Günstigerprüfung für Steuervorteil - Aktienfonds verkaufen, neu ankaufen

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  1. Avatar von passie9999
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    Standard Günstigerprüfung für Steuervorteil - Aktienfonds verkaufen, neu ankaufen

    Hallo alle zusammen,

    ich hätte eine kurze Frage: Ich bin aktuell noch Student und verdiene dementsprechend jährlich weniger als der Jahresfreibetrag. Das wird sich ab kommendem Jahr ändern, da werde auch ich Einkommenssteuer zahlen müssen. Ich habe nun seit einigen Jahren unterschiedliche Fonds, mit denen ich (für meine Verhältnisse) ganz gute Renditen erzielt habe. Mit den Renditen sowie weiteren Zinsen aus anderen Geldanlagen (angelegtes Erbe) komme ich sowieso deutlich über den Freibetrag von 1000,- für Geldanlagen, so dass ich dann im kommenden Jahr, wo es wieder ähnlich aussehen wird, nicht um eine Steuer drumrumkommen werde.

    Mein Gedanke war nun, dieses Jahr meine Fonds noch zu verkaufen, damit ich den gesamten Gewinn in diesem Jahr mit der Günstigerprüfung noch zu (vermutlich ca.) 0% versteuern kann. Danach könnte ich die ausgezahlten Summen ja erneut anlegen und dann werden meine zu versteuernde Gewinne für die kommenden Jahre ja sozusagen "resettet".

    Eigentlich macht das Ganze in meinen Augen total Sinn, aber irgendwie habe ich noch den Gedanken im Hinterkopf, dass man ja Fonds als langfristige Anlage nutzen soll. Aber wenn ich sie verkaufe, dann nach einigen Tagen wieder zurückkaufe, dann verpasse ich ja höchstens die Schwankungen von z. B. einer Woche und es wäre ja alles wieder ungefähr wie vorher?

    Vergesse ich etwas? Ich freue mich über eure Antworten

    Liebe Grüße

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Günstigerprüfung für Steuervorteil - Aktienfonds verkaufen, neu ankaufen

    Bis zur Steuererklärung würde die die Rendite auf die abgeführte Steuer entgehen, da du die ja trotzdem erstmal abführen mußt und dann erst mit der Steuererklärung frühestens Februar/März zurückerhälst.
    Nichtveranlagungsbescheinigung wäre noch eine Option, aber ob das zeitlich noch passt ist fraglich.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Günstigerprüfung für Steuervorteil - Aktienfonds verkaufen, neu ankaufen

    Also, welches Problem haben Sie mit der Steuer?

    Denn
    Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags für 2023 auf 10.908 Euro sowie für 2024 auf 11.604 Euro; bei einer Zusammenveranlagung gelten bei Ehepartnern oder ‎Lebenspartnern jeweils ‎die doppelten Beträge;‎
    Aber es fehlen die GKV oder PKV, PVN, ALU, und GRV, diese sind auch steuerfrei!

    Also bevor Sie Steuern zahlen, zahlen Sie eher Sozialbeiträge, so zusammen ca. 23 %, ab deren jeweiligen Freigrenzen an.

    Folgerichtig fängt die Steuer überhaupt erst bei 20.000 € EK an, sofern sie AN werden! Als Selbstständiger sieht es etwas anders aus, aber in etwa bleibt die Belastung gleich!

    Bei ein mögliches EK von brutto 40.000 € p.a., werden jeweils 4.200 € GKV PVN, 3.720 € und 500 € ALU Sozialabgaben fällig, zusammen 8.420,00 € denen stehen nur 4.720,92 € etwas mehr als 60 % Steuern von den Sozialabgaben gegenüber. Netto 26.860 € EK.

    Wissen Sie heute schon mehr über ihren zukünftige EK, dann sollten Sie sich schon zielgenau daraufhin persönlich vorbereiten. Sonst zahlen Sie, das mehrfache der jährlichen gesparten Steuern an ihr Steuerberater und/oder durch Verluste im Investment-Bereich.

    Tatsächlich sollte man als AN ausscheiden, wenn man erhebliche Einnahmen aus dem Investment-Bereich erzielt,

    - denn braucht, man dann eine ALU Absicherung! Nein.
    - denn braucht, man dann eine GKV Absicherung! Nein.
    - denn braucht, man dann eine GRV Absicherung! Nein.
    - denn braucht, man dann ein Steuersatz über 25 %! Nein.

    Was man braucht, ist eine systematischen Vermögensvermehrung von mindestens 10 % p. a., was in etwa 500. bis 600.000 € Kapitalvermögen dauerhaft bedeutet. Hat man 40.000 Investment-EK entnommen, rechnet anders.

    40.000 € EK minus 11.600 € Freibetrag = 28.400 € minus 4.200 € PKV = 24.200 € minus 3.720 € Rente = 20.500 € zu versteuern, 4.700 € Steuern, 15.800 Netto-EK, plus die 11.600 € sind 27.400 € Netto-EK.

    Schon stehen Sie hier 500 € jährlich besser da, haben keine Fahrkosten und -zeit und 40 Stunden weniger Arbeit pro Woche.

    Und es ihnen scheißegal welchen Steuersatz der AN zahlt, weil bis 25 % ist die anteilige Steuer billiger und besser als die pauschale Besteuerung mit 25 % und diese Summe lässt sich auch noch kürzen durch eine rechtliche einwandfreie steuerliche Gestaltung.

    So kommt eine weitere Ertragsanteiligebesteuerung infrage! Wenn Sie dann trotzdem jährlich 50.000 € Steuern zahlen und Sie nie mehr als 25 % Steuer zuzahlen haben Sie ein Brutto EK von 250.000 €! Was nichts mit ihren Vermögen zu tun hat, denn dies ist etwas anderes, dass kann jährlich um 2,25 Mio. € steuerfrei weiterwachsen.

    Glauben Sie, man kann keine 500 bis 600.000 € EK haben, stellen Sie sich mal die Frage, wie man 500 bis 600.000 € Schulden samt Zinsen in 35 Jahren bezahlen kann? Und das aus dem Netto-Gehalt!

    bruno68

  4. Avatar von tneub
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