Hallo zusammen,
ich versuche derzeit mit anwaltlicher Unterstützung ein Nachrangdarlehen zu Widerrufen.
Sollte dies gelingen stellt sich mit gerade die Frage ob es Probleme geben kann eine neue
Bank für die dann nötige Umschuldung zu finden.
Ist dieser Widerruf für Banken ein Ausschlusskriterium?
Danke für eure Einschätzung.
Grüße Jo
wie hoch und die andere Frage, wieviel Zeit haben Sie zur Umschuldung? Das wird ja im Gerichturteil bestimmt, ich glaube kaum das Sie alle Welt, die Zeit haben zur Umschuldung? Siehe auch § 500 Ab.s 1 letzter Satz.
Und warum soll das Nachrangdarlehn widerrufen werden? Denn, es gilt wohl eher die §§ 500, 501 und 502, insbesondere der § 502 Abs. 3 Satz 2 BGB zu beachten?
Der Grund des Scheiterns ist einer der der wichtigsten Punkte!
@bruno68,
§500, 501 und 502 beziehen sich auf Verbraucherdarlehen. Das hat jetzt nix mit einem Nachrangdarlehen zu tun.
Und wer oder was genau ist gescheitert?
Bruno ist hier der Forentroll, einfach ignorieren. Der reimt sich aus den paar Sätzen im Eröffnungstext sofort irgendwas zusammen und wirft dann mit Paragraphen um sich.
Laut Bruno landet quasi jeder im Gefängnis oder in der Insolvenz.