Teilzahlung für die Sicherstellung der Auflassungs-Vormerkung

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  1. Avatar von grandiso
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    Standard Teilzahlung für die Sicherstellung der Auflassungs-Vormerkung

    Hallo liebe ForumMitglieder,
    ich möchte eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben.
    Bisher keinerlei Erfahrung in den Abläufen, wie ein Verkauf
    notariell beurkundet abläuft.

    Der Makler hat mir nun untenstehende KaufZusage
    zur Unterschrift vorgelegt.

    Soweit ich recherchiert habe ist die Pfandgebühr rechtens.

    Allerdings stört mich der Abschnitt, dass
    für die Auflassungsvormerkung 10% der Kaufsumme an den Verkäufer
    zu zahlen ist.

    Ist das rechtens? Müsste so etwas nicht in dem notariellen Kaufvertrag festgelegt sein?
    Ich meine die in dieser Zusage gemachten Zahlungsmodalitäten haben ja
    letztendlich keine Rechtssicherheit wie der notarieller Kaufvertrag?
    Warum sollte ich als Käufer eine Teilsumme bereits vor Übergabe der Immobilie zahlen?

    Ein Freund meinte, ich solle einfach der Zusage folg.
    hinzufügen:
    Zur Sicherstellung der Auflassungs Vormerkung zahle ich 10% der Kaufpreissumme an den Verkäufer, sofern dies
    im notariellen Kaufvertrag genauso vorgesehen ist.



    Die 10% müsste ich ja dann aus dem Eigenkapital zahlen!


    Gruß

    grandiso
    ################################################## ###########################
    Verbindliche Kauf-Zusage

    Ich möchte die Immobilie -------

    Straße -----------

    für -------------------------

    kaufen und möchte, dass die XXX Immobilien e.K. diese Kauf-Zusage dem Eigentümer vorlegt.

    Voraussetzung zur Wirksamkeit dieser Kauf-Zusage sind folgende drei Punkte

    1. meine Bestätigung, dass alle für mich kaufrelevanten Fragen geklärt sind

    2. Hinterlegung einer PfandGebühr (siehe unten)

    3. Objektbezogene Finanzierungszusage

    In dem Moment, in dem die oben genannten Punkte der XXX Immobilien e.K schriftlich und zusammen als Bestätigung per Fax, Mail oa vorliegen, tritt diese Kauf-Zusage in Kraft.

    Nach Annahme durch den Eigentümer soll ein Beurkundungstermin (maximal 7 Tage später) vereinhart und ein Kaufvertragsentwurf als Vorbereitung für die Beurkundung von einem Notar auf meine Rechnung angefertigt und mir schnellstmöglich zur Ansicht vorgelegt werden.

    Die Beurkundung soll stattfinden

    am ----- um ---------Uhr beim Notariat YYY.

    e

    Zur Sicherstellung der Auflassungs Vormerkung zahle ich 10% der Kaufpreissumme an den Verkäufer. Die RestKauf PreisSumme von 90% ist fällig zum vereinbarten Übergabestichtag.

    Die Übergabe der Immobilie beziehungsweise der Einzugstermin soll sein am -------------------

    Die PfandGebühr an die XXX Immobilien e.K. beträgt 2.000,-€ (inkl. MwSt.). Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf folgendes Konto

    IBAN

    Kontolnhaber

    DE 12 4555 5555 5555 555

    XXX Immobilien e.K.





    Den Überweisungsbeleg schicke ich an zzz@mail.com Ich erhalte umgehend eine Bestätigung des Geldeinganges.

    HINWEIS: Diese Verbindliche Kauf-Zusage" ist nur in Verbindung mit Eingang des Überweisungsbeleges wirksam

    Diese PfandGebühr wird zurückgezahlt: erstens bei Beurkundung und zweitens, falls der Verkäufer seine Verkaufsabsichten einstellen sollte bzw. diese verbindliche Kauf-Zusage nicht annimmt.

    Ich bin mir darüber im Klaren, dass mit Einsetzen der Wirksamkeit dieser verbindlichen Kauf-Zusage Kosten z.B. für die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes o.a. entstehen können. Diese gehen dann zu meinen Lasten.

    Sollte ich nach Wirksamwerden der Kauf-Zusage meine Kaufabsicht einstellen oder meine Finanzierung nicht darstellbar ist, wird die Gebühr nicht mehr zurückerstattet. Eine Käuferprovision fällt nicht an.

    Dem Verkäufer wird diese Kauf-Zusage zur Annahme schnellstmöglich vorgelegt.

    Der Entschluss zum Verkauf obliegt dem Eigentümer.

    Name:

    Vorname:

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  2. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Teilzahlung für die Sicherstellung der Auflassungs-Vormerkung

    Der ganze Vertragskram ist Aufgabe des Maklers. Frag' ihn doch mal ganz blöd, ob die 10% zur Kaufsumme gehören und ob er Dir das schriftlich bestätigt. Dann wäre der Makler in der Haftung für die 10% - ich glaube, die Bestätigung wird nicht kommen. Sieht eher wie ein plump-dreister Versuch aus, Dir zusätzliche 10% aus der Tasche zu ziehen.

    Grundsätzlich gilt:
    Solange ein Vertrag nicht sittenwidrig ist, kann darin vereinbart werden, was will. Wenn im KV 10% vorab für die Auflassung vereinbart werden, ist es ja ok.

