Kapitalgesellschaft verkauft Aktien einer anderen Kapitalgesellschaft - Steuern?
Hallo zusammen,
Wenn ein Privatmann Aktien verkauft, muß er eine Abgeltungssteuer von 25% zahlen.
Annahme:
Eine Kapitalgesellschaft verkauft Aktien einer anderen Kapitalgesellschaft.
Welche Steuern fallen dann an?
Meine Infos sind:
von 95% des Veräußerungsgewinns müssen keine Steuern gezahlt werden, d.h. nur 5% des des Veräußerungsgewinns werden besteuert:
d.h. Körperschaftsteuer 15 % + Solidaritätszuschlag.
Ergebnis: Der Privatmann ist deutlich schlechter gestellt.
Frage: Ist das richtig?
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Meine Infos dazu:
Werden die Anteile an einer Kapitalgesellschaft von einer Kapitalgesellschaft gehalten, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich unabhängig von der Beteiligungshöhe gem. § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei und unterliegt gem. § 8b Abs. 3 S. 1 KStG lediglich mit 5 % als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (in pauschaler Form) der Besteuerung mit Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag).
AW: Kapitalgesellschaft verkauft Aktien einer anderen Kapitalgesellschaft - Steuern?
@mesrine,
grundsätzlich werden nur Gewinne besteuert und diese müssen bilanziert werden, auch bei Privatpersonen!
Nun muss man erstmal Gewinne ausweisen. Indessen muss bei Privatpersonen sind je nach Besteuerungsart, einmal die pauschale oder persönliche Gewinnversteuerung möglich.
Mit anderen Bedingungen, bei der persönlichen Besteuerung gilt die 366 Tagesregel, nach 365 Tagen nachweisliches "halten" sind die Verkaufsgewinne steuerfrei.
Bei der pauschalen Besteuerung sind Laufzeit unabhängige Steuern fällig.
Bei Firmen wird es noch komplizierter, bei den muss erst ermittelt werden, ob überhaupt ein Gewinn vorliegt! Zudem sind Firmengewinne mit Firmenverlusten während der des Steuerjahres zu verrechnen, des Weiteren sind Ausschüttungen an die Aktionäre auch Betriebsausgaben, also auch steuermindernd.
Damit fällt die Steuerpflicht an den Aktionär und wenn dieser im Ausland sitzt, besitzt dieser das Recht die von der Firma gezahlte Steuer einzufordern.
Ist deren Hauptsitz in ein Steuerfreiland, wie Dubai, vereinnahmt der Aktionär die Dividenden und Kursgewinne steuerfrei! Auch ein Mehrfachverkauf um den Stichtag herum, führt zu einer Mehrfacherstattung der Kapitalertragssteuer, sogar dem Mehrfachen, was die Firma an Steuern bezahlt hat.
Das allerdings nennt sich Ex-Curm oder curm-curm Geschäfte, die in Deutschland verboten sind, deren Durchsetzung aber an den Grenzen der EU endet.
Also Steuer bezahlen von Firmen? Nun ich würde mal sagen, das lassen wir mal, damit die hier gezahlte Einkommenssteuer der hier lebenden Steuerzahler nicht als zusätzliche Steuergeschenke an die Superreichen fließen und diese immer reicher werden.
AW: Kapitalgesellschaft verkauft Aktien einer anderen Kapitalgesellschaft - Steuern?
Bruno erzählt wie immer nur Müll.
Z.B. sind Ausschüttungen an Aktionäre natürlich nicht steuermindernd.
Zu deinem Thema.
Die Gewinne sind bereits auf Gesellschaftsebene versteuert. Werden Ausschüttungen dann an weitere Gesellschaften vorgenommen, sind diese größtenteils steuerfrei. Erst wenn dann an eine Privatperson ausgeschüttet wird, wird die Kapitalertragsteuer angewendet.
Ansonsten würde der gleiche Gewinn bei mehrstufigen Gesellschaften ggf. zigmal versteuert.
Ähnliches gilt bei Verkauf von Anteilen zwischen Gesellschaften
AW: Kapitalgesellschaft verkauft Aktien einer anderen Kapitalgesellschaft - Steuern?
Ok.
Sind meine im Ursprungsposting angegebenen Infos zumindest richtig:
Werden die Anteile an einer Kapitalgesellschaft von einer Kapitalgesellschaft gehalten, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich unabhängig von der Beteiligungshöhe gem. § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei und unterliegt gem. § 8b Abs. 3 S. 1 KStG lediglich mit 5 % als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (in pauschaler Form) der Besteuerung mit Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag).
AW: Kapitalgesellschaft verkauft Aktien einer anderen Kapitalgesellschaft - Steuern?
>
>Meines Erachtens ja.
>Ich hatte das in der Vergangenheit in der Praxis immer nur mit Ausschüttungen, aber meines Erachtens ist das bei Verkauf genauso.
>
D.h. eine Kapitalgesellschaft muß bei einer Gewinnausschüttung (Dividendenzahlung) an eine andere Kapitalgesellschaft
oder bei einem Veräußerungsgewinn (Verkauf von Dividenden) an eine andere Kapitalgesellschaft nur 5% des Betrags versteuern.
Ist das richtig?
Zitat:
"Im deutschen Ertragsteuerrecht ist aber der Grundsatz, dass die Gewinnausschüttung erst am Ende der
mehrstöckigen Beteiligungskette besteuert werden soll, welche meistens bei einer natürlichen Person erreicht wird.[28] "