Kostenübernahme durch die KFZ-Vollkaskoversicherung

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  1. Avatar von PatriceFR
    PatriceFR

    Standard Kostenübernahme durch die KFZ-Vollkaskoversicherung

    Ich schildere mal kurz den Sachverhalt: ich hatte mit meinem Auto einen Unfall, für den ich nach polizeilicher Darstellung eine Teilschuld erhielt. Die gegenerische Versicherung musste deshalb den Schaden an meinem Fahrzeug, sowie allgemeine Bergungs- und Straßeninstandsetzungskosten nur zu 50% übernehmen. Da mein Auto erst drei Jahre alt ist, habe ich die verbleibenden Kosten an meine Vollkaskoversicherung weitergeleitet. Die möchte aber auch nicht die vollen Kosten aufkommen, wenn darin noch Kosten des Unfallgegeners enthalten sind.

    Wer bitteschön, kommt denn jetzt für diese Restkosten auf?

    Der Unfallgegener hat nach meinem Wissen keine Vollkaskoversicherung!

    Ich danke im voraus.

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Ausrufezeichen AW: Kostenübernahme durch die KFZ-Vollkaskoversicherung

    Zitat Zitat von PatriceFR
    Ich schildere mal kurz den Sachverhalt: ich hatte mit meinem Auto einen Unfall, für den ich nach polizeilicher Darstellung eine Teilschuld erhielt. Die gegenerische Versicherung musste deshalb den Schaden an meinem Fahrzeug, sowie allgemeine Bergungs- und Straßeninstandsetzungskosten nur zu 50% übernehmen. Da mein Auto erst drei Jahre alt ist, habe ich die verbleibenden Kosten an meine Vollkaskoversicherung weitergeleitet. Die möchte aber auch nicht die vollen Kosten aufkommen, wenn darin noch Kosten des Unfallgegeners enthalten sind.

    Wer bitteschön, kommt denn jetzt für diese Restkosten auf?

    Der Unfallgegener hat nach meinem Wissen keine Vollkaskoversicherung!

    Ich danke im voraus.
    Hallo PatriceFr,

    so ganz plausibel ist Ihre Schilderung nicht!

    Bei einer Teilschuld kommt , was der Name "Teil" ja schon sagt, die Versicherungen jeweils zur Hälfte für den entstandenen Schaden auf!

    Dies gilt dann sowohl für die Haftpflicht, die jeweils zur Hälfte für den entstandenen Fremdschaden aufkommt, als auch für die Vollkasko, die jeweil zur Hälfte für den eigenen Schaden aufkommt (Teilschuld).

    Hat Ihr Unfallgegner keine Vollkaskoversicherung , die immer nur für das eigene Fahrzeug relevant ist, hat er in der Tat ein Defizit von ca. 50%.
    Ich sage ca., da noch andere Dinge eine Rolle spielen die zu geringfügigen Abzügen führen können.

    Ihre eigene Rechnung verstehe ich allerdings nicht!

    Sie bekommen aus der gegnerischen Haftpflicht 50%,
    aus Ihrer Vollkasko auch 50% , macht zusammen 100% Schadenersatz.

    Nach Ihrer Rechnung , wenn Ihre Vollkasko zu 100% leisten sollte, würden Sie ja das 1 1/2 Fache , also 150 % Schadenersatz beziehen wollen!

    Das wäre ne Klasse Versicherung und ich würde sofort wechseln. Bei Totalschaden würde ich dann 1,5 Auto ersetzt bekommen. Mache ich das 2 mal hintereinander habe ich ein Auto umsonst!

    Aber Spass beiseite. Wenn der Schaden nicht so hoch ist, würde ich an Ihrer Stelle prüfen, eventuell auf die Inanspruchnahme der Vollkasko zu verzichten. Sonst werden Sie sowohl bei der Haftpflicht, als auch bei der Vollkasko hochgestuft. Lassen Sie sich vorher die Folgeprämien berechnen und kalkulieren Sie selbst was für Sie besser ist.


    mfg
    mike

  3. Avatar von PatriceFR
    PatriceFR

    Standard AW: Kostenübernahme durch die KFZ-Vollkaskoversicherung

    Sie haben Recht, der Betrag wird teilweise von der gegnerischen Seite und teilweise von der Vollkasko beglichen.

    Aber da der Schaden nicht sehr hoch ist, werde ich erst Mal überprüfen lassen, ob ich auf Inanspruchnahme der Vollkasko nicht verzichten kann

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    PatriceFR

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