Es passiert ernsthaft was schon seit 20 Jahren vorausgesagt wurde:
DVAG-Agentur sucht Übernehmer nach der Nachfolgeregelung
Posted by admin

Am 13.04.2026 wurde per Inserat ein Nachfolger für eine Ausschließlichkeitsagentur im Rahmen der Allfinanz DVAG gesucht. In der Beschreibung stand Nachfolgeregelung im Ausschließlichkeitsbetrieb (Generali/Allfinanz Deutsche Vermögensberatung DVAG).

Man sucht für die Bestandsentwicklung einen qualifizierten Nachfolger für etablierte Versicherungsagenturen im Ausschließlichkeitsvertrieb.

Gesucht werden Persönlichkeiten mit Erfahrung in der Kundenberatung.

Die Übernahme soll im Rahmen einer unternehmensgeregelten Nachfolgelösung stattfinden und nicht als klassischer Verkauf gegen Einmalzahlung.

Die Ablösung soll über einen befristeten Provisionsabschlag erfolgen.

Dort wurde auch ein Beispiel genannt.
Bei einer jährlichen Folgeprovision von 80.000 € entspricht die Ablöse zwei Jahresprovisionen (160.000 €).

Wird diese über drei Jahre verteilt, ergibt sich ein jährlicher Abschlag i. H. v. 53.000 €, sodass in dieser Phase rund 26.700 € jährlich verbleiben.

Bei einer Verteilung über vier Jahre beträgt der Abschlag 40.000 € pro Jahr, entsprechend verbleiben 40.000 € jährlich.

Während dieser Abschlagsphase sollen dann noch Bestandsleistungsboni hinzukommen und nach Ablauf der Abschlagphase soll der Nachfolger die volle Folgeprovision von 80.000 € pro Jahr in diesem Beispielfall bekommen.

Inseriert wurde dies bei der IHK für München und Oberbayern.
Was stimmt an diese Aussage leider nicht?

A) Man sucht für die Bestandsentwicklung einen qualifizierten Nachfolger für etablierte Versicherungsagenturen im Ausschließlichkeitsvertrieb.
Ein so fachlichen Ausgebildeten Versicherungsmann, kann wegen der gesetzlichen Regelung als Versicherungsmakler auf folgende Courtagen arbeiten

I) 2,5 % der WSS,
II) 4,5 % der WSS
III) 5,5 % der WSS

Rechnet man dies auf eine SBU um mit 35 Jahre und 100 € Brutto Beitrag um, beträgt die WSS 42.000 € plus 1,5 % p.a ab dem 3. Jahr auf den NAV und Beitrag.

Also warum soll sich ein Vermittler für ein 1/3 arbeiten gehen?

B) Warum sollte sich ein Vermittler sich des täglichen Risiko einer fristlosen Kündigung durch den Vertrieb aussetzen? Wie es schon seit Ios-Zeiten den Bankrott durch dritte, Jahrzehnte sich Vertriebe sich schadlos gehalten haben?
Hier geben was zu Nachdenken, bezüglich der vereinbarten bAV!
Die Suche nach dem Generali-Geld
Posted by RA Kai Behrens
Wo ist das Generali-Geld hin?
Im Jahr 2018 hatte die DVAG den kompletten Generali-Außendienst übernommen. Bis dahin waren die Handelsvertreter bzw. Vertriebsmitarbeiter bei der Generali Deutschland AG beschäftigt. Nach Ende des Vertrages mit der Generali Deutschland AG hat diese einen hypothetischen Ausgleichsanspruch errechnet und daraus eine zusätzliche Altersversorgung gebildet.
Die Handelsvertreter wechselten 2018 zur Allfinanz DVAG.

Ein Vermögensberater kam nun auf die Idee,
• die Generali Versicherung AG wegen dieser Sonderaltersversorgung zu verklagen.

Zunächst jedoch musste er feststellen,
• dass es dieses Unternehmen gar nicht mehr gibt.

Angeblich zuständig ist nunmehr die Generali Deutschland Versicherung AG.

Dies vorangestellt erfuhr der Vermögensberater nunmehr in der Klageerwiderung,
• dass ihm doch die Auszahlung egal sein könnte, weil der Wert dieser Anlage ohnehin auf den Ausgleichsanspruch angerechnet werden sollte, den die DVAG bei Ende des Vermögensberatervertrages zu zahlen hätte.

Dieser Gedanke war zunächst wenig verständlich.
Schließlich wird doch der Ausgleichsanspruch bei Ende des Vertrages mit der Generali erworben, und ein neuer am Ende des Vertrages mit der DVAG.
Was hat also der Ausgleichsanspruch des einen Unternehmens mit dem eines anderen zu tun?

Wohl um dieser Forderung vorzubeugen,
• hatte die DVAG bereits einige Vermögensberater unterschreiben lassen, dass sie mit der Anrechnung des Generali-Ausgleichsasnpruchs auf den Ausgleichsanspruch, den die DVAG zu zahlen hätte, einverstanden wäre.

Eine solche Unterschrift sollte von einigen im Jahre 2021 geleistet werden.

Die Generali Deutschland AG, die im Jahre 2018 den Ausgleichsanspruch zu zahlen hätte und diesen als Pensionszusage/Sonder-Altersversorgung im eigenen Hause anlegte,

• wollte nunmehr die Zustimmung dafür, dass eine Anrechnung dieser Versorgungsleistungen auf den Ausgleichsanspruch der Allfinanz DVAG erfolgen sollte, sollte der Vermögensberatervertrag mit der Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG enden.

Im Ergebnis führte dies in einem Fall sogar dazu,
• dass nach Ende des Vermögensberatervertrages der Ausgleichsanspruch komplett entfiel.

Wer denkt, dass damit sämtliche Überraschungen erledigt wären, wird nunmehr eines Besseren belehrt.

Ein fristlos ausgeschiedener Vermögensberater der Allfinanz AG DVAG, der auch früher bei der Generali tätig war,
• wollte nun nach Ende des Vermögensberatervertrages über den Stand seiner Altersversorgung bei der Generali informiert werden.

Nachdem es die ursprüngliche Generali Versicherung AG nicht mehr gibt,
• hatte er sich mit dem Anliegen an die Generali Deutschland Versicherung AG gewandt.

Geantwortet hatte dann die Generali Deutschland Lebensversicherung AG und teilte mit, dass man gerne den Stand der Versorgungen mitteile. Im nächsten Satz heißt es, dass alle Versicherungen ausgezahlt und abgerechnet wurden.

Der ausgeschiedene Vermögensberater behauptet jedoch steif und fest,
• nie eine Auszahlung erhalten zu haben.


Telefonisch konnte dieses Missverständnis glücklicherweise ausgeräumt werden.

Die Auskunft bezog sich auf das Versorgungswerk der DVAG.

Das Guthaben daraus wurde an die DVAG ausgezahlt,
• an die das laut Vermögensberatervertrag abgetreten war.

Über die Pensionszusage der Generali gibt es noch keine Auskunft geben.

Immerhin hatte man schon verschiedene Telefonnummern verschiedener Sachbearbeiter,
• die evtl. zuständig sein könnten.
Ich glaube letztlich geht der Ausschließlichkeit endlich das Personal aus, denn keiner kann unter seinen Marktwert arbeiten, wenn Versicherungsbestände wegen fehlenden Betreuung vor Ort wertlos werden.

Also: "Arbeiten für nichts bzw. für zu wenig, nein danke!"

bruno68