Eine satte Beitragserhöhung in der Berufsunfähigkeitsversicherung haben viele Kunden der xxx Lebensversicherung a.G. zum 01.01.2018 erhalten. Was jetzt zu tun ist, lesen Sie in meinem heutigen Beitrag.
(Keine) Schöne Bescherung!
Einige xxx Kunden werden sich beim Öffnen des Schreibens der letzten Tagen erschrocken haben.
Bis zu 35 % ist der zu zahlende Beitrag für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung gestiegen. Das ist mal eine Ansage. Aber einige von ihnen werden ein Déjà-vu haben,
sie erhalten dieses Schreiben schon zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren.
Aber nicht nur die Kunden der xxx Lebensversicherung hat es getroffen.
Vor ein paar Jahren gab es zum Beispiel auch ordentliche Beitragserhöhungen bei der xxx xxx SBU Versicherung und zu vor auch schon einmal bei einigen anderen.
Beitragserhöhung Berufsunfähigkeitsversicherung – wie kann so etwas passieren?
Bei der Kalkulation einer BU-Versicherung wird eine Vielzahl von Rechnungsgrundlagen berücksichtigt. Unter anderem das Eintrittsalter, die Laufzeit, die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden oder auch der bei Abschluss gültige Höchstrechnungszins (oft als Garantiezins bezeichnet).
Aus diesen und weiterer Grundlagen ergibt sich dann der Tarifbeitrag, der umgangssprachlich auch Bruttobeitrag genannt wird.
In dieser Kalkulation sind aber auch Sicherheitspuffer und Risikogewinne einkalkuliert. Diese Gewinne entstehen dadurch, dass glücklicherweise nicht jeder Versicherte auch seine Leistung benötigt. Ein Großteil dieser Überschüsse steht Ihnen als Kunde zu.
Was damit geschehen soll, können Sie ebenfalls in vielen Fällen selbst entscheiden.
Zum Beispiel lässt sich dieses Geld in einen Investmentfonds oder die klassische Anlage der Versicherungsgesellschaft investieren.
[B]Am Ende der Laufzeit kann das Guthaben dann steuerfrei ausgezahlt werden.
Die von mir in der Regel empfohlene Variante ist jedoch die direkte Verrechnung mit den Beiträgen.
Der Tarifbeitrag wird dann direkt um die Überschüsse reduziert und Sie zahlen einen geringeren Beitrag – den sogenannten Nettobeitrag.
Entgegen dem über die Laufzeit garantierten Bruttobeitrag hängt der zu zahlende Nettobeitrag sehr stark von den tatsächlichen Risikogewinnen ab.
Und wenn ein Aktuar bei der Kalkulation ein bisschen zu optimistisch gerechnet hat und die Überschüsse sinken, dann steigt eben der Zahlbeitrag.
Es mag aber auch Versicherungen geben, die sich bewusst „verkalkuliert“ haben. So lassen sich falsch beratene Kunden schnell auf so einen Vertrag ein. Nach wenigen Jahren kommt dann das böse Erwachen eines wesentlich höheren Beitrags.