Scheidung – was passiert mit Haus Kredit?

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  1. Avatar von Bruno41
    Bruno41

    Standard Scheidung – was passiert mit Haus Kredit?

    Hallo,

    auf das drängen meiner Frau hin haben wir für den Kauf unserer Wohnung eine beträchtliche Kreditsumme aufgenommen. Manchmal laufen die Dinge aber nicht so wie man es längerfristig plant: Wir befinden uns nämlich gerade im Scheidungsverfahren!

    Ich frage mich, was jetzt mit dem Kredit und der Wohnung, die wir vor kurzer noch glücklicher Zeit gekauft haben, passiert?

    Ich möchte nicht auf den Schulden sitzen bleiben und die Wohnung nicht einfach so an meine Frau abtreten. Wer kann aus eigener Erfahrung sich dazu mit wichtigen Tips äußern.

    Dank im Voraus für Tipps und Ratschläge!

    Bruno41

  2. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

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    Standard AW: Scheidung – was passiert mit Haus Kredit?

    Hallo Bruno41,

    zuerst einmal gilt es zu klären, wer von Ihnen beiden welches Vermögen mit in die Ehe eingebracht hat. Es geht ja vermutlich nicht nur um die Wohnung und die damit verbundenen Kredite.

    Es wird ein eheliches Anfangs- und ein Endvermögen festgestellt. Der sogenannte Zugewinn! (Ich gehe davon aus, dass Sie keinen Ehevertrag mit einer entsprechenden Gütertrennung vereinbart haben).

    Nun gibt es mehrere Möglichkeiten:

    1. Verkauf der Wohnung. Was übrigbleibt wird geteilt (auch wenn Schulden übrigbleiben).

    2. Übernahme der Wohnung durch Sie und Auszahlung an Ihre Ehefrau. Ihr Frau ist dann aus der Schuldhaft der Darlehen ebenfalls zu entlassen. Diese sogenannte "Schuldhaft-Entlassung" müssen Sie bei der Bank beantragen. Die Bank wird dem voraussichtlich zustimmen, wenn Ihr alleiniges Einkommen für die Kreditraten und eventuelle Unterhaltsansprüche ausreicht.

    3. Übernahme der Wohnung durch Ihre Frau und Auszahlung an Sie.

    Da ich Ihre übrigen Vermögenswerte nicht kenne, empfehle ich Ihnen dringend eine anwaltliche Beratung.

    Sie können sich hierbei nicht nur auf die Wohnung konzentrieren. Das Thema ist etwas umfagreicher und benötigt eine entsprechende Abstimmung mit einem Fachmann.

    Viele Grüße
    M. Thiemann

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