Wer kann eine Grundschuld eintragen?

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  1. Avatar von Tobi6806
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    Standard Wer kann eine Grundschuld eintragen?

    Guten Tag,

    gestern waren wir beim Notar zwecks Wohnungskauf.
    Jedoch wurde noch keine Grundschuld für die Bank eingetragen, da diese noch nicht so weit war, ich aber eine Zusicherung habe

    Der Notar meinte aber, dass nur er die Grundschuld eintragen könne und ich persönlich das bei ihm tun müsse.

    Da das Ganze sehr weit entfernt ist, frage ich mich, muss ich unbedingt zu ihm, oder kann das nicht jeder andere Notar eintragen?


    Danke für Antworten.

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Wer kann eine Grundschuld eintragen?

    Sie waren bei dem Notar A zum Wohnungskauf und haben noch keine schriftliche Bankzusage mit Grundschuldbestellungsurkunde?
    Oder welche Art der Zusicherung liegt Ihnen vor?

    Ansonsten sprechen Sie doch den Notar A an bezüglich einem Notar B bei Ihnen in der Nähe ob das technisch umsetzbar ist.

  3. Avatar von Tobi6806
    Tobi6806 ist offline
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    Standard AW: Wer kann eine Grundschuld eintragen?

    Von der Bank habe ich eine Zusage zum Darlehen, jedoch noch keine Grundschuldbestellung.

    Im Vorfeld hatte ich den Finanzmakler gefragt, ob ich bei dem Notartermin keine Grundschuldbestellung beantragen/eintragen muss, der meinte nein, das würde die Bank so tun ohne mein Beisein.

    Gestern hatte aber der Notar gesagt, ich müsse zwingend dabei sein. Das würde für mich eine zusätzliche Autofahrt von 1200km bedeuten.

    Gerade vom Finanzmakler noch einmal bestätigt bekommen, dass ich NICHT noch einmal zum Notar muss.

    Die Lage ist gerade etwas konfus.

  4. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Wer kann eine Grundschuld eintragen?

    Mittlerweile ist es sogar möglich, Termine beim Notar online durchzuführen, das können aber noch nicht alle.

    1200km für eine Grundschuldbestellung sind 'ne glatte Frechheit, informier' Dich bei einem Notariat um die Ecke, was es ggflls. zusätzlich kostet, wenn Du die Unterschrift vor Ort leistest - dürfte weniger sein, als sich 1200km ans Bein zu binden.

  5. Avatar von Tobi6806
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    Standard AW: Wer kann eine Grundschuld eintragen?

    Ja, der Notar meinte, es würde über eine notarielle Vollmacht gehen, kostet in dem Fall aber 450,-

    Werde aber wohl den Weg gehen müssen.
    Problem ist, dass ich ab nächste Woche im Urlaub bin, und wenn ich wieder komme, erst dann die Grundschuldbestellung in die Wege leiten kann, aber dann schon Zahlungstermin ist. Somit komme ich dann direkt in Zahlungsverzug.

  6. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Wer kann eine Grundschuld eintragen?

    Für 450€ kannst Du aber fast nicht 1200km Autofahren. Das geht mit kaum einem Auto real. Wenn man noch die Zeit oder eine Ü rechnet, weil man nicht 1200km an einem Tag abreißen will - was ohnehin grenzwertig ist - dann geht das nie auf. Ich würde also in jedem Fall die 450€ nehmen und wäre in 1h damit durch.

  7. Avatar von Tobi6806
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    Standard AW: Wer kann eine Grundschuld eintragen?

    Sicher, war auch so geplant!

    Auf jeden Fall hätte ich niemals den Notartermin so gewählt, wenn ich das mit Grundschuld gewusst hätte.
    Ich hatte mich auf die Aussage das Finanzmaklers verlassen.

  8. Avatar von memet
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    Standard AW: Wer kann eine Grundschuld eintragen?

