Hallo,
da wir 2024 ein weiteres Kind bekommen haben und ich noch nebenbei ein Masterstudium absolviert habe, haben wir 2024 und 2025 relativ niedrige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sodass wir abzüglich der Werbungskosten und den Sonderausgaben in den Bereich der maximalen E-Auto-Förderung kommen könnten.

Da wir letztes Jahr rund 6.000 € Kapitalerträge hatten, wurden direkt rund 1.100 € Kapitalertragssteuer und Solidaritätsbeitrag abgeführt. Auf Grund der oben genannten Gründe habe ich gedacht, dass ich zumindest ein Drittel der abgeführten Steuer zurück erhalte, also rund 400 €.

Drum habe ich bei der Steuererklärung von 2025 und die Steuerberechnung vor hinzufügen der Anlage KAP durchgeführt.
So lange ich bei einem zvE von 43.000 € und muss bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 12,15% rund 5.306 € Steuern bezahlen.

Nun habe ich die Anlage KAP angehängt und ausgefüllt.
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen stehen nun zwischen den "Einkünfte" (aus nichtselbständiger Arbeit) und "Einkünfte aus Vermietung".
Immerhin wird noch der Sparerpauschbetrag abgezogen, aber mein zvE liegt nun bei 47.000 € und ich habe einen durchschnittlichen Steuersatz von 13,25% zu bezahlen - also 6.337 € bzw. 1.030 € mehr.

Da in der Berechnung der Steuer auch die bereits abgeführten Kapitalertragssteuern berücksichtigt wurden, fällt meine Erstattung nur rund 50 € höher aus - das ist richtig ernüchternd.

Kann das so richtig sein?
Liegt das einfach an der Steuerprogression?

Für die E-Auto-Förderung ist es es dann wohl am besten die Anlage KAP einfach nicht anzuhängen.

Viele Grüße
BenniG