. könnte man noch überlegen, ob dein Vater nicht beide Fahrzeuge versteuert. Müsste man durchrechnen, ob das besser kommt, als das ganze zusätzlich bei dir der SV zu unterwerfen

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