Hallo Experten.

Wir haben eine Finanzierungszusage erhalten, mit dem Zusatz "GRUNDSCHULDBESTELLUNG
(mit Zwangsvollstreckungsklausel)"

u.a Eintragung`dieser`Unterwerfung`unter`die`sofortige `Zwangsvollstreckung`in`das`vorgenannte`Grundbuch .

Ist so ein Vermerk heutzutage gebe von den Gläubiger?

Danke für die Aufklärung!