    Zitat Zitat von Tobi6806
    Von der Bank habe ich eine Zusage zum Darlehen, jedoch noch keine Grundschuldbestellung.

    Im Vorfeld hatte ich den Finanzmakler gefragt, ob ich bei dem Notartermin keine Grundschuldbestellung beantragen/eintragen muss, der meinte nein, das würde die Bank so tun ohne mein Beisein.

    Gestern hatte aber der Notar gesagt, ich müsse zwingend dabei sein. Das würde für mich eine zusätzliche Autofahrt von 1200km bedeuten.

    Gerade vom Finanzmakler noch einmal bestätigt bekommen, dass ich NICHT noch einmal zum Notar muss.

    Die Lage ist gerade etwas konfus.
    Ich denke nicht, dass der Finanzmakler das beurteilen kann :-)

  9. Avatar von Tobi6806
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    Standard AW: Wer kann eine Grundschuld eintragen?

    Wenn der Finanzmakler das nicht beurteilen kann, wieso behauptet er es dann?

    Dann hätte er wenigstens mir mitteilen können, dass ich mit dem Termin noch warten solle.

    Zumindest kann man etwas mehr Kompetenz erwarten bei der Provision, die er dafür bekommt.

  10. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wer kann eine Grundschuld eintragen?

    Einfach einen schlechten Vermittler ausgewählt, da er dummes Zeug erzählt.Sicher muss man nicht zwingend bei Notar A die Grundschuld bestellen, das geht auch bei Notar B, aber ohne persöniches Erscheinenen bei einem Notar geht es nicht!

  11. Avatar von Tobi6806
    Tobi6806 ist offline
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    Standard AW: Wer kann eine Grundschuld eintragen?

    Notar A meinte aber, es würde nur bei ihm gehen. Verstehe ich zwar auch nicht, werde aber noch einmal morgen mit ihm telefonieren und fragen wieso.

  12. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wer kann eine Grundschuld eintragen?

    Nun Tobi6806,

    ein Blick in das Buch von Herrn Thelen, Geldwäscherecht in der notariellen Praxis" ist wohl hier Pflicht.

    Der Begriff "Kataloggeschäfte" bezieht sich hier auf die im GWG genannten, besonderen Überwachung der Finanzaktionen!

    Hier ist die Bargeldgrenze von 10.000 € cash zu beachten! Ab 10.001 € cash gilt als grundsätzlicher Verdachtsfall nach GWG.

    In ihren Fall ist zu beachten, dass folgende Punkte wichtig

    - Abschnitt B Unterabschnitt 1 aa) Kauf und Verkauf von Immobilien Rn. 71,72
    - Abschnitt B Unterabschnitt 1 b) Durchführung von Immobilientransaktionen Rn. 82
    - Abschnitt B Unterabschnitt 2 a) Spezialvollmachten RN 86, 87
    - Abschnitt B Unterabschnitt 2 b) Unterschriftsbeglaubigungen Rn. 88-91
    - Abschnitt B Unterabschnitt 2 d) Generalvollmachten Rn. 97, 98 Seite 26 von 175

    und zu beachten sind.

    Da dies nur 1/7 der Seiten sind, gibt es noch genügend Ansätze, warum ein Notar alleine die Beurkundung durchführen will.

    Zum Thema: Geldwäsche
    01.01.2024 sind alle Immo-, Finanzanlagen- und Versicherungs-Vermittler gesetzlich gezwungen sich bei FIU eine direkte Anbindung vorzuhalten!
    Diese ist durch eine Nummer von der FIU, damit ist der Vermittler eindeutig ermittelbar und in Zweifel mit ein Berufsverbot, wegen Unterlassung einer Meldung an die FIU strafbar.

    Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)
    § 2 Verpflichtete, Verordnungsermächtigung
    (1) Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln,

    7. Versicherungsunternehmen nach Artikel 13 Nummer 1 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1) und im Inland gelegene Niederlassungen solcher Unternehmen mit Sitz im Ausland, soweit sie jeweils

    a) Lebensversicherungstätigkeiten, die unter diese Richtlinie fallen, anbieten,
    b) Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr anbieten,
    c) Darlehen im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes vergeben oder
    d) Kapitalisierungsprodukte anbieten,

    8. Versicherungsvermittler nach § 59 des Versicherungsvertragsgesetzes,
    soweit sie die unter Nummer 7 fallenden Tätigkeiten, Geschäfte, Produkte oder Dienstleistungen vermitteln, mit Ausnahme der gemäß § 34d Absatz 6 oder 7 Nummer 1 der Gewerbeordnung tätigen Versicherungsvermittler, und im Inland gelegene Niederlassungen entsprechender Versicherungsvermittler mit Sitz im Ausland,[/B]
    9.
    Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 17 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs, im Inland gelegene Zweigniederlassungen von EU-Verwaltungsgesellschaften und ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften sowie ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften, für die die Bundesrepublik Deutschland Referenzmitgliedstaat ist und die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 57 Absatz 1 Satz 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs unterliegen, [/B]

    10. Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte sowie Notare, soweit sie

    a) für den Mandanten an der Planung oder Durchführung von folgenden Geschäften mitwirken:

    aa) Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben,
    bb) Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten,
    cc) Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten,
    dd) Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel,

    14. Immobilienmakler,

    (2) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Verpflichtete gemäß Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 16, die Finanztätigkeiten, die keinen Finanztransfer im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes darstellen, nur gelegentlich oder in sehr begrenztem Umfang ausüben und bei denen ein geringes Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht, vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausnehmen, wenn

    1. die Finanztätigkeit auf einzelne Transaktionen beschränkt ist, die in absoluter Hinsicht je Kunde und einzelne Transaktion den Betrag von 1 000 Euro nicht überschreitet,
    2. der Umsatz der Finanztätigkeit insgesamt nicht über 5 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes der betroffenen Verpflichteten hinausgeht,
    3. die Finanztätigkeit lediglich eine mit der ausgeübten Haupttätigkeit zusammenhängende Nebentätigkeit darstellt und
    4. die Finanztätigkeit nur für Kunden der Haupttätigkeit und nicht für die allgemeine Öffentlichkeit erbracht wird.


    In diesem Fall hat es die Europäische Kommission zeitnah zu unterrichten.
    (3)
    (4) Für Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die öffentliche Versteigerungen durchführen, gelten die in den Abschnitten 3, 5 und 6 genannten Identifizierungs- und Meldepflichten sowie die Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen entsprechend, soweit Transaktionen mit Barzahlungen über mindestens 10 000 Euro getätigt werden.
    Hier muss man verstehen,

    - dass eine Teilnahme an FIU aufgrund § 2 Abs. 2 Nummer 1 GWG für Finanzanlagen und Immobiliendarlehns-Vermittler, seit 01.01.2024 Pflicht.
    - dass eine Teilnahme an FIU aufgrund § 2 Abs. 2 Nummer 2 GWG für Versicherungen und Finanzanlagen und Immobiliendarlehns-Vermittler, seit 01.01.2024 Pflicht.
    - der Punkt 3 bringt Autohändler und Autohäuser auch an die FIU, sofern Versicherungen mit verkauft werden
    - der Punkt 4 bricht jeden Vermittler, denn Finanzanlagen können nicht ohne die allgemeine Öffentlichkeit erbracht werden.

    Denn die Punkte 3 und 4 widersprechen die Punkte 1 und 2! Wenn man ausschließlich für einen Kunden arbeitet, wird dieser Punkt 1 nicht erfüllt!
    die Finanztätigkeit auf einzelne Transaktionen beschränkt ist, die in absoluter Hinsicht je Kunde und einzelne Transaktion den Betrag von 1 000 Euro nicht überschreitet,
    Also werden alle diese Vermittler an die FIU angebunden.

    bruno68

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