    Speziell:
    Andererseits gibt es keine Verpflichtung, eine Auflassungsvormerkung eintragen zu lassen. Die Vormerkung dient aber eher Dir, damit das Objekt nicht zeitgleich einem anderen angeboten werden kann oder weitere Rechte vor Umsetzung des Kaufvertrags eingetragen werden können. Wenn dafür eine zusätzliche Gebühr - egal, ob innerhalb oder außerhalb des KV's - verlangt wird, sagt das mMn eine Menge über den Verkäufer/Makler aus. Für mich wäre das ein Killkriterium, es sei denn, der Kaufpreis wäre weit unter Marktpreis.

    Solange die Summe aber zum Kaufpreis zählt, wäre sie über Deine Finanzierung gedeckt und - etwaig - nicht zusätzlich aus dem EK zu zahlen.

    Forderung auf Notartermin binnen 7 Tagen ist mMn realitätsfremd. Entwürfe werden idR mit 14 Tagen Reaktionszeit verschickt, kann man natürlich abkürzen. 4 Wochen sind bei den Notaren, mit denen ich regelmäßig zu tun habe, eher realistisch. Man kann sich natürlich Termine im Voraus blocken unter der Annahme, dass man bis dahin alle Korrekturen hintereinander hat, aber das führt auch regelmäßig dazu, dass die Termine verschoben werden, weli doch noch irgendwas fehlt.

    Wenn Du das ernsthaft so stark beschleunigen willst, dann solltet Du das mit _Deinem_ Notar klären _und_ Dich dann aber auch um alle Formalitäten kümmern bzw. dem Makler input geben, was er tun soll. Es gibt Käufer, die exakt diese Vorarbeit leisten und damit den Verkäufern den Weg ebnen, aber das scheint hier eher nicht der Fall zu sein.

  3. Avatar von grandiso
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    Standard AW: Teilzahlung für die Sicherstellung der Auflassungs-Vormerkung

    Zitat Zitat von Zapp73
    Der ganze Vertragskram ist Aufgabe des Maklers. Frag' ihn doch mal ganz blöd, ob die 10% zur Kaufsumme gehören und ob er Dir das schriftlich bestätigt. Dann wäre der Makler in der Haftung für die 10% - ich glaube, die Bestätigung wird nicht kommen. Sieht eher wie ein plump-dreister Versuch aus, Dir zusätzliche 10% aus der Tasche zu ziehen.

    Grundsätzlich gilt:
    Solange ein Vertrag nicht sittenwidrig ist, kann darin vereinbart werden, was will. Wenn im KV 10% vorab für die Auflassung vereinbart werden, ist es ja ok.

    Speziell:
    Andererseits gibt es keine Verpflichtung, eine Auflassungsvormerkung eintragen zu lassen. Die Vormerkung dient aber eher Dir, damit das Objekt nicht zeitgleich einem anderen angeboten werden kann oder weitere Rechte vor Umsetzung des Kaufvertrags eingetragen werden können. Wenn dafür eine zusätzliche Gebühr - egal, ob innerhalb oder außerhalb des KV's - verlangt wird, sagt das mMn eine Menge über den Verkäufer/Makler aus. Für mich wäre das ein Killkriterium, es sei denn, der Kaufpreis wäre weit unter Marktpreis.

    Solange die Summe aber zum Kaufpreis zählt, wäre sie über Deine Finanzierung gedeckt und - etwaig - nicht zusätzlich aus dem EK zu zahlen.

    Forderung auf Notartermin binnen 7 Tagen ist mMn realitätsfremd. Entwürfe werden idR mit 14 Tagen Reaktionszeit verschickt, kann man natürlich abkürzen. 4 Wochen sind bei den Notaren, mit denen ich regelmäßig zu tun habe, eher realistisch. Man kann sich natürlich Termine im Voraus blocken unter der Annahme, dass man bis dahin alle Korrekturen hintereinander hat, aber das führt auch regelmäßig dazu, dass die Termine verschoben werden, weli doch noch irgendwas fehlt.

    Wenn Du das ernsthaft so stark beschleunigen willst, dann solltet Du das mit _Deinem_ Notar klären _und_ Dich dann aber auch um alle Formalitäten kümmern bzw. dem Makler input geben, was er tun soll. Es gibt Käufer, die exakt diese Vorarbeit leisten und damit den Verkäufern den Weg ebnen, aber das scheint hier eher nicht der Fall zu sein.


    Guten Morgen,

    "Wenn im KV 10% vorab für die Auflassung vereinbart werden, ist es ja ok."

    Den notariellen KV habe ich ja jetzt noch nicht vorliegen. Deshalb wollte ich sicherheitshalber
    in die Kaufzusage noch die Bedingung
    "... sofern die 10% Kaufpreiszahlung zur Sicherstellung auch im notariellen KV erwähnt wird"
    einfügen.

    Den zeitlichen Druck macht eher der Makler. Von der vorliegenden Kaufzusage hat er erst in der Besichtigung
    gesprochen.


    Gruß

  4. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Teilzahlung für die Sicherstellung der Auflassungs-Vormerkung

    Sag' dem Makler einfach, er soll Dir den Entwurf vom KV zuschicken, dann siehst Du ja, was drinsteht und was nicht.

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