angenommen ein Käufer erwirbt zum 01.11.2025 eine ETW (wird vermietet) und vereinbart im Kaufvertrag, dass der Verkäufer von allen Verpflichtungen zur Zahlung einer Sonderumlage befreit wird.
Der erste Teil der Sonderumlage wird bereits vor dem 01.11.2025 vom Käufer bezahlt.
Kann diese Zahlung steuerlich berücksichtigt werden? Wenn ja, wird dies auf den Abschreibungsbetrag draufgerechnet?